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Deutsche Demokratische Republik
Die Deutsche Demokratische Republik (abgekürzt: DDR) war von 1949 bis 1990 ein Staat, welcher das alte Mitteldeutschland und somit das Gebiet der heutigen Bundesländer Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie Ost-Berlin umfasste. Die Bundesrepublik Deutschland und einige andere Nationen haben die DDR nie anerkannt. Eine "DDR-Staatsbürgerschaft" existierte somit für die Bundesrepublik Deutschland nicht, und die Abkürzung "DDR" wurde korrekt nur in Anführungsstrichen genutzt. Auch gab es keinen Austausch von Botschaftern wie unter souveränen Staaten. Ein Bürger der "DDR" bekam im Westen Deutschlands von Amts wegen die deutsche Staatsbürgerschaft, da für die Bundesrepublik die "DDR" kein Staat war und es somit auch keine "DDR"-Bürger gab, sondern nur Deutsche. Die "DDR" verstand sich als sozialistischer "Arbeiter- und Bauernstaat".
Geschichte
Mitteldeutschland stand nach dem Zweiten Weltkrieg unter sowjetischer Besatzung. Auf diesem Gebiet gründete die sowjetische Besatzungsmacht in enger Kooperation mit deutschen Kommunisten den Staat "Deutsche Demokratische Republik", kurz "DDR". Hauptstadt wurde Ost-Berlin. 1989 zeichnete sich ab, dass sich im Osten Deutschlands neue, demokratische Parteistrukturen herausbilden würden.[11] Die Macht der herrschenden Partei, der SED, über den Staat bröckelte, am 4. November 1989 fand die Alexanderplatz-Demonstration "gegen Gewalt und für verfassungsmäßige Rechte, Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit" statt. Nach dieser friedlichen Revolution im Jahr 1989, welche die kommunistischen Machthaber stürzte, konnte es am 3. Oktober 1990 zum Beitritt der mitteldeutschen Länder zum deutschen Bundesgebiet kommen.
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Erhard Krack bei den Grenztruppen
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VEB Berliner Glühlampenwerk
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Dreher-Lehrling
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39. Jahrestags der Gründung der DDR 1988 - Militärparade
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Wandbild „Aufbau der Republik“ von Max Lingner
Darstellung und Rezeption
Seit dem Beitritt der mitteldeutschen Länder zur Bundesrepublik Deutschland gibt es immer wieder Bestrebungen, die DDR als zweiten deutschen Staat in freundlicherem Licht darzustellen. Die so genannte Demokratische Republik war jedoch ein diktatorischer Staat mit einem sozialistischen Einparteisystem (ähnlich wie Nordkorea heute) und wurde auch rückwirkend nicht als Staat anerkannt. Das Modell des Sozialismus hinsichtlich Wirtschaft und Gesellschaft kann aus heutiger Sicht - trotz oder gerade angesichts der 40jährigen Geschichte - nur als ein kläglicher und gescheiterter Versuch angesehen werden, der jedoch durch die Ideologie verklärt wurde. Zu erklären ist diese lange Existenz auch durch den Kalten Krieg. Es wird heute oft vergessen, dass das Gebiet der ehemaligen DDR ursprünglich Mitteldeutschland hieß. Der Begriff Ostdeutschland für die ehemalige DDR ist falsch, da dieses Gebiet bis 1945 tatsächlich die Mitte Deutschlands war. Erst in Folge der Abtrennung der östlichen Territorien des Deutschen Reiches nach dessen Okkupation durch die vier Siegermächte und ihrer Eingliederung in Polen und die Sowjetunion nach einvernehmlichen Beschluss der drei Siegermächte USA, UdSSR und Großbritannien auf der Konferenz von Potsdam im Rahmen einer politisch-territorialen Neuordnung Europas wurde aus Mitteldeutschland der östliche Teil des heutigen Deutschlands.
Siehe auch
- Berliner Mauer
- Schießbefehl
- Selbstmordraten in der DDR
- Volkskammer der DDR. Erste freie Wahl 1990
- Büchervernichtung 1991 in Deutschland
- Umweltzerstörung in der DDR
- Stasi
Staatsbezeichnungen:
Vor der Reichsgründung: Norddeutscher Bund
Deutsches Reich:
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Weimarer Republik |
Nationalsozialistisches Deutschland
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Alliierte Verwaltung
Bundesrepublik Deutschland Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Deutsche Demokratische Republik (1949-1990) Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Einzelnachweise
- ↑ Siehe dazu den sowjetisch besetzten Teil Groß-Berlins (bis 1977 hieß die Ost-Berliner Verwaltung noch „Magistrat von Groß-Berlin“); siehe auch das Kapitel „Geografie“.
- ↑ Karl Ebert: Herrschaftsformen im 20. Jahrhundert, in: Politik: Lehrtexte und Arbeitsmaterialien, Springer, 2013, ISBN 978-3-322-89235-5, S. 236. Ab 1968 führte sie die Selbstbezeichnung „sozialistischer Staat“ (Verfassung der DDR vom 9. April 1968, Art. 1); zur Erklärung des Begriffs siehe Wörterbuch zum sozialistischen Staat, hrsg. von der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften der DDR und dem Institut für Staats- und Rechtstheorie an der Akademie der Wissenschaften der DDR, Dietz Verlag, Berlin (Ost) 1974, Stichwort „Staatsform“, S. 335–337.
- ↑ Bernhard Marquardt: Rolle und Bedeutung der Ideologie, integrativer Faktoren und disziplinierender Praktiken in Staat und Gesellschaft der DDR. Bd. 3. In: Materialien der Enquête-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“. 9 Bde. in 18 Teilbänden, herausgegeben vom Deutschen Bundestag, Nomos Verlag, Baden-Baden 1995, ISBN 3-7890-4006-1, S. 379, 730, 1541; Günther Heydemann: Die Innenpolitik der DDR, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2003, ISBN 3-486-55770-X, S. 57.
- ↑ In der Geschichtswissenschaft wird mitunter – zumindest für die ersten zwei Dekaden – auch von einer „stalinistischen Diktatur“ geschrieben, siehe z. B. Hermann Weber: Die DDR 1945–1990. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2006, ISBN 3-486-57928-2, S. 136.
- ↑ Offiziell war der Staatsrat der DDR das kollektive Staatsoberhaupt. Protokollarisch wurde aber der Staatsratsvorsitzende als Staatsoberhaupt angesehen.
- ↑ Gemäß dem am 5. April 1990 neu eingefügten Artikel 75a der Verfassung der DDR nahm „bis zur Verabschiedung eines Gesetzes über die Stellung, die Aufgaben und die Befugnisse des Präsidenten der Republik und bis zu seiner Wahl […] der Präsident der Volkskammer die Befugnisse des Vorsitzenden des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik wahr.“
- ↑ Statistisches Jahrbuch der DDR. Staatsverlag der DDR, 1. Auflage, Juni 1989, ISBN 3-329-00457-6, S. 8 und 17.
- ↑ Vgl. dazu Peter Lerche: Der Beitritt der DDR – Voraussetzungen, Realisierung, Wirkungen, in: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. VIII, Heidelberg 1995, § 194 Rn 45, 47; vgl. auch H. H. Klein, in: Handbuch des Staatsrechts, Bd. VIII, § 198, S. 560 f.
- ↑ Wolfgang Schäuble, Der Einigungsvertrag – Vollendung der Einheit Deutschlands in Freiheit, in: ZG 1990, S. 289 (294).
- ↑ Statoids.com
- ↑ http://www.bpb.de/izpb/195467/18-maerz-1990
Andere Lexika