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Verbrechen durch den Staat: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Es gab | {{Inuse}} | ||
* | Der Begriff '''Verbrechen durch den Staat''' beruht auf der Annahme, dass es eine überstaatliche Rechtsordnung wie das [[Völkerrecht]] gibt, gegen die zum Beispiel [[Diktatur]]en verstoßen. Es gab solche [[Verbrechen]] in der Vergangenheit von Staaten an der eigenen Bevölkerung oder an derjenigen anderer Staaten, doch gibt es auch Fälle in der Gegenwart. Dies gilt für von [[Absolutismus|absolutistischen]] Herrschern regierte Staaten ([[Ludwig XIV.]], Herrscher [[Saudi-Arabien]]s), Diktaturen (z.B. [[Nordkorea]]), autoritäre und [[Totalitarismus|totalitäre]] Einparteienstaaten (Deutschland in der Zeit des [[Nationalsozialismus]], [[DDR]], ehemalige [[Sowjetunion]] und [[Ostblock]]staaten, [[Volksrepublik China]], [[Kuba]]). | ||
Nach Ansicht einzelner Politiker und in Einzelfällen geschieht staatliches Unrecht auch in [[Rechtsstaat]]en. Dies zeigen folgende Zitate: | |||
* Justizminister [[Heiko Maas]]: „Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat“, sagte der SPD-Politiker laut einer Mitteilung. „Der Paragraf 175 StGB war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde.“<ref>http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/schwule-gutachter-wollen-rehabilitierung-fuer-opfer-von-paragraf-175-a-1091772.html</ref> | |||
{|class="wikitable | 1957 entschied jedoch das deutsche [[Bundesverfassungsgericht]], dass die Strafvorschriften gegen die männliche Homosexualität (§§ 175, 175a StGB) nicht verfassungswidrig waren. Weder hätten sie gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) verstoßen.<ref>http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-55052_BVerfG-Entscheidung-von-1957-Strafvorschriften-gegen-maennliche-Homosexualitaet-nicht-verfassungswidrig.news17481.htm</ref> Dagegen ist einzuwenden, dass nicht jedes Unrecht ein Verbrechen ist. | ||
== Prämissen == | |||
Die Grenze zwischen Unrecht und Verbrechen ist nicht immer klar. Was als Unrecht seitens eines Staates gelten kann, zeigt ein weiteres Beispiel. Der Historiker Schweizer [[Thomas Maissen]] kritisierte die Eidgenössische Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer» (kurz Durchsetzungsinitiative) wie folgt: "Die Befürworter der Durchsetzungsinitiative folgen einer eingängigen populistischen Argumentation, die leider auch ausserhalb der Schweiz verfängt. Sie lautet verkürzt formuliert: Ausländer berauben uns und vergewaltigen unsere Frauen. Die Haltung, dass der ausländische Straftäter schlimmer sei als der einheimische, ist illiberal, aber relativ weit verbreitet. Das Prinzip, dass gleiches Recht für alle gilt, wird so mit Füssen getreten.“<ref>Facebook: [http://www.facebook.com/ruprecht.polenz/posts/1185700671441566 Ruprecht Polenz am 24. Februar 2016]</ref><ref>Johannes Ritter: [http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/abstimmung-in-der-schweiz-zu-auslaenderkriminalitaet-14081629-p2.html Volksinitiative in der Schweiz: Ausländer raus?], FAZ am 24. Februar 2016</ref> | |||
Die Tabelle zeigt neben den begrifflichen Voraussetzungen (Prämissen) Beispiele von Verstößen im Sinne eines Unrechts. | |||
{|class="wikitable " style="width:100%; margin-bottom:0;" | |||
|- class="hintergrundfarbe5" | |- class="hintergrundfarbe5" | ||
! | | ! style="width:5%" | Position | ||
|- | ! style="width:10%" | Prämisse | ||
! style="width:20%" | Definition und Auslegung | |||
! style="width:15%" | Beispiele | |||
! style="width:25%" | Anmerkungen | |||
! style="width:25%" | Gegenanmerkungen | |||
|- style="vertical-align:top" | |||
| PM-1 | |||
| Universelle Rechte | |||
| Es gibt universelle Rechte, wie | |||
# Menschenwürde | |||
# das Recht auf Leben | |||
# das Recht auf Freiheit | |||
# Das Recht auf gleiche Behandlung | |||
# Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau | |||
# Demokratiedefizite | |||
# Sexuelle Selbstbestimmung | |||
# das Recht auf Eigentum | |||
# das Recht auf Heimat | |||
# das Recht auf körperliche Unversertheit | |||
# das Recht der freien Meinungsäußerung | |||
# das Recht auf freie Religionsausübung | |||
# das Recht auf Privatssphäre | |||
kurz gesagt die "Grundrechte". | |||
| | |||
# Todesstrafe | |||
# Sklavenhaltung | |||
# Ausländer vs. Deutsche - Schwarze vs. Weiße - | |||
# Kein Wahlrecht von Frauen, Ausländern Schwarzen, ungleiche Löhne, Rassentrennung | |||
# Keine oder Schein-Wahlen durch die Bevölkerung | |||
# Bestrafung von Homosexuellen Handlungen, sexuelle Ausbeutung | |||
# Enteignung, Diebstahl, Raub, Abschiebung aus der Heimat | |||
# Abschiebung aus der Heimat | |||
# Körperstrafen | |||
# Verurteilung wegen unliebsamen Aussagen | |||
# Minarettverbote | |||
# Big Brother | |||
| | |||
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|- style="vertical-align:top" | |||
| PM-2 | |||
| Zeitgeist | |||
| Unabhängig vom Zeitgeist, gilt: | |||
: diese Grundrechte gelten als unverhandelbar und universell und über alle Zeiten. Eine Verletzung dieser Grundrecht wird - unabhängig von der gesetzlichen Lage und richterlichen Entscheidungen - als Unrecht angesehen. | |||
Es gibt wenige Ausnahmen davon: Notwehr, Steuern, angemessene Geldstrafen, angemessene Gefängnisstrafen. | |||
Wenn ein Staat diese Rechte missachtet, so geschieht ein Unrecht, der Staat begeht ein Verbrechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Handlung gesetzlich gestattet ist (Todesstrafe in den USA) oder illegal durch die Regierung geschieht (Verschwindenlassen, standrechtlich Erschießung, Mauertote). | |||
* Gleiches gilt auch für eine gesetzliche Änderung (Zulassung der Homosexualität) - damit war die Bestrafung ein Verbrechen. | |||
* Gleiches gilt auch für eine richterliche Korrektur (Oberster Gerichtshof hält die Todesstrafe bei Minderjährigen für verfassungswidrig) - damit sind alle Hingerichteten für ein Verbrechen vor der Volljährigkeit selbst Opfer eines Verbrechens geworden. | |||
| Die Sklaverei ist immer ein Unrecht. | |||
| Anmerkung Pfitzi: Die Aussage ''"Unabhängig vom Zeitgeist, gilt: Diese Grundrechte gelten als unverhandelbar und universell und über alle Zeiten"'' wird durch die Menschheitsgeschichte eher nicht bestätigt. Es gibt kaum Regeln, Verhaltensnormen und Gesetze, die über alle Zeiten und Kulturen hinweg konstant sind. Vielmehr waren sogar Folter, Todesstrafen, Menschenopfer, Ablehnung der Homosexualität sowie Ungleichbehandlungen und Ablehnung des Fremden in vielen Kulturen ein ganz normales und akzeptiertes Verhalten. | |||
* Anmerkung lt. Handjob : In islamischen Ländern ist das beispielsweise auch heute so. | |||
| Natürlich wurden und werden diese universellen Rechte sehr oft nicht gewährt. Dann haben sich Staaten eben schuldig gemacht. | |||
* Anmerkung Johnny: Das ist aber nur deine Sichtweise, die von keinem Historiker oder Philosophen geteilt wird. Du hast das als Prämisse nachträglich hinzugefügt, damit kann eigentlich eine Diskussion darüber entfallen. Hier geht es doch nur darum, diese Prämissen auf ihre Validität zu überprüfen. Wenn du darüber nicht diskutieren willst, sondern zunächst eine Prämisse aufstellst, von der du im Nachhinein feststellst, dass deine Prämisse sowieso gilt, wozu hast du dann diese Tabelle konstruiert? Letzlich kannst du soviele Prämissen aufstellen, wie du willst und jede Kritik damit entkräften, dass du sagst: Ja, nach meiner Prämisse gilt das aber. | |||
|- style="vertical-align:top" | |||
| PM-3 | |||
| Der Staat kann Verbrechen nach den Defintionen begehen. | |||
| Die Geschichte zeigt, dass Staaten sich schlimmster Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben. | |||
| Hexenverbrennungen, Sklavenhaltung, Holocaust, Guantanamo, Mauerschütze, Vertreibungen | |||
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| PM-4 | |||
| "Legale" Verbrechen | |||
| Ein Staat (auch ein Rechtsstaat) kann Gesetze und Dekrete verfassungsgemäß erlassen, um Unrecht und Verbrechen "legal" aussehen zu lassen. | |||
| Sklavenhaltung, Rassentrennung, Abschiebung aus der Heimat, Republikflucht | |||
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| PM-5 | |||
| Gerichte | |||
| Ein unabhängiges (oder abhängiges) Gericht kann ein Handeln absegnen, trotzdem bleibt es ein Verbrechen. Das gilt auch für höchste Gerichte des Landes und Verfassungsgerichte. Das gilt auch für supranationale Gerichte, wie den Europäischen Gerichtshof. | |||
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* Hüter und Interpret der Verfassung ist der [[Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten|Oberste Gerichtshof]], mit allen Zeitgeist­stärken und -schwächen: Die Richter rechtfertigten die Sklaverei und hintertrieben den Ausgang des Bürgerkriegs, als sie den Schwarzen den Schutz durch die ''Bill of Rights'' vorenthielten. Sie verteidigten Kinderarbeit, die Internierung aus Japan stammender Amerikaner<ref>Eva C. Schweitzer: [http://www.spiegel.de/einestages/george-takei-und-die-japanischen-einwanderer-in-den-usa-a-1077647.html Internierte japanische Einwanderer in den USA: Lieutenant Sulus Mission], Spiegel Online am 22. Februar 2016 (Nach Pearl Harbor sperrten die USA 120.000 Menschen wegen ihrer japanischen Herkunft weg. Auch "Star Trek"-Schauspieler George Takei kam als Kind in ein Lager - seitdem streitet er für Bürgerrechte.)</ref>und die Zwangssterilisierung von angeblich geisteskranken Frauen in Virginia.<ref>Uwe Schmitt: [http://www.welt.de/debatte/kommentare/article152476808/Absurder-Kulturkampf-um-das-US-Verfassungsgericht.html Absurder Kulturkampf um das US-Verfassungsgericht], Die Welt am 21. Februar 2016 (Um die Neubesetzung des höchsten Gerichts der USA ist ein Kulturkampf ausgebrochen. Der Streit um Obamas Nominierung eines Obersten Richters offenbart die Lähmung der Gewaltenteilung in den USA.)</ref> | |||
* Sklavenhaltung | |||
* Rassentrennung | |||
* Abschiebung (Vertreibung) aus der Heimat | |||
* Handabhacken | |||
* Todesstrafe | |||
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| PM-6 | |||
| Zahl der Einsichtigen | |||
| Es ist unbedeutend, wie viele Menschen ein Unrecht als solches Erkennen. Ein Verstoß gegen die universellen Rechte ist ein Unrecht. | |||
| Wahlrecht für Ausländer, Abschiebung (Vertreibung) aus der Heimat | |||
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| PM-7 | |||
| Klare Verbrechen | |||
| Ein Leugnen der Verbrechen oder der Ungleichbehandlung macht aus dem Unrecht kein Recht. | |||
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*** | * Hexenverbrennungen | ||
* Sklaverei | |||
* Todesstrafe | |||
* Rassentrennung | |||
* Amputationen | |||
* Holocaust | |||
* fehlendes Wahlrecht | |||
* Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen | |||
sind / waren immer ein Verbrechen. Unabhängig davon, was die Gesetze aussagten. | |||
* Vertreibungen aus der Heimat | |||
| Seit 1960 sind vermutlich mehr Menschen wegen Hexerei hingerichtet oder umgebracht worden als während der gesamten europäischen Verfolgungsperiode. Allein im ostafrikanischen Tansania werden seit den 1990ern jährlich 100 bis 200 Fälle von Morden an angeblichen Hexen bzw. Zauberern berichtet. In Südafrika bekamen Hexenjagden besonders durch die [[Comrades]], eine Jugendorganisation des [[ANC]], seit Mitte der 1980er Jahre eine starke Bedeutung. Seit der Befreiung stiegen die Hexenjagden in den 1990ern nochmals an, die jährlichen Opferzahlen schätzt man auf mehrere Dutzend bis Hunderte. In Westafrika wurden in den 1970ern Hexen für eine Epidemie verantwortlich gemacht. Anstatt Impfprogramme zu initiieren, ließ die Regierung im Radio Geständnisse alter Frauen verbreiten, dass diese die Gestalt von Waldkäuzen angenommen haben, um die Seelen der kranken Kinder zu stehlen. | |||
Derzeit werden insbesondere die Fälle der sogenannten Hexenkinder im Kongo in die Aufmerksamkeit gerückt. Die Aggression gegen Kinder als vermeintliche Verursacher der Krankheit AIDS und des Todes der Eltern nimmt anscheinend zu, aus Nigeria, Benin wie auch Angola sind gleichlautende Berichte zu vernehmen. In einigen Ländern Afrikas – z. B. in Kamerun, Togo, Malawi – ist seit deren Unabhängigkeit eine Gesetzgebung gegen Hexerei wieder eingeführt worden, in nahezu allen afrikanischen Staaten gibt es entsprechende Diskurse. Dies wird als Versuch der Verrechtlichung von Hexenprozessen gewertet, um unkontrollierte Verfolgungen der verdächtigten Personen einzuschränken. Von den meisten Experten wird dieses Ziel als zum Scheitern verurteilt erachtet, darüber hinaus werden elementare Prinzipien des modernen Rechtsstaates missachtet: Der Gerichtssaal kann nur die öffentliche Meinung bedienen, er ist verlängerter Arm des Lynchmobs. Auch in der Zentralafrikanischen Republik wurden Menschen der Hexerei beschuldigt. | |||
kein weiterer Kommentar nötig, denke ich. Doch noch ein kleiner Kommentar zu den Beispielen: Selbst wenn man Verbrechen und Unrecht als Synonym verwendet, wie der Erst-Autor dies im Unterpunkt Unrecht/Verbrechen ja ausdrücklich festgelegt hat: Es ist eine ungeheuerliche Frechheit und eine Verhöhnung der Opfer des Holocaust, eine ''Ungleichbehandlung von Männern und Frauen'' in einem Atemzug zu nennen. Wer so etwas behauptet, der legt völlig abstruse Maßstäbe an. Um es mal ganz freundlich zu formulieren. | |||
|} | |} | ||
== Definitionen == | === Definitionen === | ||
Der Begriff der Vertreibung ist weder juristisch noch historisch klar und unmissverständlich definiert. Er war lange Zeit ein politischer Kampfbegriff und ist immer noch ein [[Terminus]] der politischen Sprache. [[Philipp Ther]] plädiert für folgende Definition: | Für den Artikel werden folgende Begriffsdefinitionen angewendet: | ||
{|class="wikitable " style="width:100%; margin-bottom:0;" | |||
|- class="hintergrundfarbe5" | |||
! style="width:15%" | Begriff | |||
! style="width:25%" | Definition | |||
! style="width:30%" | Beispiele | |||
! style="width:30%" | Anmerkungen | |||
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| [[Rechtsstaat]] | |||
| In einem Rechtsstaat sollte niemand über dem Gesetz stehen. Es gibt eine unabhängige Justiz. | |||
| [[Bundesrepublik Deutschland]] | |||
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|- style="vertical-align:top" | |||
| Unrechtsstaat | |||
| Unter einem Unrechtsstaat wird ein Staat verstanden, der Maßnahmen durchführt, die nicht im Gesetz geregelt sind. Beispielsweise zählt dazu, dass auf DDR-Flüchtlinge an der Mauer geschossen wurde. Oder wenn Herrscher über dem Gesetz stehen, wie das Saudische Königshaus oder Saddam Hussein. | |||
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|- style="vertical-align:top" | |||
| Heimat | |||
| Der Begriff '''Heimat''' verweist zumeist auf eine Beziehung zwischen Mensch und Raum. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird er auf den Ort angewendet, in den ein Mensch hineingeboren wird und in dem die frühesten [[Sozialisation]]s­erlebnisse stattfinden, die zunächst [[Identität]], [[Persönlichkeit|Charakter]], [[Mentalität]], [[Einstellung (Psychologie)|Einstellungen]] und [[Weltanschauung|Weltauffassungen]] prägen. | |||
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|- style="vertical-align:top" | |||
| Vertreibung | |||
| Der Begriff der Vertreibung ist weder juristisch noch historisch klar und unmissverständlich definiert. Er war lange Zeit ein politischer Kampfbegriff und ist immer noch ein [[Terminus]] der politischen Sprache. [[Philipp Ther]] plädiert in seinem Werk über die Vertreibungen in der DDR und Polen für folgende Definition: | |||
{{Zitat|Vertreibung ist eine erzwungene Form von Migration über Staatsgrenzen hinweg. Die von ihr Betroffenen werden unter mittelbarem oder unmittelbarem Zwang dazu genötigt, ihre Heimat zu verlassen. Vertreibung ist unumkehrbar und endgültig.|ref=<ref>Philipp Ther: ''Deutsche und polnische Vertriebene. Gesellschaft und Vertriebenenpolitik in der SBZ/DDR und in Polen 1945–1956'', Göttingen 1998, ISBN 3-525-35790-7, S. 99.</ref>}} | {{Zitat|Vertreibung ist eine erzwungene Form von Migration über Staatsgrenzen hinweg. Die von ihr Betroffenen werden unter mittelbarem oder unmittelbarem Zwang dazu genötigt, ihre Heimat zu verlassen. Vertreibung ist unumkehrbar und endgültig.|ref=<ref>Philipp Ther: ''Deutsche und polnische Vertriebene. Gesellschaft und Vertriebenenpolitik in der SBZ/DDR und in Polen 1945–1956'', Göttingen 1998, ISBN 3-525-35790-7, S. 99.</ref>}} | ||
Unter einem '''Verbrechen''' wird gemeinhin ein schwerwiegender [[Verstoß]] gegen die [[Rechtsordnung]] einer [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaft]] oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden. | Eine Vertreibung muss nicht alle Menschen einer Gruppe beinhalten. Nicht alle Deutsche wurden aus dem Sudenteland abgeschoben. In den 50ern haben Staatenlose Deutsche die CSSR-Staatsbürgershaft erhalten. | ||
| | |||
Das [[StGb]] definiert Verbrechen in § 12 Abs. 1 folgendermaßen: | | Anthoney: | ||
# Soweit ich das sehe interpretiesrst du das in den Satz hinein. Er heist nämlich nicht: "Die (gezwungenen) Deutschen werden unter mittelbarem oder unmittelbarem Zwang dazu genötigt, ihre Heimat zu verlassen." sondern "Die von ihr Betroffenen (Also alle gezwungen) werden unter mittelbarem oder unmittelbarem Zwang dazu genötigt, ihre Heimat zu verlassen." Ther definiert den Begriff "Vertreibung" hier allgemein, und nicht konkret auf die "Vertreibung der Deutschen". Zudem schreibt er nicht, dass es sich um eine Gruppe handeln muss. Ein richterlicher Beschluss, der die Vertreibungen formal legitimiert hätte, hätte auch nichts am verbrecherischen Charakter der Vertreibung geändert. | |||
# "Vertreibung" in diesem Artikel wird hier num im Kontext des Staates angewendet. Die Ausweisung und Abschiebung aus der Heimat wird als Vertreibung angesehen. | |||
# Hier mit alten Omas zu kommen, ist unsachlich. | |||
|- style="vertical-align:top" | |||
| Verbrechen | |||
| Unter einem '''Verbrechen''' wird gemeinhin ein schwerwiegender [[Verstoß]] gegen die [[Rechtsordnung]] einer [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaft]] oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden. | |||
| Das [[StGb]] definiert Verbrechen in § 12 Abs. 1 folgendermaßen: | |||
:''"Verbrechen sind '''rechtswidrige Taten''', die im Mindestmaß mit '''Freiheitsstrafe von einem Jahr''' oder darüber bedroht sind."'' <ref>[http://dejure.org/gesetze/StGB/12.html ''www.dejure.org'']</ref> | :''"Verbrechen sind '''rechtswidrige Taten''', die im Mindestmaß mit '''Freiheitsstrafe von einem Jahr''' oder darüber bedroht sind."'' <ref>[http://dejure.org/gesetze/StGB/12.html ''www.dejure.org'']</ref> | ||
* Anmerkung Pfizi: Demnach sind die meisten der im Artikel aufgeführten angeblichen "Verbrechen durch den Staat" juristisch betrachtet gar keine Verbrechen, da sie weder rechtswidrig sind noch mit Freiheitsstrafe über einem Jahr belegt sind, und auch nicht völkerrechtlich strafbar sind. Außerhalb der juristischen Definition steht es natürlich jedermann frei, alles mögliche nach eigenem Geschmack umgangssprachlich als Verbrechen zu sehen und zu benennen. Allerdings hat das keinerlei rechtliche Folgen. | * Anmerkung Pfizi: Demnach sind die meisten der im Artikel aufgeführten angeblichen "Verbrechen durch den Staat" juristisch betrachtet gar keine Verbrechen, da sie weder rechtswidrig sind noch mit Freiheitsstrafe über einem Jahr belegt sind, und auch nicht völkerrechtlich strafbar sind. Außerhalb der juristischen Definition steht es natürlich jedermann frei, alles mögliche nach eigenem Geschmack umgangssprachlich als Verbrechen zu sehen und zu benennen. Allerdings hat das keinerlei rechtliche Folgen. | ||
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* Anmerkung Anthoney: Der Artikel handelt primär um Verbrechen des Staates (Siehe Prämissen). Auch um solche, die der Staat gar nicht als Verbrechen definiert, die aber nach der Logik gesehen ein Verbrechen sind. Dazu zählen auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. | |||
** Anmerkung Johnny: nach der Logik gesehen sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit sogar die einzigen Verbrechen, die echte Verbrechen sind. Alles andere sind Versuche, die festgelegte Bedeutung von Begriffen ändern und damit selbst erdachte Theorien zu beweisen. | |||
* | * Ein Staat kann nicht zu drei Jahren Gefängnis verurteilt werden. Das Nazi-Reich wurde zwar zerstört, jedoch galten BRD und DDR als Nachfolger des Nazi-Reiches. Der Holocaust gilt als Verbrechen, obwohl wenn weder Nazi-Deutschland noch die BRD ins Gefängnis kamen. Guantanamo ist ein Verbrechen durch die USA. Die USA kommen weder ins Gefängnis noch werden sie aufgelöst oder bestraft. Das ändert am verbrecherischen Charakter des Gefangenlagers nichts. | ||
** Ist dir möglicherweise mal in den Sinn gekommen, dass Staaten überhaupt ganz ganz selten ins Gefängnis kommen? | |||
* | |- style="vertical-align:top" | ||
| Verbrechen Gegen die Menschlichkeit | |||
| Verletzungen gegen die Universellen Rechte sind auch dann Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn dies nicht gesetzlich festgeschrieben ist. | |||
| | |||
* Anmerkung Pfitzi: Die ''Verbrechen gegen die Menschlichkeit'' sind jursitisch betrachtet natürlich auch Verbrechen. Die entsprechenden internationalen Gesetze definieren die Verbrechen in Abs. 1 aber als ''"... im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung"'', gelten also nur für den Kriegsfall. <ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__7.html ''Völkerstrafgesetzbuch (VStGB): § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit'']</ref> Die Ausweisung von kriminellen Ausländern aus Deutschland (und viele andere in diesem Artikel dargestellten "Verbrechen") fallen somit nicht unter die Rubrik ''Verbrechen gegen die Menschlichkeit'', da in Deutschland momentan kein Kriegszustand oder kriegsähnlicher Zustand herrscht. Für das Zivilleben gibt es einige überstaatliche Regelungen, wie z.B. die [[Europäische Menschenrechtskonvention]]. Hier werden z.B. Sklaverei, Zwangsarbeit und Folter verboten sowie die Religionsfreiheit festgeschrieben. <ref>[http://www.echr.coe.int/Documents/Convention_DEU.pdf Europäische Menschenrechtskonvention auf www.echr.coe.int]</ref> Die Artikel der ''Europäischen Menschenrechtskonvention'' sind allerdings recht allgemein gehalten, und werden im Einzelfall durch den [[Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte]] in [[Straßburg]] ausgelegt. Eine Bestimmung, dass die Ausweisung von kriminellen Ausländern oder das Verbot der Vollverschleierung (Burka) ein Verbrechen sei, ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vorhanden. Daneben gibt es noch die [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte]], welche aber keine verbindliche Rechtsquelle des [[Völkerrecht]]s ist. Dort steht in Art. 9 z.B.: ''"Niemand darf '''willkürlich''' festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden."''. <ref>[http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auf www.un.org]</ref> Das ist aber nicht auf die Ausweisung krimineller Ausländer aus Deutschland anwendbar, da diese nicht '''willkürlich''' sondern aus klar definierten und sachlichen Gründen (wegen der Straffälligkeit des Betroffenen) vorgenommen wird. Diese drei internationalen Regelungen wurden erst 1945, 1948 und 1950 kodifiziert. Nach dem fundamentalen Rechtsgrundsatz ''[[nulla poena sine lege praevia]]'' kann man daraus folgend auch erst nach diesen Terminen begangene Taten juristisch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnen. | |||
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| Unrecht | |||
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| Verbrechen durch den Staat | |||
| Wenn ein Staat ein Unrecht begeht oder zulässt, so wird dies als Verbrechen angesehen. | |||
* Dies gilt genauso dann, wenn der Staat Gesetze anwendet, die verbrecherisch sind. | |||
* Als Verbrechen werden insbesondere Versötße gegen die Grundrechte aufgeführt. | |||
* Dabei spielt es keine Rolle, dass Gerichte zu gleichem Ergebnis kommen, wie Regierungen (Rechtsbeugung oder Unrecht-Auslegung) | |||
* Es spielt keine Rolle, ob die Mehrheiet der Bevölkerung, das Unrecht als solches nicht erkennt oder duldet. | |||
* Die Grundrechte werden sehr streng ausgelegt. Einschränkugen werden mit hohen Hürden belegt. | |||
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| Ist ein Verbrechen deswegen kein Verbrechen, weil es nicht verfolgt wird? | |||
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* Thema Mauerschützen: | |||
** Laut Wikipedia: Die Verfahren gegen die Mauerschützen konnten durchgeführt werden, weil in den Entscheidungen des [[Bundesgerichtshof]]s (BGH) festgestellt wurde,<ref>Bspw. [[Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen|BGHSt]] 39, 1 ([http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs039001.html Mauerschützen I]); ([http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs039168.html Mauerschützen II]); BGHSt 41, 101 ([http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs041101.html Mauerschützen III])</ref> dass Tötungen von Flüchtlingen auch in der DDR strafbar waren. Der BGH erklärte den [[Rechtfertigungsgrund]] des [[Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik|Grenzgesetzes der DDR]] zwar prinzipiell für gültig, aber nur in einer menschenrechtsfreundlichen [[Auslegung (Recht)|Auslegung]], indem der BGH der [[Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik|Verfassung der DDR]] den [[Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)|Verhältnismäßigkeitsgrundsatz]] entnahm. Im Verfahren wegen des Todes von [[Manfred Weylandt]] 1994 präzisierte der BGH, dass die gezielte Tötung von unbewaffneten Flüchtlingen „wegen offensichtlichen, unerträglichen Verstoßes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und völkerrechtlich geschützte Menschenrechte“ auch in der DDR Unrecht war<ref>BGHSt 40, 241; Az. 5 StR 167/94; Urteil vom 26. Juli 1994 ([http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/94/5-167-94.php Online]).</ref> und ergänzte in der Politbüro-Entscheidung,<ref>BGHSt 45, 270 ([http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs045270.html Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre])</ref> falls das Grenzgesetz der DDR einer menschenrechtsfreundlichen Auslegung nicht zugänglich wäre, könnte es den Schusswaffengebrauch an der deutsch-deutschen Grenze [[Argumentum a fortiori|erst recht]] nicht rechtfertigen. | |||
** Mit derselben Arguementaiton kann man auch Vertreibung in Zukunft rückwirkend als illegal betrachen. Es gibt gewisse unverrückbare Regeln des Zusammenlebens. Dazu gehört das Recht auf Leben, Recht auf Freiheit, Recht auf Körperliche Unverletzbarkeit, Recht auf menschenwürdige Behandlung und auch ein "Recht auf Heimat". Selbst wenn das alles von de jure oder de facto nicht gegeben ist, kann sich ein Staat nicht davon freiwaschen, Verbrechen zu begehen. Da spielt es auch keine Rolle, dass ein Staat die Todesstrafe erlaubt. Sie ist unrecht und kriminell. Dasselbe gilt auch für das Handabacken. Oder für die Vertreibung. | |||
| | |||
* Pfizti: Anthoneys Ableitung einer angeblichen Unrechtmäßigkeit der Ausweisung von kriminellen Ausländern aus den damaligen Mauerprozessen ist sehr fragwürdig und dürfte vor Gericht kaum Bestand haben. Die Verurteilung der Morde an der Mauer war u.a. deshalb möglich weil die DDR teilweise gegen eigenes Recht verstieß und weil die DDR selber z.B. 1966 die ''Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO'' sowie andere internationale Erklärungen, welche Morde an der eigenen Bevölkerung als Verbrechen einstufen, völkerrechtlich wirksam anerkannte. Ohne diese Tatsachen wäre es wohl (auch wegen ''nulla poena sine lege praevia'') viel schwerer geworden die Morde an der Grenze als Verbrechen zu bestrafen. Bei der Ausweisung krimineller Ausländer dagegen verstößt Deutschland weder gegen eigene Gesetze noch gegen internationales Recht wie z.B. die Europäische Menschenrechtskonvention oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in denen die Ausweisung von Menschen (wenn sie nicht pauschal ganze Volksgruppen betrifft und im Einzelfall sachlich begründet werden kann) nicht verboten ist. Wenn die Todesstrafe ein Verbrechen wäre, hätte man [[George W. Bush]] bei seinen Deutschlandbesuchen verhaften und vor Gericht stellen müssen. Stattdessen hat man ihn freundlich zu einem leckeren Bankett auf Staatskosten eingeladen. Anthoneys ''"unverrückbare Regeln des Zusammenlebens"'' gab es auf globaler Ebene noch nie. Körperstrafen z.B. erachten die islamische Welt und viele asiatische Länder seit Tausenden von Jahren bis heute als vollkommen legitime Form der Bestrafung. | |||
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Anmerkung Anthoney: | |||
# Kurzversion: Deutschland erkennt die Todesstrafe in den USA als Recht an. Trotzdem ist es ein Verbrechen, wehrlose Menschen zu töten. | |||
* Anmerkung Johnny: das ist völlig absurd. Deutschland erkennt die Todesstrafe in den USA weder als Recht noch als Unrecht an, weil die Gesetzgebung die Sache des jeweiligen Staates, in diesem Beispiel also der USA ist. Es spielt nicht die geringste Rolle, was Deutschland anerkennt oder nicht. Es ist ein fundamentaler Grundsatz des Völkerrechts, dass Albanien die Gesetzgebung in Uganda genau so wenig angeht wie Nord-Korea die polnischen Gesetze und umgekehrt. | |||
# Wie in den Prämissen beschrieben, ist eine Gerichtliche Bestätigung nicht notwendig, ein Unrecht als solches zu erkennen und zu benennen. | |||
# Wie im gesamten Text an mehreren Stellen beschrieben handelt es sich bei Abschiebungen um Vertreibungen. Das ist ein Verbrechen. Zudem wird gegen Artikel 3 Absatz 3 verstoßen, wonach niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden dürfe. Wenn eine Abschiebung nur deswegen möglich ist, weil die Eltern keine Deutsche Staatsbürgerschaft hatten, obwohl die Person einen dauerhaften Aufenthalt hatte, dann ist das ein Verbrechen gegen Artikel 3 Absatz 3. Dass möglicherweise alle Gerichte zu einem andren Ergebnis kommen und das Gesetz biegen, ändert nichts daran. Dieser Artikel soll zeigen, dass auch wenn nach Gesetz gehandelt wird, Verbrechen durch den Staat scheinbar Legal aussehen. Das ist ja das Erschreckende, dass das Verbrechen durch den Staat geschehen, und es dagegen keinen Protest gibt. Stattdessen wird das ganze als harmlos dargestellt oder es wird argumentiert, es sei doch legal. Der Text behandelt eben die Verbrechen, mit legalem Anstrich und sie werden trotz legalem Anstrich trotzdem Verbrechen blebiben. | |||
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| Juristen und Gesetzesbeugung | |||
| Es gibt Juristen, die Verbrechen legitimieren, wie zum Beispiel die Appartheid, Rassentrennung, Abschiebungen und somit auch Vertreibung | |||
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* Anmerkung Pfitzi: Es ist wirklich erschreckend, dass Tausende studierter deutscher Richter, Anwälte, Staatsanwälte und Juraprofessoren das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3) falsch interpretieren, und dass selbst der Europäische Gerichtshof und die UNO nicht begreifen, dass Ausweisung ein Verbrechen ist. Umso wichtiger ist es, dass [[Anthoney]] aus dem kritischen Projekt Pluspedia als einziger die Wahrheit erkannt hat und das unwissende Volk aufklärt. Vielleicht wird die Pluspedia mal Anführer einer breiten progressiven Bürgerbewegung gegen das Verbrechen der Ausweisung krimineller Ausländer und dadurch weltberühmt. | |||
** Du meinst so wie Ghandi, Martin Luther King oder Nelson Mandela? Die gegen Tausende Jursiten angekämpft hatten? | |||
*** Anmerkung Pfitzi: Die Beispiele mit Ghandi, Nelson Mandela und Martin Luther King stimmen nicht. Die einzigen Juristen welche die Apartheid nicht als Verbrechen gewertet haben, waren wohl die südafrikanischen Juristen. Aber fast alle Juristen in Europa und den USA haben die Apartheid schon verurteilt als es die noch gab. Die Apartheid wurde bereits 1973 von der UNO als Verbrechen (''crime of apartheid'') eingestuft. <ref>[http://legal.un.org/avl/ha/cspca/cspca.html Convention on the Suppression and Punishment of the Crime of Apartheid - New York, 30 November 1973]</ref> Südafrika wurde deswegen sogar aus dem Commonwealth rausgeschmissen. Außerdem wurde Südafrika lange wegen der Apartheid boykottiert. | |||
*** Ghandi ging es primär um die nationale Unabhängigkeit Indiens. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker wurde schon nach dem 1. Weltkrieg von US-Präsident Woodrow Wilson und wohl auch seinen juristischen Beratern entwickelt. | |||
*** Es stimmt auch nicht, dass Martin Luther King gegen eine Mehrheit von Juristen kämpfen musste. Bereits 1964 gab es das [[Civil Rights Act]], das die Diskriminierung von "Schwarzen" verbietet. Die US-Regierung und deren Juristen kämpften damals auch gegen die Rassendiskriminierung. Das wurde nur von vielen Menschen und Politikern in den Südstaaten der USA blockiert und sabotiert. Mandela, Ghandi und Martin Luther King mussten also nie ''"gegen Tausende von Juristen"'' kämpfen. | |||
| "Die einzigen Juristen welche die Apartheid nicht als Verbrechen gewertet haben, waren wohl die südafrikanischen Juristen" - Und genau darum geht es. Südafrikanische Jursiten bewerten ein Verbrechen als keines. So wie Deutsche und Europäische Juristen Vertreibungen zulassen. | |||
* Anmerkung Johnny: erstens hat Pfitzi das oben schon widerlegt: seit 1973 definierte die UNO die Apartheid als Verbrechen, damit ist dein Satz hinfällig. Und zweitens lassen weder deutsche noch europäische Juristen Vertreibung zu, die ist nämlich ebenfalls als Verbrechen definiert. So einfach ist das. | |||
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== Argumente == | |||
=== Grundlegende Argumente === | |||
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! style="width:15%" | Argument | |||
! style="width:25%" | Begründung | |||
! style="width:30%" | Beispiel | |||
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| Vertreibung ist Abschiebung | |||
| Vertreibung verstößt gegen Artikel 3 Absatz 3 [[Grundgesetz]]: ''Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.'' | |||
|Eine Person ist in Deutschland geboren und Ausländer, weil seine Eltern keine Deutschen sind. Ein Kind deutscher Eltern wird am selben Tag geboren und ist Deutscher. Die beiden freunden sich im Kindergarten an. Sie gehen gemeinsam zur Schule und leben ein vergleichbares Leben. Als Jugendliche geraten sie auf die schiefe Bahn und überfallen gemeinsam mit 19 eine Tankstelle. Der Deutsche wird zu fünf Jahren Haft verurteilt, der [[Pass-Ausländer]] wegen Beihilfe zu drei Jahren. Der Pass-Ausländer wird nach der Gefängnisstrafe abgeschoben, der Deutsche darf in Deutschland bleiben. | |||
| Das Kriterium in diesem Beispiel ist die Herkunft der Eltern, aus der die Staatsbürgerschaft der Kinder folgt. Der Jurist [[Albert Bleckmann]] schreibt dazu u.a.:<ref>https://books.google.de/books?id=CAlXw6qAUcEC&pg=PA361</ref> "Die Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit verstößt also nicht gegen Art. 3 III. Die Staatsangehörigkeit ist weder ''Heimat'' noch ''Herkunft'' im Sinne dieser Bestimmung." | |||
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|Zwei serbische Brüder leben seit 10 Jahren in Deutschland. Nach neun Jahren Aufenthalt beantragt der Bruder A die deutsche Staatsbürgerschaft und erhält sie auch. Der Bruder B macht das nicht. Zwei Jahre später machen die beiden Diebestouren und schlagen auch noch einige Leute zusammen. Der Bruder B wird verurteilt und nach seiner Haft abgeschoben und der Bruder A kommt in den Knast und darf danach in Deutschland leben. Beide haben ja dieselbe Herkunft. Der Bruder B wurde also nicht wegen seiner Herkunft anders behandelt, d.h. abgeschoben, sondern wegen der unterschiedlichen Staatsbürgerschaft. | |||
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| Woher hatte denn der Ausländer seine Staatsbürgerschaft? Er bekam sie, weil seine Eltern sie hatten. Daher hatte er wegen seiner Herkunft die "Falsche Staatsbürgerschaft"; Das zweite Beispiel hinkt, weil der zweite Bruder deswgen nicht abgeschoben wird, weil er durch die Einbürgerung zusätzliche Rechte erhielt. Dafür musste er Aufwand betreiben und seine alte Staatsbürgerschaft aufgeben. Nicht derjenige, der diskrimineirt wrid, sollte sich ändern, sondern der Staat sollte aufhören zu diskriminieren. | |||
* Anmerkung Johnny: Pfitzi hat klar logisch bewiesen, dass die ungleiche Behandlung rein gar nichts mit der Herkunft zu tun hat, sondern allein mit der Staatsbürgerschaft. Das war deine ursprüngliche Behauptung und die ist widerlegt. Da hinkt überhaupt nichts, das ist eine völlig schlüssige Beweiskette. | |||
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| Menschenrechte | |||
| Artikel 13 Menschenrechte "Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren." | |||
| Dieses Recht wird ausgehebelt, indem man Ausländer so definiert, dass ihre Heimat nicht "Ihr Land" ist, sondern dass ihr "Heimatland" das Land ist, dessen Staatsbürgerschaft sie haben. | |||
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| Anthoney: Art. 3 GG Absatz 3 besagt: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. <ref>http://dejure.org/gesetze/GG/3.html</ref> Wenn Türken, die in Deutschland geboren, abgeschoben werden, dann geschieht dies in der Regel deshalb, weil ihre Eltern (Herkunft) keine Deutschen waren zum Zeitpunkt der Geburt. Da die Abscheibung (Vertreibung) eine Benachteiligung darstellt (Aberkennung eines unbefristeten Aufenthaltes), folgt eigentlich zwingend, dass die Abschiebungen Grundgesetzwidrig sind. Merkwürdigerweise gibt es genug Menschen, Politiker und sogar Richter, die diesen Sachverhalt anders bewerten. | |||
| Anmerkung Pfitzis zu Anthoneys Ansichten zum ''Argumentum ad populum'': Der Verweis auf das ''Argumentum ad populum'' führt hier nicht weiter und ist auch keine Alternative. Im geisteswissenschaflichen-gesellschaftlichen Bereich kann man im Gegensatz zu den Naturwissenschaft sowieso keine absoluten Wahrheiten konstatieren. Hier gibt es nur relative Wahrheiten, die immer stark abhängig vom Standort des jeweils Betrachtenden sind. Der Ansatz, dass als wahr anzunehmen, was eine Mehrheit der Beteiligten, Forscher, usw. als wahr erachtet, bietet aber noch die zuverlässigste Methode der Annäherung an eine "absolute Wahrheit". Dabei die Ansichten von Wissenschaftlern, Fachleuten auf dem jeweiligen Teilgebiet schwerer zu gewichten als Laienmeinungen ist eine weitere Methode, um sich einer "sachlicheren Wahrheit" anzunähern. Jedenfalls verspricht diese Methode immer noch eine bessere "Wahrheitserkenntnis" als sich willkürlich auf die Argumente Weniger oder eines Einzelnen zu stützen. Das ''Argumentum ad populum'' besagt, dass das als "wahr" gilt und umgesetzt wird was, die Meinung einer relevanten Mehrheit von Personen ist. Das ist in gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen nichts weiter als die Demokratie. Wer die Ansichten von Minderheiten oder gar Einzelner über die der Mehrhheit stellt, befürwortet in letzter Konsequenz die Diktatur. Sich nach der Entscheidung der Mehrheit zu richten hat nichts mit Populismus oder Rechtspopulismus zu tun, sondern ist das fundamentale demokratische Prinzip. Die Mehrheitsentscheidung ist zwar auch keine Garantie für "gerechte" Entscheidungen, aber immer noch zehnmal erfolgversprechender bei dem Weg zu einer "gerechten" Gesellschaft als willkürliche Entscheidungen von Minderheitengruppen oder Einzelnen, welche sich anmaßen bessere Lösungswege parat zu haben. | |||
| Anmerkung Anthoney: Es geht darum, ob eine Vertreibung stattfindet, selbst wenn die Merhheit und Richter es nicht als solche sehen. Es geht darum, ob jemand wegen seiner Herkunft benachteiligt wird, auch wenn die Merhheit und Gerichte und Gesetze es so nicht sehen. Und ich sage: Eine Mehrheit an Menschen und Juristen ist kein Argument dafür, dass es sich um KEINE Vertreibung handelt und dass Ausländer nicht wegen Ihrer Herkunft benachteiligt werden. Und eine Demokratie nicht unfehlbar ist. | |||
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| Die Heimat Mehmets ist Deutschland. | |||
| Die Heimat von Mehmet ist nachvollziehbar und nach eigenem Bekunden München. Wenn Deutschland ihn in Bayern nicht leben lässt, so handelt es sich um eine Vertreibung. | |||
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| Argumentationskette | |||
| Anthoney: Die Argumentationskette lautet: | |||
* Vertreibung ist ein Verbrechen. | |||
* Eine Abschiebung von einem Pass-Ausländern ist ein Vertreibung. | |||
* Diese Abschiebungen sind folglich ein Staatliches Verbrechen. | |||
Es geht hier nicht um die Definition was ein Verbrechen ist, sondern ob Vertreibungen eins sind. Nach deiner Logik ja. Und ob Abschiebungen von Pass-Ausländern eine Vertreibung darstellen. Du sagst nein - ich sage Natürlich. Damit kommst du zu einem anderen Schluss als ich. Ich bringe als Argument das Grundgesetz - du bringst als Argument, alle sehen es so wie du. Nun kreist unsere Frage darum, ob eine solche Abschiebung eine Vertreibung ist, wie ich es sehe oder keine, wie du es siehst und viele andere wohl auch. Dein Hauptargument lautet: Alle und du sehen in einer Abschiebung eines Passausländers keine Vertreibung. Aber eigentlich ist der Kern der Diskussion, ob die Große Masse recht hat oder die kleine Minderheit. Deine Antwort: Alle haben Recht, weil Alle das so sehen. Das ist ein Zirkelschuss werter Johnny, bzw. ein [[Argumentum ad populum]] <ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_ad_populum</ref> | |||
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=== Weitere Argumente === | |||
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! style="width:15%" | Argument | |||
! style="width:25%" | Begründung | |||
! style="width:30%" | Beispiel | |||
! style="width:30%" | Anmerkungen | |||
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| Johnny: Das relativierst du nun, indem du behauptest, es gäbe bestimmte Verbrechen, denen sich Deutschland schuldig machen würde. Nein, denn Deutschland führt keine Vertreibungen durch, weder eine kritische Organisation wie Amnesty International noch die Vereinten Nationen bezeichnen die Ausweisung krimineller Ausländer als Vertreibung. Das ist einzig und allein deine Meinung, die ausschliesslich darauf beruht, dass du eine fiktive ''Gruppe krimineller Ausländer'' als heterogene Gruppe bezeichnest, die Vertreibung erdulden müsste. Das widerspricht der Definition von Vertreibung, denn es wird immer nur der kriminelle Ausländer ausgewiesen und nicht die ganze Familie. Du verbreitest deine private Meinung, für die du keinen einzigen Beleg erbracht hast. In der Folge ist praktisch alles, was du hier behauptest, mit reputablen Quellen widerlegt worden. | |||
| Anmerkung von Anthoney: | |||
* Die Kritische Organisation PlusPedia (de.PlusPedia.org) kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um ein Verbrechen handelt. Dass du meine Quellen nicht akzeptieren möchtest ist Deine Sache. | |||
* Es bedarf keiner kritischen Masse damit ein Verbrechen zu einem Verbrechen wird. | |||
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| Antwort Anthoney: Wenn ein Staat einem Menschen, der in seinem Staatsgebiet aufgewachsen ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hatte, dieses Aufenthaltsrecht entzieht und ihn abschiebt, dann ist das eine Vertreibung. Du kannst es gerne anders sehen. | |||
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| Abschiebung Einzelner ist keine Vertreibung. | |||
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| Anmekrung Anthoeny: | |||
* Für den einzelnen spielt es keine Rolle, warum er nicht mehr in seiner Heimat sein darf. Der Zwang seine Heimat verlssen zu müssen, bzw. nicht mehr zurückkehren zu dürfen ist eine Vertreibung. | |||
* Es werden nicht einzelne Kriminelle Ausländer abgeschoben, sondern sehr viele (Tausende pro Jahr?). Du akzeptierst hier nicht, dass "Kriminelle Ausländer" auch eine soziale Gruppe sind. Es stimmt auch nicht, dass nicht ganze Familien abgeschoben werden, inklusive der in Deutschland geborenen Kinder.<ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/goettingen-roma-familien-duerfen-nach-17-jahren-abgeschoben-werden-a-1066873.html Gericht in Göttingen: Roma-Familien dürfen nach 17 Jahren in Deutschland abgeschoben werden], Spiegel Online am 9. Dezember 2015 (Ein Gericht hat die Ausweisung von zwei Roma-Familien gebilligt - obwohl sie schon lange in Deutschland leben. Begründung: fehlende Bereitschaft zur Integration.)</ref> Nur weil keine Sippenhaft herrscht, wird aus einem Verbrechen nicht "kein Verbrechen". Der Abgeschobene wurde aus seiner Heimat vertrieben.<ref>[http://www.bild.de/news/inland/jugendkriminalitaet/ich-will-zurueck-nach-deutschland-25925888.bild.html 14 Jahre nach dem Rauswurf: Mehmet will zurück nach Deutschland], Bildzeitung am 16. September 2012</ref> | |||
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| Anthoney: | |||
* Also noch einmal: Als alle die Sklavenhaltung für richtig hielten - war deswegen die Sklavenhaltung kein Verbrechen? | |||
* Wie bereits erwähnt, die Gerichte in Südafrika empfanden die Appartheid ebenfalls nicht als Verbrechen. Die Sklaverei wurde vom Obersten Gerichtshof als Rechtes gehalten. Gerichte und Gesetze können ein Verbrechen kaschieren. Unrecht zu Recht werden lassen. Trotzdem ist es ein Verbrechen. | |||
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| Sklavenhaltung | |||
| Pfitzi: | |||
* Antwort von Pfitzi zu Anthoneys Frage ob die Sklavenhaltung ein Verbrechen war: Die Frage macht keinen Sinn und kann nicht beantwortet werden. Es ist extrem fragwürdig und total unhistorisch, über das Verhalten der Menschen vor 100, 300 oder 1000 Jahren aus heutiger Sicht moralische Urteile der Art "richtig oder falsch" bzw. "Verbrechen oder Gerechtigkeit" zu fällen. Die Menschen in Mittelalter, Antike und früher Neuzeit standen in gänzlich anderen gesellschaftlichen Bezügen, hatten andere soziale und moralische Prägungen, Werte und Überzeugungen und vermutlich auch eine ganz andere Mentalität. Kein ernsthafter Historiker fällt deshalb moralische Urteile über die Sklaverei in der Antike, den Ausschluss von Frauen beim Wahlrecht im 18. Jahrhundert, die Behandlung von Homosexuellen im 16. Jahrhundert oder die Praxis der Menschenopfer bei den Azteken. Der russische Historiker [[Aaron J. Gurjewitsch]] hat das in folgenden Worten gut ausgedrückt: ''"Wenn man seine eigene Epoche und Zivilisation mit anderen vergleicht, läuft man Gefahr, an diese anderen Epochen und Zivilisationen seine eigenen Maßstäbe anzulegen." Somit wird es auch verständlich, warum der mittelalterliche Mensch meist keine großen Gewissensbisse hatte, Tausende von vermeintlichen Hexen und Ketzern zu foltern und hinzurichten. Der mittelalterliche Mensch erachtete die unsterbliche Seele und das ewige Leben nach dem Tod für wichtiger als die irdische, materielle Existenz. Durch ein durch Folter erzwungenes Bereuen des Beschuldigten und seine Hinrichtung konnte man dessen ewige Seele vor dem Fegefeuer retten, welches man als schlimmer als den Tod erachtete. So gesehen wurden die Folter und Hinrichtungen damals von den meisten Menschen nicht als Verbrechen empfunden.</ref> Diese Haltung nennt man [[Moralischer Relativismus|Moralischen Relativismus]]. Diesen Ansatz haben bedeutende Denker wie [[Thomas Hobbes]], [[Karl Marx]], [[Friedrich Nietzsche]], [[Franz Boas]] und viele andere vertreten. "Richtig und falsch" hängen immer mit den vorherrschenden gesellschaftlichen Sitten und Gebräuchen zusammen und werden durch Praktiken und Institutionen geformt. Für die in einer Gesellschaft lebenden Menschen kann das Konzept einer "richtigen Moral" nur die Konformität mit lokalen Sitten ihrer Epoche meinen. Die Frage ''"Als alle die Sklavenhaltung für richtig hielten - war deswegen die Sklavenhaltung kein Verbrechen?"'' zu stellen ist deshalb sinnlos. Wer die Frage beantworten will, argumentiert ethnozentristisch, ahistorisch und überheblich moralisierend wie z.B. die katholische Kirche. | |||
* Pfitzi: Die US-Präsidenten (und speziell George W. Bush) zeichnen sich oft nicht gerade durch historischen Sachverstand aus. Ihre Meinung ist ziemlich irrelevant. | |||
* Der Holocaust war auch damals ein Verbrechen, weil die Mehrheit der Bevölkerung in ganz Europa um 1930 seit über 100 Jahren Massenmord an ethnischen Gruppen bereits als Verbrechen empfand. Der Holocaust war also auch nach damaligem Verständnis ein schlimmes Verbrechen. Bei den Hexenverbrennungen des Mittelalters ist das was anderes. Da diese Epoche viel weiter zurückliegt, kann man von einem ganz anders gelagerten Rechtsverständnis der damaligen Menschen ausgehen. Hexenverbrennungen wurden allgemein nicht als Verbrechen gesehen, sondern als Schutz der Gesellschaft vor den bösen Zaubereien der Hexen und als Rettung ihrer Seelen vor der Hölle, was man durch ihre Verbrennung erreichte. Ähnlich ist es mit der Sklavenhaltung. Für die alten Griechen war das was ganz normales, weswegen z.B. auch große Denker wie Aristoteles die Sklaverei für etwas ganz normales hielten und z.B. Platon selber Sklaven hielt. | |||
| Anthoney: | |||
* Erstens: Die Freiheit ist ein universelles Recht; somit war und ist Sklavenhaltung ein Unrecht und Verbrechen. | |||
* Zweitens: Selbst [[George W. Bush]] sagt über den Sklavenhandel "Eines der größten Verbrechen der Menschheit"; <ref>[http://www.sueddeutsche.de/politik/sklavenhandel-eines-der-groessten-verbrechen-der-menschheit-1.843351 Sklavenhandel | |||
"Eines der größten Verbrechen der Menschheit"], Süddeutsche Zeitung am 17. Mai 2010</ref> Ähnlich sieht es auch [[Bill Clinton]].<ref>[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-7829195.html Sklaverei: Verbrechen des Jahrtausends], Spiegel Online am 16. Februar 1998</ref> Welchen Sinn macht es über "Verbrechen durch den Staat" zu diskutieren, wenn ein klares Verbrechen wie die Sklaverei oder Hexenverbrennungen nicht als Verbrechen anerkannt werden? War auch der Holocaust kein Verbrechen, weil wir uns heute keine moralische Urteile über die Zeit von damals erlauben dürfen? | |||
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| "Kriminelle Ausländer sind doch keine Gruppe" | |||
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| Frage: | |||
* Wer hat die Behauptung widerlegt? | |||
* Und du bist hier, der ständig Abstruses wiederholt und auf meine Argumentation gar nicht eingeht. | |||
* "Nur weil Alle etwas sagen" ist kein Argument. | |||
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| Anthoney: Das Problem wird dann zu einem wenn alle sagen, die Erde sei eine Scheibe und einer sagt - ne, ne, ne - die Erde ist eine Kugel. Und Alle schreien: "Ketzer". Ich habe nun die Definitionen für diesen Artikel oben angefügt. Es gibt mindestens zwei gute Argumente dafür, dass Abschiebungen eine Vertreibung bzw. Ungleichbehandlung sind. Dass Abschiebungen zwingend notwendig sind, dafür gibt es keine Argumente nur "Alle sehene es so". | |||
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| "Sie werden nicht abgeschoben weil sie Türken sind" | |||
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| Anthoney: | |||
# Die Straftat ist ohne Bedeutung. Sie werden abgeschoben, weil sie die Straftat begangen haben und weil ihre Eltern den falschen Pass hatten oder sie nicht rechtzeitig eingebürgert wurden. Das ist ein Verstoß gegen GG3 Absatz 3 - dem Inhalt nach. Was da reiniterpretiert wird, grenzt an Rechtsbeugung. | |||
# So wir kommen der Sache näher. Mehmet wurde in Deutschland geboren und ist wie ein deutsches Kind aufgewachsen, ohne die Deutsche Staatsbürgerschaft zu haben. Warum hat er und keine anderen keine deutsche Staatsangehörigkeit? Weil ihre Eltern keine Deutschen hatten. Was kann Mehmet nun für die Herkunft seiner Eltern? Und wird er wegen seiner Herkunft benachteiligt, wenn er abgeschoben wird? | |||
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== Allgemeines == | == Allgemeines == | ||
[[Datei:Slaves-1.jpg|thumb|320px|Die Sklaverei in den USA war ein schweres Staatsverbrechen.]] | [[Datei:Slaves-1.jpg|thumb|320px|Die Sklaverei in den USA war ein schweres Staatsverbrechen.]] | ||
* In einem Rechtsstaat sollte niemand über dem Gesetz stehen. Im Gegensatz dazu steht der Absolute Herrscher über dem Gesetz. (Beispiele sind Adolf Hitler, Saddam Hussein, oder die Machthabenden in Saudi-Arabien). In früheren Gesellschaften war dies dagegen absolut üblich, so hatten Könige oder Fürsten kaum zu befürchten, dass sie für Verbrechen bestraft werden. Erst mit Friedrich dem Grossen etwa erkannte ein König die Gerichte an. Aber auch [[Helmut Kohl]] sah sein Ehrenwort über dem Gesetz. Er kam ohne Beugehaft davon.<ref>http://www.faz.net/aktuell/politik/spendenausschuss-keine-beugehaft-fuer-helmut-kohl-141254.html</ref><ref>http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/anonyme-nutzerdaten-onlineredakteur-droht-beugehaft/helmut-kohl-haette-auch-in-beugehaft-gemusst-kwt/70873,3260565,3260565,read.html</ref><ref>http://www.spiegel.de/politik/deutschland/kohl-verfahren-eingestellt-mit-beugehaft-zum-reden-zwingen-a-120495.html</ref> | * In einem Rechtsstaat sollte niemand über dem Gesetz stehen. Im Gegensatz dazu steht der Absolute Herrscher über dem Gesetz. (Beispiele sind Adolf Hitler, Saddam Hussein, oder die Machthabenden in Saudi-Arabien). In früheren Gesellschaften war dies dagegen absolut üblich, so hatten Könige oder Fürsten kaum zu befürchten, dass sie für Verbrechen bestraft werden. Erst mit Friedrich dem Grossen etwa erkannte ein König die Gerichte an. Aber auch [[Helmut Kohl]] sah sein Ehrenwort über dem Gesetz. Er kam ohne Beugehaft davon.<ref>http://www.faz.net/aktuell/politik/spendenausschuss-keine-beugehaft-fuer-helmut-kohl-141254.html</ref><ref>http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/anonyme-nutzerdaten-onlineredakteur-droht-beugehaft/helmut-kohl-haette-auch-in-beugehaft-gemusst-kwt/70873,3260565,3260565,read.html</ref><ref>http://www.spiegel.de/politik/deutschland/kohl-verfahren-eingestellt-mit-beugehaft-zum-reden-zwingen-a-120495.html</ref> | ||
** Auch hier wird eine private Meinung aufgestellt, die keiner Prüfung standhält, wie in der unten stehenden ''Diskusion zu Helmut Kohl'' ersichtlich ist. Dort beendet der Artikel-Ersteller seine Argumentation damit, dass es unbelegte Vermutungen zu dem Thema gab und dass er persönlich Kohl gerne in Beugehaft gesehen hätte. Wie gesagt: hier werden persönliche Wünsche und Vermutungen des Artikel-Erstellers als Wahrheit verkauft. | |||
{|class="wikitable mw-collapsible mw-collapsed " style="width:60%; margin-bottom:0;" | {|class="wikitable mw-collapsible mw-collapsed " style="width:60%; margin-bottom:0;" | ||
|- class="hintergrundfarbe5" | |- class="hintergrundfarbe5" | ||
! | | ! | Diskussion zu Helmut Kohl: | ||
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*** | *** Das ist erneut die Privatmeinung des Artikel-Erstellers. | ||
*** Der Punkt ist, dass wir hier von "Verbrechen durch den Staat" diskutieren und dass die Ausgangslage war, dass der Rechtsstaat sich eine Vertreibung schönredet. | *** Der Punkt ist, dass wir hier von "Verbrechen durch den Staat" diskutieren und dass die Ausgangslage war, dass der Rechtsstaat sich eine Vertreibung schönredet. | ||
******** Du hast doch vor kurzem irgendwo hier geschrieben, du hättest ein paar Semester Politikwissenschaften studiert und hast wohl ein Studium in Informatik, wenn ich richtig informiert bin. Du würdest dich also vermutlich nicht als Spezialisten für Juristerei verstehen. Das ist bei mir nicht anders, ich bin auch kein Jurist. Aber du weisst ja, wieviel Berichterstatttung es um den Fall Mehmet gab, wieviel Gerichtsurteile und Berufungen und wieviele Experten daran beteiligt waren. Glaubst du allen Ernstes, du als Laie hast etwas entdeckt, was bis jetzt noch keinem Fachmann, keinem Anwalt, keinem Strafverteidiger, keinen Richter, keinem sonstigen Experten aufgefallen wäre? Also ich habe da meine Zweifel, und wenn ich mir so betrachte, wie du argumentierst, dann vermute ich, die sind berechtigt. Wir zwei beide sind blutige Laien, was Strafrecht, Zivilrecht usw angeht, wir sind Blinde, die über Farbe reden. Aber eins sollten wir als Laien doch respektieren: es gibt nicht einen einzigen Beleg dafür, dass irgend jemand vom Fach deine Meinung teilt. Und von daher sind wir nicht nur zwei Blinde, die über Farbe reden, sondern du behauptest auch noch felsenfest, du hättest gerade Blau erkannt. | ******** Du hast doch vor kurzem irgendwo hier geschrieben, du hättest ein paar Semester Politikwissenschaften studiert und hast wohl ein Studium in Informatik, wenn ich richtig informiert bin. Du würdest dich also vermutlich nicht als Spezialisten für Juristerei verstehen. Das ist bei mir nicht anders, ich bin auch kein Jurist. Aber du weisst ja, wieviel Berichterstatttung es um den Fall Mehmet gab, wieviel Gerichtsurteile und Berufungen und wieviele Experten daran beteiligt waren. Glaubst du allen Ernstes, du als Laie hast etwas entdeckt, was bis jetzt noch keinem Fachmann, keinem Anwalt, keinem Strafverteidiger, keinen Richter, keinem sonstigen Experten aufgefallen wäre? Also ich habe da meine Zweifel, und wenn ich mir so betrachte, wie du argumentierst, dann vermute ich, die sind berechtigt. Wir zwei beide sind blutige Laien, was Strafrecht, Zivilrecht usw angeht, wir sind Blinde, die über Farbe reden. Aber eins sollten wir als Laien doch respektieren: es gibt nicht einen einzigen Beleg dafür, dass irgend jemand vom Fach deine Meinung teilt. Und von daher sind wir nicht nur zwei Blinde, die über Farbe reden, sondern du behauptest auch noch felsenfest, du hättest gerade Blau erkannt. | ||
********* Fällt dir eigentlich auf, dass Du auf meine Frage gar nicht geantwortet hast? Ist die Abschiebung - neben seiner Kriminalität - nur deswegen möglich gewesen, weil seine Eltern keine Deutschen waren? Und ist das eine Benachteiligung wegen seiner Herkunft? | ********* Fällt dir eigentlich auf, dass Du auf meine Frage gar nicht geantwortet hast? Ist die Abschiebung - neben seiner Kriminalität - nur deswegen möglich gewesen, weil seine Eltern keine Deutschen waren? Und ist das eine Benachteiligung wegen seiner Herkunft? | ||
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********** Einzig dies und nur dies verhindert, dass hier Argumente ausgetauscht werden können. Du denkst dir mal bequemerweise eine neue soziologische Gruppe, die du definierst als [[Gruppe der kriminellen Ausländer, die keinerlei Gemeinsamkeiten haben, ausser dass sie aus Ausländern jedweder Nationalität, Religion, Herkunft besteht]] . Danach verlangst du, dass alle anderen diese deine Privatdefinition als Grundlage für die Diskussion nutzen, obwohl noch niemand auf der Welt jemals von dieser angeblichen Gruppe gehört hat. Danach steigerst du deine Nicht-Argumentation noch damit, dass du behauptest, du würdest ja nur aus einer Minderheitenposition gegen die Mehrheitsposition argumentieren. Das ist schlichtweg falsch. Du nimmst an der Diskussion gar nicht teil, weil du den allgemeinen Sprachgebrauch nicht akzeptierst. Und deine Behauptung, du würdest mit dem Grundgesetz argumentieren, ist genauso unsinnig. Du behauptest, der Staat würde gegen seine eigenen Gesetze verstossen, ohne die geringste Ahnung von Gesetzen oder Richterrecht oder ähnlichem zu haben. Um es kurz zu machen. Du bräuchtest eigentlich nur mal einen Duden zur Hand nehmen, dann würdest du diese ganze Diskussion mit dem Ausdruck des Bedauerns wieder löschen und zugeben, dass du dich ganz offensichtlich verrannt hast. | ********** Einzig dies und nur dies verhindert, dass hier Argumente ausgetauscht werden können. Du denkst dir mal bequemerweise eine neue soziologische Gruppe, die du definierst als [[Gruppe der kriminellen Ausländer, die keinerlei Gemeinsamkeiten haben, ausser dass sie aus Ausländern jedweder Nationalität, Religion, Herkunft besteht]] . Danach verlangst du, dass alle anderen diese deine Privatdefinition als Grundlage für die Diskussion nutzen, obwohl noch niemand auf der Welt jemals von dieser angeblichen Gruppe gehört hat. Danach steigerst du deine Nicht-Argumentation noch damit, dass du behauptest, du würdest ja nur aus einer Minderheitenposition gegen die Mehrheitsposition argumentieren. Das ist schlichtweg falsch. Du nimmst an der Diskussion gar nicht teil, weil du den allgemeinen Sprachgebrauch nicht akzeptierst. Und deine Behauptung, du würdest mit dem Grundgesetz argumentieren, ist genauso unsinnig. Du behauptest, der Staat würde gegen seine eigenen Gesetze verstossen, ohne die geringste Ahnung von Gesetzen oder Richterrecht oder ähnlichem zu haben. Um es kurz zu machen. Du bräuchtest eigentlich nur mal einen Duden zur Hand nehmen, dann würdest du diese ganze Diskussion mit dem Ausdruck des Bedauerns wieder löschen und zugeben, dass du dich ganz offensichtlich verrannt hast. | ||
*********** Der Punkt ist der, dass es eben beim Verbrechen durch den Staat einen legalen Anschein gibt, wenn man aber genauer schaut, der wegfällt. | *********** Der Punkt ist der, dass es eben beim Verbrechen durch den Staat einen legalen Anschein gibt, wenn man aber genauer schaut, der wegfällt. | ||
************ Der Punkt ist der, dass man mit selbst ausgedachten Definitionen alles beweisen kann. Das und nichts anderes führst du hier vor. | |||
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* Daneben gibt es auch Unrechtsstaaten, die Maßnahmen anwenden, die keine Gesetze sind. | * Daneben gibt es auch Unrechtsstaaten, die Maßnahmen anwenden, die keine Gesetze sind. | ||
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* Daneben gibt es auch Staaten, die beispielsweise die Pressefreiheit oder Demonstrationsfreiheit oder freie Wahlen gesetzlich garantieren, sie aber de facto unterbinden. Das sind Verbrechen des Staates gegenüber der Bevölkerung. Dazu zählen Länder, wie die Türkei, China, Russland | * Daneben gibt es auch Staaten, die beispielsweise die Pressefreiheit oder Demonstrationsfreiheit oder freie Wahlen gesetzlich garantieren, sie aber de facto unterbinden. Das sind Verbrechen des Staates gegenüber der Bevölkerung. Dazu zählen Länder, wie die Türkei, China, Russland | ||
== Beispiele | == Beispiele == | ||
=== Türkei === | |||
* Die willkürliche Verhaftungen und Entlassungen politischer Gegner durch den türkischen Präsidenten [[Adolf Erdoğan]]. Siehe dazu auch die [[Folgen des Putschversuchs in der Türkei 2016]]. | |||
=== Europa === | === Europa === | ||
* Es wäre ein Verbrechen des Staates, wenn Muslima in [[Frankreich]] das Tragen des Kopftuchs verboten wäre oder Juden keine Kippa oder Christen kein Kreuz tragen dürften. Allerdings ist nichts davon in Frankreich verboten. Verboten ist aber die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, was dementsprechend geächtet gehörte, weil auch das Tragen des Kopftuches ein Verbrechen wäre. Der Hintergrund ist hierbei, dass die Vollverschleierung bereits mehrfach von Selbstmordattentätern als [[Burka#Tarnbekleidung für Terroristen|Tarnbekleidung]] verwendet wurde. Dieses Verbot wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als zulässig beurteilt. Dabei wurde das Recht des Staates Frankreich, in welchem der Laizismus Verfassungsrang hat, über das Recht auf freie Religionsausübung gestellt. | * Es wäre ein Verbrechen des Staates, wenn Muslima in [[Frankreich]] das Tragen des Kopftuchs verboten wäre oder Juden keine Kippa oder Christen kein Kreuz tragen dürften. Allerdings ist nichts davon in Frankreich verboten. Verboten ist aber die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, was dementsprechend geächtet gehörte, weil auch das Tragen des Kopftuches ein Verbrechen wäre. Der Hintergrund ist hierbei, dass die Vollverschleierung bereits mehrfach von Selbstmordattentätern als [[Burka#Tarnbekleidung für Terroristen|Tarnbekleidung]] verwendet wurde. Dieses Verbot wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als zulässig beurteilt. Dabei wurde das Recht des Staates Frankreich, in welchem der Laizismus Verfassungsrang hat, über das Recht auf freie Religionsausübung gestellt. | ||
**Anmerkung Anthoney: Bei den Anschlägen von Paris beispielsweise hatten die Täter überhaupt keine Maskierung. Und da es einen Selbstmordattentäter so sehr int interessiert, dass er nach der Tat identifizeirt werden könnte, ergibt das alles keinen Sinn. Jedoch wird die persönliche Entfaltung durch das Gesetz behindert. Ein Recht ein Gesicht zu sehen, gibt es faktisch nicht. | ** Anmerkung Anthoney: Bei den Anschlägen von Paris beispielsweise hatten die Täter überhaupt keine Maskierung. Und da es einen Selbstmordattentäter so sehr int interessiert, dass er nach der Tat identifizeirt werden könnte, ergibt das alles keinen Sinn. Jedoch wird die persönliche Entfaltung durch das Gesetz behindert. Ein Recht ein Gesicht zu sehen, gibt es faktisch nicht. | ||
*** Hier wird es dann komplett absurd. Der Artikelersteller behauptet implizit, weil er ein Beispiel dafür brächte, dass es auch Terroranschläge gäbe, bei denen keine Burka getragen würde, wäre ein Burkaverbot unzulässig. Diese Argumentation ist ungefähr so sinnvoll, als wenn man sagen würde: Ich bin mit betrunken Auto gefahren und habe dabei niemanden Schaden zugefügt. Daraus folgt, dass ein Alkoholverbot am Steuer sinnlos ist, und eigentlich ebenfalls ein Verbrechen durch den Staat. | |||
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*** Hast du nicht verstanden, was ich geschrieben habe? Lies es dir nochmal durch: Selbstmordattentäter haben bereits mehrfach Burkas verwendet, um damit den Sprengstoffgürtel zu verbergen. Damit hat das Verbot sehr wohl einen Sinn. Was soll jetzt ein Beispiel, wo die Attentäter keine Burkas getragen haben? Bist du mit den simpelsten Grundlagen der Logik, im speziellen Verifizierung und Falsifizierung vertraut oder nicht? Und by the way: Mit Jura hast du es wirklich nicht, oder? Ein Recht, ein Gesicht zu sehen, gibt es faktisch nicht? Schon mal vom Vermummungsverbot gehört? Immer nur mit Bruchstücken aus dem Grundgesetz rumwerfen, bringt´s jetzt in einer ernsthaften Diskussion auch nicht. Schon gar nicht, wenn dir ständig nachgewiesen wird, dass du falsch und aus dem Zusammenhang gerissen zitierst. | *** Hast du nicht verstanden, was ich geschrieben habe? Lies es dir nochmal durch: Selbstmordattentäter haben bereits mehrfach Burkas verwendet, um damit den Sprengstoffgürtel zu verbergen. Damit hat das Verbot sehr wohl einen Sinn. Was soll jetzt ein Beispiel, wo die Attentäter keine Burkas getragen haben? Bist du mit den simpelsten Grundlagen der Logik, im speziellen Verifizierung und Falsifizierung vertraut oder nicht? Und by the way: Mit Jura hast du es wirklich nicht, oder? Ein Recht, ein Gesicht zu sehen, gibt es faktisch nicht? Schon mal vom Vermummungsverbot gehört? Immer nur mit Bruchstücken aus dem Grundgesetz rumwerfen, bringt´s jetzt in einer ernsthaften Diskussion auch nicht. Schon gar nicht, wenn dir ständig nachgewiesen wird, dass du falsch und aus dem Zusammenhang gerissen zitierst. | ||
**** Hast du verstanden was ich geschrieben habe? Es ist nicht notwendig eine Burka zu tragen, um ein Selbstmordattentat zu verüben. Und es geht nicht um die Burka, sondern um die Verschlererung des Gesichts. Ein Selbstmordattentäter kann ja von der Burka den Gesichtsschler abnehmen und mit dem Rest durch die Stadt gehen. Auch mit Sprengstoffgürtel darunter. In Paris ist die Burka verboten, trotzdem gab es den großen Anschlag. Dadurch ist dieses Begründung für das Burkaverbot hinfällig. | **** Hast du verstanden was ich geschrieben habe? Es ist nicht notwendig eine Burka zu tragen, um ein Selbstmordattentat zu verüben. Und es geht nicht um die Burka, sondern um die Verschlererung des Gesichts. Ein Selbstmordattentäter kann ja von der Burka den Gesichtsschler abnehmen und mit dem Rest durch die Stadt gehen. Auch mit Sprengstoffgürtel darunter. In Paris ist die Burka verboten, trotzdem gab es den großen Anschlag. Dadurch ist dieses Begründung für das Burkaverbot hinfällig. | ||
******Habe ich oben bereits beantwortet. Braucht es noch ein Beispiel? Der Besitz einer Maschinenpistole ist grundsätzlich verboten. Nun gibt es auch Banküberfälle, die ohne Maschinenpistole begangen werden. Nach deiner Logik ist das Verbot, eine Maschinenpistole zu besitzen, ebenfalls ein Verbrechen. Soviel zu seiner Argumentation. | |||
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* Ein Verbrechen des Staates sind nächtliche Ausgangssperren für kriminelle Marokkaner in den Niederlanden, wodurch die Gruppe der kriminellen Marokkaner generell diskriminiert wird. <ref>[http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/europa/udo-ulfkotte/niederlande-ausgangssperren-fuer-junge-marokkaner.html]</ref> | * Ein Verbrechen des Staates sind nächtliche Ausgangssperren für kriminelle Marokkaner in den Niederlanden, wodurch die Gruppe der kriminellen Marokkaner generell diskriminiert wird. <ref>[http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/europa/udo-ulfkotte/niederlande-ausgangssperren-fuer-junge-marokkaner.html]</ref> | ||
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** Anmerkung Pfitzi: Ausgangssperren sind (wenn diese nicht willkürlich und grundlos sind) rechtens und kein Verbrechen des Staates. Der [[Europäische Gerichtshof für Menschenrechte]] hat z.B. den Antrag einiger türkischer Bürger auf Aufhebung der Ausgangssperren in den türkischen Städten ''Cizre'' und ''Sur'' abgelehnt. <ref>[http://www.sabahdeutsch.de/ausgangssperren-sind-rechtens/ Ausgangssperren sind rechtens!]</ref> ''Artikel 11 Absatz 2'' des deutschen Grundgesetzes verbietet zwar grundlose Einschränkungen der Freizügigkeit, erlaubt Einschränkungen aber in Fällen, ''"... in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, '''zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbare Handlungen vorzubeugen''', erforderlich ist."'' | ** Anmerkung Pfitzi: Ausgangssperren sind (wenn diese nicht willkürlich und grundlos sind) rechtens und kein Verbrechen des Staates. Der [[Europäische Gerichtshof für Menschenrechte]] hat z.B. den Antrag einiger türkischer Bürger auf Aufhebung der Ausgangssperren in den türkischen Städten ''Cizre'' und ''Sur'' abgelehnt. <ref>[http://www.sabahdeutsch.de/ausgangssperren-sind-rechtens/ Ausgangssperren sind rechtens!]</ref> ''Artikel 11 Absatz 2'' des deutschen Grundgesetzes verbietet zwar grundlose Einschränkungen der Freizügigkeit, erlaubt Einschränkungen aber in Fällen, ''"... in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, '''zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbare Handlungen vorzubeugen''', erforderlich ist."'' | ||
* Das Bauverbot für neue Minarette in der [[Schweiz]] ist ein Verbrechen des Staates. | * Das Bauverbot für neue Minarette in der [[Schweiz]] ist ein Verbrechen des Staates. | ||
** Anmerkung Johnny: Es ist deswegen kein Verbrechen des Staates, weil die Entscheidung dazu von den Schweizern in einer Volksabstimmung gegen die Empfehlung der Regierung festgelegt wurde. | ** Anmerkung Johnny: Es ist deswegen kein Verbrechen des Staates, weil die Entscheidung dazu von den Schweizern in einer Volksabstimmung gegen die Empfehlung der Regierung festgelegt wurde. Ein Verbrechen ist es allenfalls, wenn in islamischen Staaten Nicht-Muslime ihre Religion nicht ausüben dürfen und ihre Tempel, Kirchen und Synagogen entweiht und abgerissen werden. | ||
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! | Diskussion zu Minaretten und Volksentscheiden: | ! | Diskussion zu Minaretten und Volksentscheiden: | ||
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*** Anmerkung Anthoney: Nein und Ja. Ja es ist ein Verbrechen, wenn Kirchen oder Supermärkte gebaut werden dürfen, Minarette aber nicht. Das Gesetz richtet sich klar gegen Muslime. Dass das das Volk entschieden hat macht es ja nicht zu keinem Verbrechen. Ein Volk wird selten zugunsten von Minderheiten entscheiden. Daher gibt es Gerichte. Diese sollten unabhängig sein. Sollten sie das Minarettverbot gutheißen so bleibt es auch dann ein Verbrechen, wegen Ungleichbehandlung. Natürlich ist das Zerstören von Kirchen und Synagogen und Tempelen Unrecht. | *** Anmerkung Anthoney: Nein und Ja. Ja es ist ein Verbrechen, wenn Kirchen oder Supermärkte gebaut werden dürfen, Minarette aber nicht. Das Gesetz richtet sich klar gegen Muslime. Dass das das Volk entschieden hat macht es ja nicht zu keinem Verbrechen. Ein Volk wird selten zugunsten von Minderheiten entscheiden. Daher gibt es Gerichte. Diese sollten unabhängig sein. Sollten sie das Minarettverbot gutheißen so bleibt es auch dann ein Verbrechen, wegen Ungleichbehandlung. Natürlich ist das Zerstören von Kirchen und Synagogen und Tempelen Unrecht. | ||
****Das ist so nicht richtig. Das Gesetz richtet sich natürlich gegen Muslime, daran besteht ja überhaupt kein Zweifel. Allerdings ist in der Schweiz eine Volksabstimmung bindend und deshalb können dagegen selbst die Gerichte nichts ändern, die in der Schweiz ja nun unbestritten unabhängig sind. Und zu guter Letzt: Ein Verbrechen ist , wie wir ja wissen, ein schwerwiegender Verstoss gegen die Regeln des Zusammenlebens. Wenn nun die Mehrheit der Bevölkerung entscheidet, dass dies die Regeln des Zusammenlebens sind, dann kann das Minarettverbot per se kein Verbrechen sein, sondern ist ein durch die Bürger des Landes festgelegte Regel des Zusammenlebens. Es ist aber sehr interessant, dass du das Verbot des Neubaus von islamischen Gotteshäusern als Verbrechen bezeichnest und das Zerstören von nicht-islamischen Gotteshäusern für dich nur ein Unrecht ist, aber kein Verbrechen. Man könnte vermuten, dass du mit zweierlei Maß misst. | ****Das ist so nicht richtig. Das Gesetz richtet sich natürlich gegen Muslime, daran besteht ja überhaupt kein Zweifel. Allerdings ist in der Schweiz eine Volksabstimmung bindend und deshalb können dagegen selbst die Gerichte nichts ändern, die in der Schweiz ja nun unbestritten unabhängig sind. Und zu guter Letzt: Ein Verbrechen ist , wie wir ja wissen, ein schwerwiegender Verstoss gegen die Regeln des Zusammenlebens. Wenn nun die Mehrheit der Bevölkerung entscheidet, dass dies die Regeln des Zusammenlebens sind, dann kann das Minarettverbot per se kein Verbrechen sein, sondern ist ein durch die Bürger des Landes festgelegte Regel des Zusammenlebens. Es ist aber sehr interessant, dass du das Verbot des Neubaus von islamischen Gotteshäusern als Verbrechen bezeichnest und das Zerstören von nicht-islamischen Gotteshäusern für dich nur ein Unrecht ist, aber kein Verbrechen. Man könnte vermuten, dass du mit zweierlei Maß misst. | ||
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********* Was hat das damit zu tun, was wäre, wenn und ob und aber? Oder machst du wieder einen deiner unglücklichen Vergleiche, in welchem du den Holocaust mit einem Bauverbot für Kirchtürme gleichsetzt? Die Diskussion sollten wir ganz schnell beenden, sonst wird das noch peinlicher für dich, als es eh schon ist. Sehen wir deine letze Frage also als Abschluss-Gag an. | ********* Was hat das damit zu tun, was wäre, wenn und ob und aber? Oder machst du wieder einen deiner unglücklichen Vergleiche, in welchem du den Holocaust mit einem Bauverbot für Kirchtürme gleichsetzt? Die Diskussion sollten wir ganz schnell beenden, sonst wird das noch peinlicher für dich, als es eh schon ist. Sehen wir deine letze Frage also als Abschluss-Gag an. | ||
********** Es geht um deine Aussage: "Allerdings ist in der Schweiz eine Volksabstimmung bindend und deshalb können dagegen selbst die Gerichte nichts ändern" - Frage: "Kann das Schweizer Volk einen Holocaust bindend bestimmen?" | ********** Es geht um deine Aussage: "Allerdings ist in der Schweiz eine Volksabstimmung bindend und deshalb können dagegen selbst die Gerichte nichts ändern" - Frage: "Kann das Schweizer Volk einen Holocaust bindend bestimmen?" | ||
*********** Ich fasse nochmal zusammen: Du bezeichnest das Verbot, neue Kirchtürme zu bauen, als Verbrechen durch den Staat. Das ist aus mindestens zwei Gründen absurd, aber betrachten wir mal nur einen. Verbrechen werden in der Schweiz bekanntlich definiert als Taten, die mit Freiheitsstrafen von mehr als drei Jahren bedroht sind. Dies trifft in diesem Fall offentsichtlich nicht zu. Völkermorde dagegen gelten als Verbrechen, genauer als [[Verbrechen gegen die Menschlichkeit]] . In der Tat kann weder die Schweizer Regierung noch das Schweizer Stimmvolk noch irgend sonst jemand einen Völkermord ''bindend bestimmen'', wie du schreibst. Die Frage ist also komplett unverständlich, um es freundlich zu formulieren. | |||
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* Die [[Beneš-Dekrete]] waren ein Verbrechen.<ref name="seehofer01"/> | * Die [[Beneš-Dekrete]] waren ein Verbrechen.<ref name="seehofer01"/> | ||
**Anmerkung Johnny: Um das zu belegen, brauchen wir nicht den Herrn Seehofer. Das war die Grundlage einer Vertreibung und das gilt völkerrechtlich als Verbrechen und ist unumstritten. | |||
* Es ist ein Verbrechen des Staates, dass Muslimen in dänischen Schulkantinen Schweinefleisch angeboten wird. <ref>[http://www.sueddeutsche.de/panorama/debatte-um-toleranz-daenische-stadt-zwingt-schulkantinen-dazu-schweinefleisch-anzubieten-1.2826678]</ref> | * Es ist ein Verbrechen des Staates, dass Muslimen in dänischen Schulkantinen Schweinefleisch angeboten wird. <ref>[http://www.sueddeutsche.de/panorama/debatte-um-toleranz-daenische-stadt-zwingt-schulkantinen-dazu-schweinefleisch-anzubieten-1.2826678]</ref> | ||
** Solange die Kinder nicht dazu gezwungen werden, Schweinefleisch zu essen und eine gleichwertige Mahlzeit ohne Schwein (Zum Beispiel Pute) erhalten, ist das noch kein Verbrechen. | ** Solange die Kinder nicht dazu gezwungen werden, Schweinefleisch zu essen und eine gleichwertige Mahlzeit ohne Schwein (Zum Beispiel Pute) erhalten, ist das noch kein Verbrechen. | ||
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***Anmerkung Johnny: Selbst wenn jemand in China zu Besuch ist und kriegt dort nur Hundefleisch angeboten, dann ist das kein Verbrechen. Ein Verbrechen ist immer noch definiert als schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft. Der Verzehr von Schweinefleisch ist jedenfalls kein schwerer Verstoß gegen die dänische Rechtsordnung. Das Anbieten von Schweinefleisch ist ein Angebot und kein Zwang, dieses zu essen. Ein Verbrechen ist es, jemanden mit dem Tod zu bedrohen, wenn er einen anderen Glauben annimmt. Das gehört aber nicht hierher, weil es solche Gesetze nur in islamischen Staaten wie Pakistan und Saudi-Arabien gibt. | ***Anmerkung Johnny: Selbst wenn jemand in China zu Besuch ist und kriegt dort nur Hundefleisch angeboten, dann ist das kein Verbrechen. Ein Verbrechen ist immer noch definiert als schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft. Der Verzehr von Schweinefleisch ist jedenfalls kein schwerer Verstoß gegen die dänische Rechtsordnung. Das Anbieten von Schweinefleisch ist ein Angebot und kein Zwang, dieses zu essen. Ein Verbrechen ist es, jemanden mit dem Tod zu bedrohen, wenn er einen anderen Glauben annimmt. Das gehört aber nicht hierher, weil es solche Gesetze nur in islamischen Staaten wie Pakistan und Saudi-Arabien gibt. | ||
* Im [[Polen|polnischen]] Parlament hängt ein Kruzifix. Damit werden muslimische, jüdische und buddhistische Abgeordnete und Bürger des Landes beleidigt. Die Neutralität des Staates gegenüber Religionen ist nicht gewährleistet.<ref>[http://polen-heute.de/das-kreuz-bleibt-im-sejm-31228/]</ref> | * Im [[Polen|polnischen]] Parlament hängt ein Kruzifix. Damit werden muslimische, jüdische und buddhistische Abgeordnete und Bürger des Landes beleidigt. Die Neutralität des Staates gegenüber Religionen ist nicht gewährleistet.<ref>[http://polen-heute.de/das-kreuz-bleibt-im-sejm-31228/]</ref> | ||
**Anmerkung Johnny: Das wäre also eine Beleidigung einiger Bürger. | **Anmerkung Johnny: Das wäre also eine Beleidigung einiger Bürger. Und eine Beleidigung ist in welchem Universum ein Verbrechen? Das ist doch wohl ein Witz. Wenn die freie Religionsausübung verhindert wird, wenn Kirchen abgerissen werden, wenn Menschen aufgrund ihres Glaubens ermordet werden, dann ist das ein Verbrechen, aber doch wohl kaum das Aufhängen eines Symbols im Parlament. Oder ist es auch ein Verbrechen, wenn ein islamischer Staat auf seiner Fahne sich auf den Koran oder den Propheten bezieht? | ||
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*** Unrecht wird nicht zu Recht, weil irgendwo anders gleiches Unrecht geschieht. Laizizmus in Frankreich ist gut - wenn er sich gegen Muslime richtet - und in Polen ist Laizimus schlecht, weil er Christen bevorzugt? Das ist widersprüchlich. | *** Unrecht wird nicht zu Recht, weil irgendwo anders gleiches Unrecht geschieht. Laizizmus in Frankreich ist gut - wenn er sich gegen Muslime richtet - und in Polen ist Laizimus schlecht, weil er Christen bevorzugt? Das ist widersprüchlich. | ||
**** Wie kommst du auf die Idee, in einem laizistischen Staat sei ein Verbot des Tragens religiöser Symbole etwas, dass sich gegen Muslime richtet? Da ist die Kippa genauso verboten wie eine Mönchskutte oder ein Gesichtsschleier. Das ist ja nun mal wirklich ein absurdes Beispiel. Zum Thema Kreuz im Parlament: Schon mal die Fahne von Saudi-Arabien angeschaut? Na das ist mal ein Verbrechen nach deiner Definition. Aber auch nur nach deiner. | **** Wie kommst du auf die Idee, in einem laizistischen Staat sei ein Verbot des Tragens religiöser Symbole etwas, dass sich gegen Muslime richtet? Da ist die Kippa genauso verboten wie eine Mönchskutte oder ein Gesichtsschleier. Das ist ja nun mal wirklich ein absurdes Beispiel. Zum Thema Kreuz im Parlament: Schon mal die Fahne von Saudi-Arabien angeschaut? Na das ist mal ein Verbrechen nach deiner Definition. Aber auch nur nach deiner. | ||
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****** Ironiemodus on. Auf jeden Fall ist jede Ungleichbehandlung nicht nur ein Verbrechen, sondern ein schweres, schlimmer noch, ein Kapitalverbrechen. Und wie wir alle wissen, wimmelt es ja von Selbstmordattentätern, die ihren Sprengstoffgürtel unter ihrem Motorradhelm oder ihrem falschen Schnurrbart versteckt haben. Nicht zu vergessen: dies gilt nur, wenn man die Argumente der Gegenseite ständig ignoriert und die allgemein anerkannten Bedeutung verschiedener Begriffe ignoriert und sich selber eigene Bedeutungen ausdenkt. Dann aber gilt das besonders. OH: Ironiemodus off. | ****** Ironiemodus on. Auf jeden Fall ist jede Ungleichbehandlung nicht nur ein Verbrechen, sondern ein schweres, schlimmer noch, ein Kapitalverbrechen. Und wie wir alle wissen, wimmelt es ja von Selbstmordattentätern, die ihren Sprengstoffgürtel unter ihrem Motorradhelm oder ihrem falschen Schnurrbart versteckt haben. Nicht zu vergessen: dies gilt nur, wenn man die Argumente der Gegenseite ständig ignoriert und die allgemein anerkannten Bedeutung verschiedener Begriffe ignoriert und sich selber eigene Bedeutungen ausdenkt. Dann aber gilt das besonders. OH: Ironiemodus off. | ||
******* Ohne Ironie: Ja Ungleichbehnaldung ist ein Verberchen durch den Staat - bei Vertreibungen sogar ein Schweres. | ******* Ohne Ironie: Ja Ungleichbehnaldung ist ein Verberchen durch den Staat - bei Vertreibungen sogar ein Schweres. | ||
********OK, ohne Ironie: Ungleichbehandlung ist etwas, dem in demokratischen Staaten durch Anti-Diskriminierungs-Gesetze , Frauen-Beauftagte und das Recht auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften entgegen gewirkt wird. Vertreibung steht unter Strafe. Was wolltest du jetzt mit deinem Beitrag mitteilen? | |||
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=== Deutschland === | === Deutschland === | ||
* Beispielsweise stand "Republikflucht" in der DDR unter Strafe und | * Beispielsweise stand "Republikflucht" in der DDR unter Strafe und dennoch ist die Bestrafung derselbigen ein Verbrechen gewesen. | ||
* | ** Beispielsweise diskriminiert Deutschland durch Gesetze "legal" Passausländer auch auf weitere Art. Dass Ausländer in der deutschen [[DeNokratie]] nicht wählen dürfen ist eines dieser Staatsverbrechen könnte man meinen, wenn es so etwas wie eine Denokratie geben würde. In Luxemburg haben 22% für ein Wahlrecht für Ausländer gestimmt, wenn sie zehn Jahre in Luxemburg leben. <ref>http://www.spiegel.de/politik/ausland/luxemburger-stimmen-gegen-wahlrecht-fuer-auslaender-a-1037657.html</ref> Dies zeigt mal wieder, dass der Souverän üblicherweise nicht willig ist, auf Macht zu verzichten, selbst wenn dadurch Ungerechtigkeiten beseitigt würden. Zudem zeigt es sich, dass ein Wahlrecht für Ausländer keine Einzelmeinung darstellt, sondern wohl 1/5-1/4 der Wahlvolkes wohl das Demokratie-Defizit erkennt. | ||
*** Kein Staat auf dieser Welt lässt Ausländer wählen, eine Menge Staaten lässt nichtmal die eigenen Staatsbürger wählen. Die Schlussfolgerung, die du aus dem Luxemburg-Beispiel ziehst, ist übrigens auch wieder falsch. Dort steht, 22 % seien für das Wahlrecht für Ausländer.....nirgendwo ist davon die Rede, dass irgend jemand dies für ein Verbrechen hält. Das behauptest nur du. | |||
* Beispielsweise diskriminiert Deutschland durch Gesetze "legal" Passausländer auch auf weitere Art. Dass Ausländer in der deutschen [[DeNokratie]] nicht wählen dürfen ist eines dieser Staatsverbrechen könnte man meinen, wenn es so etwas wie eine Denokratie geben würde. In Luxemburg haben 22% für ein Wahlrecht für Ausländer gestimmt, wenn sie zehn Jahre in Luxemburg leben. <ref>http://www.spiegel.de/politik/ausland/luxemburger-stimmen-gegen-wahlrecht-fuer-auslaender-a-1037657.html</ref> Dies zeigt mal wieder, dass der Souverän üblicherweise nicht willig ist, auf Macht zu verzichten, selbst wenn dadurch Ungerechtigkeiten beseitigt würden. Zudem zeigt es sich, dass ein Wahlrecht für Ausländer keine Einzelmeinung darstellt, sondern wohl 1/5-1/4 der Wahlvolkes wohl das Demokratie-Defizit erkennt. | |||
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! | Diskussion | ! | Diskussion Wahlrecht für Ausländer | ||
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********* In der Tat, das hast du nicht behauptet. Du hast das komplett ignoriert und hast dir dafür lieber eine Privattheorie gebastelt, wonach d''er Deutsche Staat Vertreibungen durchführt''. Amnesty International widerspricht dem. Die Gesellschaft für bedrohte Völker widerspricht dir. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte widerspricht dir. Sämtliche Menschenrechtsorganisationen, Parteien, Verbände und Juristen widersprechen deiner selbst konstruierten Wirklichkeit. Aber du schreibst diesen Artikel und verkündest ex cathedra: ''Die Kritische Organisation PlusPedia (de.PlusPedia.org) kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um ein Verbrechen handelt.'' Nuff said. | ********* In der Tat, das hast du nicht behauptet. Du hast das komplett ignoriert und hast dir dafür lieber eine Privattheorie gebastelt, wonach d''er Deutsche Staat Vertreibungen durchführt''. Amnesty International widerspricht dem. Die Gesellschaft für bedrohte Völker widerspricht dir. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte widerspricht dir. Sämtliche Menschenrechtsorganisationen, Parteien, Verbände und Juristen widersprechen deiner selbst konstruierten Wirklichkeit. Aber du schreibst diesen Artikel und verkündest ex cathedra: ''Die Kritische Organisation PlusPedia (de.PlusPedia.org) kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um ein Verbrechen handelt.'' Nuff said. | ||
********** Es tut mir leid, dass du nicht akzeptierst, dass es nicht um Meinungen anderer geht, Mein Anstatz ist ein anderer. Nach dem Ansatz Artikle 3 Absatz 3 GG verstößt eine Abschiebung von Menschen mit unbefristeter Aufenhaltserlaubnis dagegen und ist mit einer Vertreibung gleichzusetzen. Du siehst das anders. Dann soll es so sein. | ********** Es tut mir leid, dass du nicht akzeptierst, dass es nicht um Meinungen anderer geht, Mein Anstatz ist ein anderer. Nach dem Ansatz Artikle 3 Absatz 3 GG verstößt eine Abschiebung von Menschen mit unbefristeter Aufenhaltserlaubnis dagegen und ist mit einer Vertreibung gleichzusetzen. Du siehst das anders. Dann soll es so sein. | ||
*********** Genau das ist der Punkt. Du verbreitest Standpunkte, die allesamt widerlegt sind und nur dadurch erklärbar sind, dass du ignorierst, was die Bedeutung einzelner Wörter ist. Du schreibst also einen Artikel, in dem du eine völlig abseitige Weltsicht darlegst. Das ist ja grundsätzlich völlig in Ordnung, nur hast du in den Regeln selber festgelegt, dass solche Artikel als POV, Meinungsartikel oder Theoriefindung zu kennzeichnen sind. Gleichzeitig verhinderst du dies, indem du entsprechende Markierungen wieder entfernst und damit versuchst, dem Artikel aufzuwerten als neutrale enzyklopädische Darstellung. | |||
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* Beispielsweise gab es [[Nürnberger Gesetze]], die verbrecherisch waren. | * Beispielsweise gab es [[Nürnberger Gesetze]], die verbrecherisch waren. | ||
* Dass Homosexuelle in Deutschland nach §175 bestraft wurden war ein Verbrechen. | ** Dass Homosexuelle in Deutschland nach §175 bestraft wurden war ein Verbrechen. | ||
*Anmerkung Johnny: Na logisch. Dass Schwule in Deutschland vor 50 Jahren mit Geldstrafen belegt wurden, war ein Verbrechen. Dass Schwule heute noch in Saudi-Arabien hingerichtet werden, erwähnen wir in dem Zusammenhang mal lieber nicht, denn eine Geldstrafe in Deutschland ist wohl ein schlimmeres Verbrechen als die Todesstrafe in einem islamischen Land. Das ist ja wohl selektive Wahrnehmung vom Allerfeinsten. | |||
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*** Anmekrung Anthoney: Schwule wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt. <ref>http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Verurteilte-Schwule-Eine-Schande-bis-heute,schwule101.html</ref> Dass es heute immer noch Länder gibt, die so was tun ist ein Verbrechen. | *** Anmekrung Anthoney: Schwule wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt. <ref>http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Verurteilte-Schwule-Eine-Schande-bis-heute,schwule101.html</ref> Dass es heute immer noch Länder gibt, die so was tun ist ein Verbrechen. | ||
**** Oh, die nächste Relativierung: Schwule wurden vor 50 Jahren ins Gefängnis geworfen, weil das damals eine Straftat war. Das ist aus heutiger Sicht natürlich empörend und komplett unverständlich. Aber die Leute sind ins Gefängnis gegangen und nicht umgebracht. Und wenn du schreibst: ''Dass es heute immer noch Länder gibt, die sowas tun.'' ist aller Ehren Wert. Aber in vielen Ländern wird nicht nur das getan, sondern viel schlimmeres. Da werden die Schwulen getötet, von Staats wegen. Bitte immer schön auf dem Teppich bleiben. | **** Oh, die nächste Relativierung: Schwule wurden vor 50 Jahren ins Gefängnis geworfen, weil das damals eine Straftat war. Das ist aus heutiger Sicht natürlich empörend und komplett unverständlich. Aber die Leute sind ins Gefängnis gegangen und nicht umgebracht. Und wenn du schreibst: ''Dass es heute immer noch Länder gibt, die sowas tun.'' ist aller Ehren Wert. Aber in vielen Ländern wird nicht nur das getan, sondern viel schlimmeres. Da werden die Schwulen getötet, von Staats wegen. Bitte immer schön auf dem Teppich bleiben. | ||
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****** Genau, das Strafrecht hat sich schuldig gemacht. Da fängt es doch schon an. Du schreibst hier einen unverständlichen, widersprüchlichen Kram hin, das geht auf keine Kuhhaut. Das Strafrecht hat sich schuldig gemacht, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das Strafrecht hat sich schuldig gemacht. Sofort einsperren, das Strafrecht. Und zwar lebenslang mit anschliessender Sicherheitsverwahrung, damit das Strafrecht seine Verbrechen nicht wiederholen kann. Junge Junge, deine Argumentation ist echt nicht mal ansatzweise nachvollziehbar. | ****** Genau, das Strafrecht hat sich schuldig gemacht. Da fängt es doch schon an. Du schreibst hier einen unverständlichen, widersprüchlichen Kram hin, das geht auf keine Kuhhaut. Das Strafrecht hat sich schuldig gemacht, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das Strafrecht hat sich schuldig gemacht. Sofort einsperren, das Strafrecht. Und zwar lebenslang mit anschliessender Sicherheitsverwahrung, damit das Strafrecht seine Verbrechen nicht wiederholen kann. Junge Junge, deine Argumentation ist echt nicht mal ansatzweise nachvollziehbar. | ||
******* Fangen jetzt persönliche Angriffe an? Wie erwähnt, jeder hat eien Komplexitätsgrenze, bis zu der er Dinge verstehen kann. | ******* Fangen jetzt persönliche Angriffe an? Wie erwähnt, jeder hat eien Komplexitätsgrenze, bis zu der er Dinge verstehen kann. | ||
******** Ich sehe hier keine persönlichen Angriffe, wie du das so auslegen kannst, ist mir unverständlich. | |||
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* Dass unverheiratete Paare keine Wohnung bekamen (Wegen Sittenwidrigkeit) war ein Verbrechen. Allerdings hat es in Deutschland kein Gesetz gegeben, wonach unverheiratete Paare keine Wohnung bekommen. Es gab jedoch und gibt noch immer Sittengesetze und Gerichte urteilten dementsprechend. | * Dass unverheiratete Paare keine Wohnung bekamen (Wegen Sittenwidrigkeit) war ein Verbrechen. Allerdings hat es in Deutschland kein Gesetz gegeben, wonach unverheiratete Paare keine Wohnung bekommen. Es gab jedoch und gibt noch immer Sittengesetze und Gerichte urteilten dementsprechend. | ||
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****** Du konntest Pfitzis Antwort in der Einleitung noch nicht lesen , weil er die erst nachher gegeben hat. Dort ist es genauer erklärt, zusammenfassend ist die Antwort folgende: Die Frage ist nicht nur unsinnig, sondern zeugt auch von einem komplett ahistorischen, ethnozentrischen und überheblich moralischem Anspruch. | ****** Du konntest Pfitzis Antwort in der Einleitung noch nicht lesen , weil er die erst nachher gegeben hat. Dort ist es genauer erklärt, zusammenfassend ist die Antwort folgende: Die Frage ist nicht nur unsinnig, sondern zeugt auch von einem komplett ahistorischen, ethnozentrischen und überheblich moralischem Anspruch. | ||
******* Ich habe darauf geantwortet. | ******* Ich habe darauf geantwortet. | ||
******** Ja, aber mit einem Scheinargument. | |||
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* Der deutsche Staat macht sich durch die Verwendung der Wörter "Mann" und "Frau" des Verbrechens der Diskriminierung schuldig, wenn er z.B. im GG Art. 3 Abs. 2 schreibt: ''"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."'' Damit wird behauptet, dass es Unterschiede zwischen Männern und Frauen gäbe, was gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Außerdem werden damit Transgender-Personen diskriminiert. So wird jemand der biologisch angeblich als "Mann" geboren wurde, sich aber als "Frau" fühlt durch den Eintrag "männlich" in seinem Pass und vielen anderen staatlichen Dokumenten zu einer Identität gezwungen, die er ablehnt. Jeder sollte dass Recht haben, selber zu bestimmen, ob er "Mann" oder "Frau" sein möchte. Was der Staat mit der Bezeichnung "Mann" und "Frau" macht ist eine menschenfeindliche Diskriminierung und somit ein Verbrechen. | |||
* Der deutsche Staat macht sich durch die Verwendung des Begriffs "arbeitslos" des Verbrechens der Diskriminierung schuldig. In § 138 des [[Sozialgesetzbuch]]s heißt es z.B.: ''"Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht"''. Die [[Nationale Armutskonferenz]] bezeichnet den Begriff "arbeitslos" als Diskriminierung und damit ist § 138 ein Verbrechen des Staates, der damit viele Menschen wie überflüssigen Dreck behandelt. Der Begriff "arbeitslos" wird auch von Rassisten und der Neuen Rechten zur Diskriminierung von Menschen verwendet. Sogar die Nazis verwendeten den Begriff "arbeitslos". Außerdem verstößt der Begriffsgegensatz ''arbeitend - arbeitslos'' gegen den Grundsatz dass alle Menschen gleich sind und ist somit menschenfeindlich. Man sollte in korrekter Form "erwerbslos" sagen, oder gar nicht über den Themenkreis reden. <ref>[http://www.armutsnetzwerk.de/netzwerk-2014/start/presse/339-liste-der-sozialen-unwoerter]</ref> | |||
* Es ist ein Verbrechen, dass in staatlichen Vorschriften der Begriff "Migrationshintergrund" verwendet wird. Beispiel aus der ''Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes'': ''"Diese Verordnung regelt Art und Umfang der zur Bestimmung des Migrationshintergrundes für Zwecke der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu erhebenden Merkmale und die Durchführung des Verfahrens, insbesondere die Erhebung und Verarbeitung der erforderlichen Daten."'' <ref>[http://www.buzer.de/gesetz/9439/]</ref> Besonders verbrecherisch ist es, dass in dieser Verordnung der diskriminierende und verbrecherische Begriff "arbeitslos" im Zusammenhang mit "Migranten" verwendet wird. Die [[Nationale Armutskonferenz]] sieht den Begriff "Migrationshintergrund" als diskriminierend, weil damit häufig „einkommensschwach“, „schlecht ausgebildet“ und „kriminell“ in Zusammenhang gebracht werden. Während mit diesem Begriff Klischees reproduziert werden, wird er der sehr unterschiedlichen Herkunft der so Bezeichneten nicht gerecht. <ref>[http://www.armutsnetzwerk.de/netzwerk-2014/start/presse/339-liste-der-sozialen-unwoerter]</ref> Es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz überhaupt darüber zu sprechen, woher ein Mensch oder seine Eltern kommen. Außerdem wird der Begriff "Migrationshintergrund" oft von Rassisten, der [[AfD]] und Neo-Nazis verwendet, und ist damit besonders verbrecherisch. | |||
* Es ist ein Verbrechen des Staates, dass z.B. das Innenministerium einen Text mit dem Titel ''Illegal aufhältige Migranten in Deutschland'' herausgibt. <ref>[http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/151394/publicationFile/13641/Pruefbericht_Illegalitaet.pdf]</ref> Das ist menschenfeindlich, weil kein Mensch "illegal" ist. Noch verbrecherischer ist es, dass diese Studie weiter unten einen Absatz mit der Überschrift ''llegale Migration und Kriminalität'' hat. Damit wird im Pegida-Stil suggeriert, dass alle Migranten kriminell seien. So sieht es auch die [[Nationale Armutskonferenz]], die verlangt dass man das Wort nicht mehr verwendet. <ref>[http://www.armutsnetzwerk.de/netzwerk-2014/start/presse/339-liste-der-sozialen-unwoerter]</ref> Außerdem wird der Begriff "illegal" von rechten Hetzern und Rassisten verwendet um Menschen abzuwerten. Der Gleichheitsgrundsatz verlangt außerdem, dass jeder Mensch das Recht hat zu leben wo er möchte. | |||
=== Weltweite Verbrechen === | === Weltweite Verbrechen === | ||
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**Anmerkung: Nein, es handelt sich nicht um Mord, informiere dich bitte mal über die grundlegenden Definitionen von Mord, Todesstrafe und Rechtssystem. Allerdings herrscht zumindest hier zwischen uns Konsens, dass die Todesstrafe eine barbarische Strafe ist, die hauptsächlich dem Prinzip der Vergeltung dient und weltweit abgeschafft gehört. | **Anmerkung: Nein, es handelt sich nicht um Mord, informiere dich bitte mal über die grundlegenden Definitionen von Mord, Todesstrafe und Rechtssystem. Allerdings herrscht zumindest hier zwischen uns Konsens, dass die Todesstrafe eine barbarische Strafe ist, die hauptsächlich dem Prinzip der Vergeltung dient und weltweit abgeschafft gehört. | ||
*** Für mich erfüllt die Todesstrafe Merkmale von Mord. "Sonstige niedrige Beweggründe" wie Rache. Zudem es weitere Möglichkeiten einer Bestrafung gibt. | *** Für mich erfüllt die Todesstrafe Merkmale von Mord. "Sonstige niedrige Beweggründe" wie Rache. Zudem es weitere Möglichkeiten einer Bestrafung gibt. | ||
**** Ja, für dich. Aber nachdem du hier ohne Begründung verhinderst, diesen Artikel als deine eigene Sichtweise zu kennzeichnen, ist es auch berechtigt, dir zum x-ten mal zu erklären, dass deine Sichtweise nun mal nichts weiter ist als deine Sichtweise. | |||
* Das Verhängen der Todesstrafe ohne jemandem etwas zuleide getan zu haben, sondern weil man nur nicht an den [[Apostasie im Islam|selben Gott glaubt wie die Mehrheit]], ist ein schweres Verbrechen, das die entsprechenden Staaten begehen. | * Das Verhängen der Todesstrafe ohne jemandem etwas zuleide getan zu haben, sondern weil man nur nicht an den [[Apostasie im Islam|selben Gott glaubt wie die Mehrheit]], ist ein schweres Verbrechen, das die entsprechenden Staaten begehen. | ||
* Alle Strafen ohne Opfer sind eigentlich Verbrechen. Dazu zählt Drogenkonsum zum Beispiel. | * Alle Strafen ohne Opfer sind eigentlich Verbrechen. Dazu zählt Drogenkonsum zum Beispiel. | ||
** Anmerkung Johnny: wieder ein Beispiel, dass nicht passt: Drogenkonsum steht nicht mal unter Strafe, folglich gibt es dafür keine Strafe des Staates, folglich ist das ein weiteres völlig absurdes Beispiel. Völlig ohne Zusammenhang mit dem von dir postulierten Thema und zudem noch falsch. | |||
* Steinigungen und Amputationen von Gliedmaßen aufgrund religiöser Vorschriften sind ebenfalls schwere Verbrechen der dies billigenden und ausführenden Staaten wie Afghanistan, dem Iran und Somalia. | * Steinigungen und Amputationen von Gliedmaßen aufgrund religiöser Vorschriften sind ebenfalls schwere Verbrechen der dies billigenden und ausführenden Staaten wie Afghanistan, dem Iran und Somalia. | ||
* Das Unterdrücken anderer Religionen als der offiziellen Staatsreligion, also das Nichtgewähren von [[Religionsfreiheit]] und die Bedrohung mit der Todesstrafe sind ebenfalls schwere Verbrechen des Staates. | * Das Unterdrücken anderer Religionen als der offiziellen Staatsreligion, also das Nichtgewähren von [[Religionsfreiheit]] und die Bedrohung mit der Todesstrafe sind ebenfalls schwere Verbrechen des Staates. | ||
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* Guantanamo ist ein Verbrechen. <ref>http://www.tagesspiegel.de/politik/cia-folter-keine-taten-ohne-taeter/11115496.html</ref> | * Guantanamo ist ein Verbrechen. <ref>http://www.tagesspiegel.de/politik/cia-folter-keine-taten-ohne-taeter/11115496.html</ref> | ||
* Die Bestrafung von Homosexualität ist ein schweres Verbrechen. In vielen Staaten wird sie bestraft. In den sieben islamischen Ländern Iran, Nigeria (nördliche Landesteile), Mauretanien, Sudan (nördliche Landesteile), Jemen, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate droht die Todesstrafe. In Russland werden Homosexuelle diskriminiert. In Indien und dem Irak ist die rechtliche Lage unklar oder nicht überschaubar.<ref>{{Internetquelle|autor=Lucas Paoli Itaborahy |url=http://old.ilga.org/Statehomophobia/ILGA_State_Sponsored_Homophobia_2012.pdf |format=PDF; 0,6 MB |sprache=en |seiten=11–13 |titel=State-Sponsored Homophobia – A world survey of laws criminalising same-sex sexual acts between consenting adults |datum=2012-05-00 |zugriff=2013-01-10}}</ref> Aber auch in Teilen [[Europa]]s, zum Beispiel in [[Homosexualität in Russland|Russland]], [[Homosexualität in Weißrussland|Weißrussland]], [[Homosexualität in Albanien|Albanien]] und sogar in manchen der neuen [[Europäische Union|EU]]-Länder ist die Lage der [[Menschenrechte]] derzeit bedenklich: So werden in [[Homosexualität in Polen|Polen]] und [[Homosexualität in Lettland|Lettland]] [[Demonstration]]en für Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben von offiziellen Stellen verboten oder teilweise mit massiver Gewalt konfrontiert, die von den Kirchen und rechtsradikalen Nationalisten geschürt wird.<ref>[http://wiki.benecke.com/index.php?title=2008-07_Rik:_Cybercops_vs._Hooligans Militär und Polizei bei rumänischem Gay Pride] (''Rik'' Nr. 274, Jg. 24, Juli 2008, S. 23)</ref> In Polen sind in letzter Zeit Forderungen einiger führender Politiker laut geworden, Homosexuelle in [[Lager (Camp)|Lager]] zu stecken bzw. aus Polen zu eliminieren. Im Jahr 2007 wurde über ein Gesetz beraten, das selbst die Erwähnung von Homosexualität für Lehrer unter Strafe stellen soll. So wird auch verboten, aufzuklären, wie sich homosexuelle Männer vor Aids schützen können. Lehrer, die dagegen verstoßen, können aus dem Schuldienst entlassen werden.<ref>[[Tagesschau (ARD)|Tagesschau]]: ''{{Tagesschau|ID=meldung50204|Beschreibung=Polen will „homosexuelle Agitation“ verbieten|AlteURL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6511738_TYP_THE_NAV_REF3,00.html}}''. 14. März 2007.</ref> In der [[Vereinte Nationen|UNO]] versuchen der [[Heiliger Stuhl|Vatikan]] und die islamischen Staaten gemeinsam, allein nur die Diskussion über die Menschenrechtslage für Schwule und Lesben zu verhindern. Für gewisses Aufsehen sorgte die Verhinderung bzw. Störung schwul-lesbischer Demonstrationen, Prides und Petitionsübergaben in [[Warschau]], [[Riga]] und in [[Moskau]] durch die Polizei in den Jahren 2005, 2006 und 2007, wobei auch der parlamentarische Geschäftsführer und Bundestagsabgeordnete von [[Bündnis 90/Die Grünen]] [[Volker Beck]] kurzfristig verhaftet wurde. (Siehe auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetze_zur_Homosexualit%C3%A4t Gesetze zur Homosexualität]) | * Die Bestrafung von Homosexualität ist ein schweres Verbrechen. In vielen Staaten wird sie bestraft. In den sieben islamischen Ländern Iran, Nigeria (nördliche Landesteile), Mauretanien, Sudan (nördliche Landesteile), Jemen, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate droht die Todesstrafe. In Russland werden Homosexuelle diskriminiert. In Indien und dem Irak ist die rechtliche Lage unklar oder nicht überschaubar.<ref>{{Internetquelle|autor=Lucas Paoli Itaborahy |url=http://old.ilga.org/Statehomophobia/ILGA_State_Sponsored_Homophobia_2012.pdf |format=PDF; 0,6 MB |sprache=en |seiten=11–13 |titel=State-Sponsored Homophobia – A world survey of laws criminalising same-sex sexual acts between consenting adults |datum=2012-05-00 |zugriff=2013-01-10}}</ref> Aber auch in Teilen [[Europa]]s, zum Beispiel in [[Homosexualität in Russland|Russland]], [[Homosexualität in Weißrussland|Weißrussland]], [[Homosexualität in Albanien|Albanien]] und sogar in manchen der neuen [[Europäische Union|EU]]-Länder ist die Lage der [[Menschenrechte]] derzeit bedenklich: So werden in [[Homosexualität in Polen|Polen]] und [[Homosexualität in Lettland|Lettland]] [[Demonstration]]en für Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben von offiziellen Stellen verboten oder teilweise mit massiver Gewalt konfrontiert, die von den Kirchen und rechtsradikalen Nationalisten geschürt wird.<ref>[http://wiki.benecke.com/index.php?title=2008-07_Rik:_Cybercops_vs._Hooligans Militär und Polizei bei rumänischem Gay Pride] (''Rik'' Nr. 274, Jg. 24, Juli 2008, S. 23)</ref> In Polen sind in letzter Zeit Forderungen einiger führender Politiker laut geworden, Homosexuelle in [[Lager (Camp)|Lager]] zu stecken bzw. aus Polen zu eliminieren. Im Jahr 2007 wurde über ein Gesetz beraten, das selbst die Erwähnung von Homosexualität für Lehrer unter Strafe stellen soll. So wird auch verboten, aufzuklären, wie sich homosexuelle Männer vor Aids schützen können. Lehrer, die dagegen verstoßen, können aus dem Schuldienst entlassen werden.<ref>[[Tagesschau (ARD)|Tagesschau]]: ''{{Tagesschau|ID=meldung50204|Beschreibung=Polen will „homosexuelle Agitation“ verbieten|AlteURL=http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6511738_TYP_THE_NAV_REF3,00.html}}''. 14. März 2007.</ref> In der [[Vereinte Nationen|UNO]] versuchen der [[Heiliger Stuhl|Vatikan]] und die islamischen Staaten gemeinsam, allein nur die Diskussion über die Menschenrechtslage für Schwule und Lesben zu verhindern. Für gewisses Aufsehen sorgte die Verhinderung bzw. Störung schwul-lesbischer Demonstrationen, Prides und Petitionsübergaben in [[Warschau]], [[Riga]] und in [[Moskau]] durch die Polizei in den Jahren 2005, 2006 und 2007, wobei auch der parlamentarische Geschäftsführer und Bundestagsabgeordnete von [[Bündnis 90/Die Grünen]] [[Volker Beck]] kurzfristig verhaftet wurde. (Siehe auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetze_zur_Homosexualit%C3%A4t Gesetze zur Homosexualität]) | ||
* Manche Staaten erlauben Körperstrafen. Körperstrafen sind dennoch ein Verbrechen, weil die körperliche Unverletzbarkeit missachtet wird. Schlimmsten staatlichen Verbrechen geschehen in islamischen Staaten, besonders in denjenigen, in denen die Scharia gilt. Jedoch sind Menschenrechtsverletzungen keine Eigenart islamischer Staaten. <ref>http://www.20min.ch/ausland/news/story/20477908</ref> <ref>https://www.lpb-bw.de/verletzungen.html</ref>2010 haben 157 Länder die Menschenrechte verletzt, darunter auch weniger Religiösen Ländern wie China (1,3 Milliarden Einwohner), Russland (150 Mio), Nordkorea, Kuba, USA (eher christilch geprägt)(Todesstrafe, Guantanamo), Simbabwe, Israel (Palästinensergebiete), Indien (über eine Milliarde). | * Manche Staaten erlauben Körperstrafen. Körperstrafen sind dennoch ein Verbrechen, weil die körperliche Unverletzbarkeit missachtet wird. Schlimmsten staatlichen Verbrechen geschehen in islamischen Staaten, besonders in denjenigen, in denen die Scharia gilt. | ||
** Anmerkung Anthony: Jedoch sind Menschenrechtsverletzungen keine Eigenart islamischer Staaten. <ref>http://www.20min.ch/ausland/news/story/20477908</ref> <ref>https://www.lpb-bw.de/verletzungen.html</ref>2010 haben 157 Länder die Menschenrechte verletzt, darunter auch weniger Religiösen Ländern wie China (1,3 Milliarden Einwohner), Russland (150 Mio), Nordkorea, Kuba, USA (eher christilch geprägt)(Todesstrafe, Guantanamo), Simbabwe, Israel (Palästinensergebiete), Indien (über eine Milliarde). | |||
*** Anmerkung Johnny: Es hat auch kein Mensch behauptet, es würden nur in islamischen Staaten Verbrechen durch den Staat verübt, sondern lediglich, dass die schlimmsten staatlichen Verbrechen in islamischen Staaten stattfinden (Aufhängen von Homosexuellen, keine Gleichberechtigung der Frau, Unterdrückung anderer Religionen etc) Nur darum ging es und nicht darum, hier whataboutism zu verbreiten. | |||
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*** Doch hier wurde versucht gegen den Islam zu hetzen. | *** Doch hier wurde versucht gegen den Islam zu hetzen. | ||
**** Wo wurde versucht, gegen den Islam zu hetzen? Unterstellst du etwa, es sei Hetze, die Todesstrafe für Homosexuelle oder für den Abfall vom Islam zu erwähnen? Während du es gleichzeitig als Verbrechen bezeichnest, dass in Deutschland vor 50 Jahren Homosexuelle bestraft wurden? Und zwar auf keinen Fall mit dem Tode, wie du genau weisst, in Deutschland ist die Todesstrafe nämlich abgeschafft. Während heute noch Homosexuelle in diversen Staaten Angst um ihr Leben haben müssen? Und das bezeichnest du als Hetze? | **** Wo wurde versucht, gegen den Islam zu hetzen? Unterstellst du etwa, es sei Hetze, die Todesstrafe für Homosexuelle oder für den Abfall vom Islam zu erwähnen? Während du es gleichzeitig als Verbrechen bezeichnest, dass in Deutschland vor 50 Jahren Homosexuelle bestraft wurden? Und zwar auf keinen Fall mit dem Tode, wie du genau weisst, in Deutschland ist die Todesstrafe nämlich abgeschafft. Während heute noch Homosexuelle in diversen Staaten Angst um ihr Leben haben müssen? Und das bezeichnest du als Hetze? | ||
***** Die Hetze bestand darin, dass hier islamische Staaten hervorgehoben wurden. In Russland werden Homosexuelle Verfolgt. In China, Russland und vielen Nicht-Islamischen Staaten, Menschenrechte mit Füßen getreten. Die Ausgewogenheit hat gefehlt. | ***** Die Hetze bestand darin, dass hier islamische Staaten hervorgehoben wurden. In Russland werden Homosexuelle Verfolgt. In China, Russland und vielen Nicht-Islamischen Staaten, Menschenrechte mit Füßen getreten. Die Ausgewogenheit hat gefehlt. | ||
****** Kleiner Lesetipp: [https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam]. Das sind 56 Staaten, die die Menschenrechte so definieren: ''Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert...... außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt'' In Russland werden Homosexuelle verfolgt, in Saudi-Arabien hingerichtet. Soviel zur Ausgewogenheit. | ****** Kleiner Lesetipp: [https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam]. Das sind 56 Staaten, die die Menschenrechte so definieren: ''Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert...... außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt'' In Russland werden Homosexuelle verfolgt, in Saudi-Arabien hingerichtet. Soviel zur Ausgewogenheit. | ||
******* Die Verletzung der körperlichen Unversertheit ist ein Verbrechen, sofern es keine Notwehr ist. Ist ein Mensch verhaftet, gibt es diese Notwehr erst mal nicht. | ******* Die Verletzung der körperlichen Unversertheit ist ein Verbrechen, sofern es keine Notwehr ist. Ist ein Mensch verhaftet, gibt es diese Notwehr erst mal nicht. | ||
******** Was hat das mit dem Thema zu tun? In islamischen Ländern darf der Staat Menschen töten, weil sie schwul sind, in Deutschland, Frankreich und den USA nicht. Was hat hier der Notwehr-Begriff zu suchen? Willst du damit sagen, dass die islamischen Staaten sich in einer Notwehr-Situation befinden, wenn sie Homosexuelle aufhängen? Oder dass es deswegen kein Verbrechen ist, weil die Homosexuellen, bevor sie aufgehängt werden, ins Gefängnis kommen? Ich hoffe doch, dass du das nicht meinst. | |||
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* Die Apartheid in Südafrika war ein Verbrechen | * Die Apartheid in Südafrika war ein Verbrechen | ||
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* Staatliche Moderne Sklaverei in der Welt ist ein Verbrechen | * Staatliche Moderne Sklaverei in der Welt ist ein Verbrechen | ||
* Dass Frauen in den USA und der Schweiz kein Wahlrecht hatten ist ein Verbrechen. | * Dass Frauen in den USA und der Schweiz kein Wahlrecht hatten ist ein Verbrechen. | ||
** Anmerkung Johnny: Erstens gab es bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts praktisch nirgendwo auf der Welt (mit ein paar Ausnahmen) überhaupt ein Frauenwahlrecht - also gehören nach dieser Logik sämtliche Staaten der Welt aufgeführt. Und zweites ist das Beispiel USA besonders absurd, Deutschland hat das Frauenwahlrecht 1919 eingeführt, die USA 1920. In der Türkei wurde das Frauenwahlrecht erst 1934 eingeführt, warum nennst du die nicht als Beispiel? Oder Saudi-Arabien, wo Frauen seit 2015 erst an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen? Und selbst das nur, wenn sie einen Ausweis haben, den die meisten Frauen dort nicht habe. Nein, du schreibst hin: Ein Verbrechen war es, dass die Frauen in den USA kein Wahlrecht hatten. Das ist eine geradezu absurde Verzerrung der Wirklichkeit. | |||
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*** Genau das ist mein Punkt: Wenn alle Staaten der Welt heute Ausländer abschieben und Alle Staaten der Welt Ausländern kein Wahlrecht geben, dann ist das zu vergleichen mit der Tatsache, dass Alle Staaten Frauen kein Wahlrecht gewährten. Was ein Verbrechen war (Ungleichbehandlung) - folgich sind auch Kein Wahlrecht für Ausländer und Abschiebubungen von Pass-Ausländern ein Verbrechen. Gut erkannt, dass Deutschland Seine Ausländer in etwa so behandelt, wie Saudi-Arabien seine Frauen. | *** Genau das ist mein Punkt: Wenn alle Staaten der Welt heute Ausländer abschieben und Alle Staaten der Welt Ausländern kein Wahlrecht geben, dann ist das zu vergleichen mit der Tatsache, dass Alle Staaten Frauen kein Wahlrecht gewährten. Was ein Verbrechen war (Ungleichbehandlung) - folgich sind auch Kein Wahlrecht für Ausländer und Abschiebubungen von Pass-Ausländern ein Verbrechen. Gut erkannt, dass Deutschland Seine Ausländer in etwa so behandelt, wie Saudi-Arabien seine Frauen. | ||
**** Anmerkung Pfitzi: Darf ich in Bosnien ins Parlament gewählt werden nachdem ich 2-3 Jahre im Land bin? Kann ich in China, Vietnam, Jamaica, Nigeria, Bolivien oder bei den Ureinwohnern Brasiliens während meines Urlaubsaufenthalts Präsident oder Häuptling werden? Nein! Also werde ich weltweit diskriminiert! Das ist ein schlimmes Verbrechen!!! | **** Anmerkung Pfitzi: Darf ich in Bosnien ins Parlament gewählt werden nachdem ich 2-3 Jahre im Land bin? Kann ich in China, Vietnam, Jamaica, Nigeria, Bolivien oder bei den Ureinwohnern Brasiliens während meines Urlaubsaufenthalts Präsident oder Häuptling werden? Nein! Also werde ich weltweit diskriminiert! Das ist ein schlimmes Verbrechen!!! | ||
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****** Nachdem also dein extrem ungeeigneter Vergleich offensichtlich absurd ist, muss ich dann doch noch eine Frage stellen: Wie ist denn dann die Stellung der ausländischen Frau in Saudi-Arabien? Die darf nicht wählen und ist zusätzlich noch den Unterdrückungen unterworfen, denen auch inländische Frauen unterworfen sind? Merkst du was? | ****** Nachdem also dein extrem ungeeigneter Vergleich offensichtlich absurd ist, muss ich dann doch noch eine Frage stellen: Wie ist denn dann die Stellung der ausländischen Frau in Saudi-Arabien? Die darf nicht wählen und ist zusätzlich noch den Unterdrückungen unterworfen, denen auch inländische Frauen unterworfen sind? Merkst du was? | ||
******* Nein weiss nicht worauf du hinaus willst. Die Unterdrückung der Frau in Saudi-Arabien ist ein Verbrechen. Dass Ausländer in Deutschland nicht wählen dürfen auch. Und Vertreibung ist ebenfalls ein Verbrechen. Auch die von kriminellen Ausländern. | ******* Nein weiss nicht worauf du hinaus willst. Die Unterdrückung der Frau in Saudi-Arabien ist ein Verbrechen. Dass Ausländer in Deutschland nicht wählen dürfen auch. Und Vertreibung ist ebenfalls ein Verbrechen. Auch die von kriminellen Ausländern. | ||
******** Das ist nichts als eine Wiederholung deiner Argumente, die dir schon achtzig mal als falsch widerlegt wurden. Dass Ausländer in keinem Land der Welt wählen dürfen, magst du als Verbrechen empfinden, ist aber in einer Enzyklopädie nicht von Belang. Dass Vertreibung ein Verbrechen ist, ist Konsens. Aber die Abschiebung krimineller Ausländer hat mit Vertreibung nichts zu tun. Es sei denn, man bastelt sich seine Definitionen selber und nutzt die Begriffe Verbrechen, Unrecht und andere so, wie es einem gerade passt. | |||
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* In vielen Ländern, so auch in Deutschland, werden kriminelle Ausländern des Landes verwiesen, mit Einreiseverbot belegt und sogar abgeschoben. Österreich schiebt zum Beispiel keine Kriminellen Ausländer ab, die in Österreich geboren sind. <ref>http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/chronik/sn/artikel/kriminelle-abschieben-schwieriger-als-gedacht-133951/</ref> | * In vielen Ländern, so auch in Deutschland, werden kriminelle Ausländern des Landes verwiesen, mit Einreiseverbot belegt und sogar abgeschoben. Österreich schiebt zum Beispiel keine Kriminellen Ausländer ab, die in Österreich geboren sind. <ref>http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/chronik/sn/artikel/kriminelle-abschieben-schwieriger-als-gedacht-133951/</ref> | ||
** Anmerkung Johnny: Andere Länder gewähren Ausländern noch viel weniger Rechte, so werden in einigen Staaten heute noch Sklaven gehalten, in den Golf-Staaten werden ausländische Bauarbeiter wie Sklaven behandelt und in Thailand kann ein Ausländer keine Firma gründen, an der nicht ein Thailänder die Mehrheit hat. Insofern ist die Behauptung, die Abschiebung krimineller Ausländer sei ein Verbrechen eine absolute Einzelmeinung. | |||
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! | Diskussion Abschiebungen und | ! | Diskussion Abschiebungen und Vertreibungen: | ||
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*** Anmerkung Anthoney: Die Frage ist, ob man sich nach dem Schlimmeren richten sollte oder nicht versuchen sollte mehr Gerechtigkeit in die Welt zu bringen. Die eigene Nation für was besseres zu halten und sie zu bevorzugen mag opportun erscheinen, jedoch ist das eben nicht gerecht. Andere Nationen sind nicht schlechter und es gibt keinen Grund sie schlechter zu behandeln. | *** Anmerkung Anthoney: Die Frage ist, ob man sich nach dem Schlimmeren richten sollte oder nicht versuchen sollte mehr Gerechtigkeit in die Welt zu bringen. Die eigene Nation für was besseres zu halten und sie zu bevorzugen mag opportun erscheinen, jedoch ist das eben nicht gerecht. Andere Nationen sind nicht schlechter und es gibt keinen Grund sie schlechter zu behandeln. | ||
**** Anmerkung Johnny: Wie bitte? Sich nach etwas schlimmerem richten? Wer macht denn sowas? Mehr Gerechtigkeit in die Welt bringt man bestimmt nicht, indem man einen Artikel schreibt, in welchem man die Ausweisung krimineller Ausländer fälschlicherweise als Verbrechen bezeichnet. Und schon gar nicht, indem man die Zerstörung von Kirchen als Unrecht verharmlost und den Verbot von Neubauten von Moscheen als Verbrechen brandmarkt. Und zu deiner Meinung, andere Nationen seien nicht schlechter: Da kann man aber geteilter Meinung sein. Ich persönlich halte ein Land, in dem Homosexuelle aufgehängt werden, nur weil sie Homosexuelle sind, für schlechter als eins, in dem sie nicht aufgehängt werden. Ich halte ein Land, in dem Frauen die gleichen Rechte haben wie Männer, für besser als eines, wo Frauen unterdrückt werden. Aber das ist natürlich reine Ansichtssache. | **** Anmerkung Johnny: Wie bitte? Sich nach etwas schlimmerem richten? Wer macht denn sowas? Mehr Gerechtigkeit in die Welt bringt man bestimmt nicht, indem man einen Artikel schreibt, in welchem man die Ausweisung krimineller Ausländer fälschlicherweise als Verbrechen bezeichnet. Und schon gar nicht, indem man die Zerstörung von Kirchen als Unrecht verharmlost und den Verbot von Neubauten von Moscheen als Verbrechen brandmarkt. Und zu deiner Meinung, andere Nationen seien nicht schlechter: Da kann man aber geteilter Meinung sein. Ich persönlich halte ein Land, in dem Homosexuelle aufgehängt werden, nur weil sie Homosexuelle sind, für schlechter als eins, in dem sie nicht aufgehängt werden. Ich halte ein Land, in dem Frauen die gleichen Rechte haben wie Männer, für besser als eines, wo Frauen unterdrückt werden. Aber das ist natürlich reine Ansichtssache. | ||
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****** Ach du verwendest Unrecht und Verbrechen synonym. Warum hast du den Artikel dann nicht [[Unrecht durch den Staat]] genannt? Machst du das so, wie es dir gerade passt? Das erklärt natürlich ebenfalls einiges. | ****** Ach du verwendest Unrecht und Verbrechen synonym. Warum hast du den Artikel dann nicht [[Unrecht durch den Staat]] genannt? Machst du das so, wie es dir gerade passt? Das erklärt natürlich ebenfalls einiges. | ||
******* Soweit ich weiß hast du den Artikel angelegt. | ******* Soweit ich weiß hast du den Artikel angelegt. | ||
******** Nein, der Artikel stammt zu 100% von dir. Ich habe lediglich eine Auslagerung aus dem Artikel [[Verbrechen]] vorgenommen und dies auch so gekennzeichnet<ref>[http://de.pluspedia.org/w/index.php?title=Verbrechen&diff=next&oldid=501228 Erweiterung des Artikels Verbrechen durch dich und Auslagerung durch mich]</ref> Der difflink beweist dies. | |||
** "Wer in Österreich geboren ist, kann gar nicht fortgeschickt werden, Kriminelle mit Familie oder Arbeitsplatz in Österreich kaum. So ist es sinngemäß im Verfahrensgesetz des BFA geregelt: unter §9 - dem Schutz des Privat- und Familienlebens." | ** "Wer in Österreich geboren ist, kann gar nicht fortgeschickt werden, Kriminelle mit Familie oder Arbeitsplatz in Österreich kaum. So ist es sinngemäß im Verfahrensgesetz des BFA geregelt: unter §9 - dem Schutz des Privat- und Familienlebens." | ||
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=== Flüchtlingspolitik === | |||
Es gibt Kritiker, die meinen, dass auch [[Angela Merkel]] sich schuldig gemacht hat. | |||
* Der von Angela Merkel initiierte unkontrollierte Zuzug von Flüchtlingen verstößt permanent gegen §96 Abs.1 Nr. 1b des Aufenthaltsgesetzes sowie Dublin II und ist ein Verbrechen des Staates. Horst Seehofer bezeichnete das Merkel-Regime deshalb als "Herrschaft des Unrechts". <ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-horst-seehofer-unterstellt-angela-merkel-herrschaft-des-unrechts-a-1076528.html]</ref> | |||
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******* Als Raub bezeichnet man in Kriminologie und Rechtsvergleichung einen Deliktstypus, bei dem ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung begangen wird. | ******* Als Raub bezeichnet man in Kriminologie und Rechtsvergleichung einen Deliktstypus, bei dem ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung begangen wird. | ||
******* Wenn ich 1000 Euro verdiene und irgendjemand nimmt mir 500 gegen meinen Willen weg - notfalls mit Gewalt - dann würde ich das schon wie Diebstahl oder Raum interpretieren. Nichts desto trotz war meine ursprüngliche Aussage: Dass der Staat sich Dinge rausnehmen darf, die Bürger nicht dürfen. Daher wird das nicht als Diebstahl oder Raub angesehen, auch wenn die Defintion zutrifft. | ******* Wenn ich 1000 Euro verdiene und irgendjemand nimmt mir 500 gegen meinen Willen weg - notfalls mit Gewalt - dann würde ich das schon wie Diebstahl oder Raum interpretieren. Nichts desto trotz war meine ursprüngliche Aussage: Dass der Staat sich Dinge rausnehmen darf, die Bürger nicht dürfen. Daher wird das nicht als Diebstahl oder Raub angesehen, auch wenn die Defintion zutrifft. | ||
******** Dir nimmt nicht irgend jemand Geld weg, wenn du Steuern zahlst, sondern du lebst in einem Gemeinwesen, welches sich Staat nennt. Dieser Staat hat die Autobahn gebaut mit Steuern, damit du Geld verdienen kannst. Er unterhält Krankenhäuser, wenn du auf dieser Autobahn einen Unfall hast und bezahlt eine Polizei, Schulen und Lehrer. Alles aus Steuergeldern. Du hast einen gewaltigen Knick in der Optik, wenn du das mit Raub vergleichst. | |||
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== Weblinks == | |||
* http://www.sueddeutsche.de/panorama/nacktwanderer-stephen-gough-das-nackte-leben-1.3066079?reduced=true | |||
== Einzelnachweise und Anmerkungen == | |||
<references/> | <references/> | ||
[[Kategorie:Konfliktsoziologie]] | [[Kategorie:Konfliktsoziologie]] | ||
[[Kategorie:Sozialethik]] | [[Kategorie:Sozialethik]] | ||
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Aktuelle Version vom 16. September 2025, 17:43 Uhr
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Der Begriff Verbrechen durch den Staat beruht auf der Annahme, dass es eine überstaatliche Rechtsordnung wie das Völkerrecht gibt, gegen die zum Beispiel Diktaturen verstoßen. Es gab solche Verbrechen in der Vergangenheit von Staaten an der eigenen Bevölkerung oder an derjenigen anderer Staaten, doch gibt es auch Fälle in der Gegenwart. Dies gilt für von absolutistischen Herrschern regierte Staaten (Ludwig XIV., Herrscher Saudi-Arabiens), Diktaturen (z.B. Nordkorea), autoritäre und totalitäre Einparteienstaaten (Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus, DDR, ehemalige Sowjetunion und Ostblockstaaten, Volksrepublik China, Kuba).
Nach Ansicht einzelner Politiker und in Einzelfällen geschieht staatliches Unrecht auch in Rechtsstaaten. Dies zeigen folgende Zitate:
- Justizminister Heiko Maas: „Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat“, sagte der SPD-Politiker laut einer Mitteilung. „Der Paragraf 175 StGB war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde.“[1]
1957 entschied jedoch das deutsche Bundesverfassungsgericht, dass die Strafvorschriften gegen die männliche Homosexualität (§§ 175, 175a StGB) nicht verfassungswidrig waren. Weder hätten sie gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) verstoßen.[2] Dagegen ist einzuwenden, dass nicht jedes Unrecht ein Verbrechen ist.
Prämissen
Die Grenze zwischen Unrecht und Verbrechen ist nicht immer klar. Was als Unrecht seitens eines Staates gelten kann, zeigt ein weiteres Beispiel. Der Historiker Schweizer Thomas Maissen kritisierte die Eidgenössische Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer» (kurz Durchsetzungsinitiative) wie folgt: "Die Befürworter der Durchsetzungsinitiative folgen einer eingängigen populistischen Argumentation, die leider auch ausserhalb der Schweiz verfängt. Sie lautet verkürzt formuliert: Ausländer berauben uns und vergewaltigen unsere Frauen. Die Haltung, dass der ausländische Straftäter schlimmer sei als der einheimische, ist illiberal, aber relativ weit verbreitet. Das Prinzip, dass gleiches Recht für alle gilt, wird so mit Füssen getreten.“[3][4]
Die Tabelle zeigt neben den begrifflichen Voraussetzungen (Prämissen) Beispiele von Verstößen im Sinne eines Unrechts.
| Position | Prämisse | Definition und Auslegung | Beispiele | Anmerkungen | Gegenanmerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| PM-1 | Universelle Rechte | Es gibt universelle Rechte, wie
kurz gesagt die "Grundrechte". |
|
||
| PM-2 | Zeitgeist | Unabhängig vom Zeitgeist, gilt:
Es gibt wenige Ausnahmen davon: Notwehr, Steuern, angemessene Geldstrafen, angemessene Gefängnisstrafen. Wenn ein Staat diese Rechte missachtet, so geschieht ein Unrecht, der Staat begeht ein Verbrechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Handlung gesetzlich gestattet ist (Todesstrafe in den USA) oder illegal durch die Regierung geschieht (Verschwindenlassen, standrechtlich Erschießung, Mauertote).
|
Die Sklaverei ist immer ein Unrecht. | Anmerkung Pfitzi: Die Aussage "Unabhängig vom Zeitgeist, gilt: Diese Grundrechte gelten als unverhandelbar und universell und über alle Zeiten" wird durch die Menschheitsgeschichte eher nicht bestätigt. Es gibt kaum Regeln, Verhaltensnormen und Gesetze, die über alle Zeiten und Kulturen hinweg konstant sind. Vielmehr waren sogar Folter, Todesstrafen, Menschenopfer, Ablehnung der Homosexualität sowie Ungleichbehandlungen und Ablehnung des Fremden in vielen Kulturen ein ganz normales und akzeptiertes Verhalten.
|
Natürlich wurden und werden diese universellen Rechte sehr oft nicht gewährt. Dann haben sich Staaten eben schuldig gemacht.
|
| PM-3 | Der Staat kann Verbrechen nach den Defintionen begehen. | Die Geschichte zeigt, dass Staaten sich schlimmster Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben. | Hexenverbrennungen, Sklavenhaltung, Holocaust, Guantanamo, Mauerschütze, Vertreibungen | ||
| PM-4 | "Legale" Verbrechen | Ein Staat (auch ein Rechtsstaat) kann Gesetze und Dekrete verfassungsgemäß erlassen, um Unrecht und Verbrechen "legal" aussehen zu lassen. | Sklavenhaltung, Rassentrennung, Abschiebung aus der Heimat, Republikflucht | ||
| PM-5 | Gerichte | Ein unabhängiges (oder abhängiges) Gericht kann ein Handeln absegnen, trotzdem bleibt es ein Verbrechen. Das gilt auch für höchste Gerichte des Landes und Verfassungsgerichte. Das gilt auch für supranationale Gerichte, wie den Europäischen Gerichtshof. |
|
||
| PM-6 | Zahl der Einsichtigen | Es ist unbedeutend, wie viele Menschen ein Unrecht als solches Erkennen. Ein Verstoß gegen die universellen Rechte ist ein Unrecht. | Wahlrecht für Ausländer, Abschiebung (Vertreibung) aus der Heimat | ||
| PM-7 | Klare Verbrechen | Ein Leugnen der Verbrechen oder der Ungleichbehandlung macht aus dem Unrecht kein Recht. |
sind / waren immer ein Verbrechen. Unabhängig davon, was die Gesetze aussagten.
|
Seit 1960 sind vermutlich mehr Menschen wegen Hexerei hingerichtet oder umgebracht worden als während der gesamten europäischen Verfolgungsperiode. Allein im ostafrikanischen Tansania werden seit den 1990ern jährlich 100 bis 200 Fälle von Morden an angeblichen Hexen bzw. Zauberern berichtet. In Südafrika bekamen Hexenjagden besonders durch die Comrades, eine Jugendorganisation des ANC, seit Mitte der 1980er Jahre eine starke Bedeutung. Seit der Befreiung stiegen die Hexenjagden in den 1990ern nochmals an, die jährlichen Opferzahlen schätzt man auf mehrere Dutzend bis Hunderte. In Westafrika wurden in den 1970ern Hexen für eine Epidemie verantwortlich gemacht. Anstatt Impfprogramme zu initiieren, ließ die Regierung im Radio Geständnisse alter Frauen verbreiten, dass diese die Gestalt von Waldkäuzen angenommen haben, um die Seelen der kranken Kinder zu stehlen.
Derzeit werden insbesondere die Fälle der sogenannten Hexenkinder im Kongo in die Aufmerksamkeit gerückt. Die Aggression gegen Kinder als vermeintliche Verursacher der Krankheit AIDS und des Todes der Eltern nimmt anscheinend zu, aus Nigeria, Benin wie auch Angola sind gleichlautende Berichte zu vernehmen. In einigen Ländern Afrikas – z. B. in Kamerun, Togo, Malawi – ist seit deren Unabhängigkeit eine Gesetzgebung gegen Hexerei wieder eingeführt worden, in nahezu allen afrikanischen Staaten gibt es entsprechende Diskurse. Dies wird als Versuch der Verrechtlichung von Hexenprozessen gewertet, um unkontrollierte Verfolgungen der verdächtigten Personen einzuschränken. Von den meisten Experten wird dieses Ziel als zum Scheitern verurteilt erachtet, darüber hinaus werden elementare Prinzipien des modernen Rechtsstaates missachtet: Der Gerichtssaal kann nur die öffentliche Meinung bedienen, er ist verlängerter Arm des Lynchmobs. Auch in der Zentralafrikanischen Republik wurden Menschen der Hexerei beschuldigt. kein weiterer Kommentar nötig, denke ich. Doch noch ein kleiner Kommentar zu den Beispielen: Selbst wenn man Verbrechen und Unrecht als Synonym verwendet, wie der Erst-Autor dies im Unterpunkt Unrecht/Verbrechen ja ausdrücklich festgelegt hat: Es ist eine ungeheuerliche Frechheit und eine Verhöhnung der Opfer des Holocaust, eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen in einem Atemzug zu nennen. Wer so etwas behauptet, der legt völlig abstruse Maßstäbe an. Um es mal ganz freundlich zu formulieren. |
Definitionen
Für den Artikel werden folgende Begriffsdefinitionen angewendet:
| Begriff | Definition | Beispiele | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Rechtsstaat | In einem Rechtsstaat sollte niemand über dem Gesetz stehen. Es gibt eine unabhängige Justiz. | Bundesrepublik Deutschland | |
| Unrechtsstaat | Unter einem Unrechtsstaat wird ein Staat verstanden, der Maßnahmen durchführt, die nicht im Gesetz geregelt sind. Beispielsweise zählt dazu, dass auf DDR-Flüchtlinge an der Mauer geschossen wurde. Oder wenn Herrscher über dem Gesetz stehen, wie das Saudische Königshaus oder Saddam Hussein. | ||
| Heimat | Der Begriff Heimat verweist zumeist auf eine Beziehung zwischen Mensch und Raum. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird er auf den Ort angewendet, in den ein Mensch hineingeboren wird und in dem die frühesten Sozialisationserlebnisse stattfinden, die zunächst Identität, Charakter, Mentalität, Einstellungen und Weltauffassungen prägen. | ||
| Vertreibung | Der Begriff der Vertreibung ist weder juristisch noch historisch klar und unmissverständlich definiert. Er war lange Zeit ein politischer Kampfbegriff und ist immer noch ein Terminus der politischen Sprache. Philipp Ther plädiert in seinem Werk über die Vertreibungen in der DDR und Polen für folgende Definition:
Eine Vertreibung muss nicht alle Menschen einer Gruppe beinhalten. Nicht alle Deutsche wurden aus dem Sudenteland abgeschoben. In den 50ern haben Staatenlose Deutsche die CSSR-Staatsbürgershaft erhalten. |
Anthoney:
| |
| Verbrechen | Unter einem Verbrechen wird gemeinhin ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden. | Das StGb definiert Verbrechen in § 12 Abs. 1 folgendermaßen:
|
|
| Verbrechen Gegen die Menschlichkeit | Verletzungen gegen die Universellen Rechte sind auch dann Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn dies nicht gesetzlich festgeschrieben ist. |
|
|
| Unrecht | |||
| Verbrechen durch den Staat | Wenn ein Staat ein Unrecht begeht oder zulässt, so wird dies als Verbrechen angesehen.
|
||
| Ist ein Verbrechen deswegen kein Verbrechen, weil es nicht verfolgt wird? |
|
|
Anmerkung Anthoney:
|
| Juristen und Gesetzesbeugung | Es gibt Juristen, die Verbrechen legitimieren, wie zum Beispiel die Appartheid, Rassentrennung, Abschiebungen und somit auch Vertreibung |
|
"Die einzigen Juristen welche die Apartheid nicht als Verbrechen gewertet haben, waren wohl die südafrikanischen Juristen" - Und genau darum geht es. Südafrikanische Jursiten bewerten ein Verbrechen als keines. So wie Deutsche und Europäische Juristen Vertreibungen zulassen.
|
Argumente
Grundlegende Argumente
| Argument | Begründung | Beispiel | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Vertreibung ist Abschiebung | Vertreibung verstößt gegen Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. | Eine Person ist in Deutschland geboren und Ausländer, weil seine Eltern keine Deutschen sind. Ein Kind deutscher Eltern wird am selben Tag geboren und ist Deutscher. Die beiden freunden sich im Kindergarten an. Sie gehen gemeinsam zur Schule und leben ein vergleichbares Leben. Als Jugendliche geraten sie auf die schiefe Bahn und überfallen gemeinsam mit 19 eine Tankstelle. Der Deutsche wird zu fünf Jahren Haft verurteilt, der Pass-Ausländer wegen Beihilfe zu drei Jahren. Der Pass-Ausländer wird nach der Gefängnisstrafe abgeschoben, der Deutsche darf in Deutschland bleiben. | Das Kriterium in diesem Beispiel ist die Herkunft der Eltern, aus der die Staatsbürgerschaft der Kinder folgt. Der Jurist Albert Bleckmann schreibt dazu u.a.:[16] "Die Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit verstößt also nicht gegen Art. 3 III. Die Staatsangehörigkeit ist weder Heimat noch Herkunft im Sinne dieser Bestimmung." |
| Zwei serbische Brüder leben seit 10 Jahren in Deutschland. Nach neun Jahren Aufenthalt beantragt der Bruder A die deutsche Staatsbürgerschaft und erhält sie auch. Der Bruder B macht das nicht. Zwei Jahre später machen die beiden Diebestouren und schlagen auch noch einige Leute zusammen. Der Bruder B wird verurteilt und nach seiner Haft abgeschoben und der Bruder A kommt in den Knast und darf danach in Deutschland leben. Beide haben ja dieselbe Herkunft. Der Bruder B wurde also nicht wegen seiner Herkunft anders behandelt, d.h. abgeschoben, sondern wegen der unterschiedlichen Staatsbürgerschaft. |
|
Woher hatte denn der Ausländer seine Staatsbürgerschaft? Er bekam sie, weil seine Eltern sie hatten. Daher hatte er wegen seiner Herkunft die "Falsche Staatsbürgerschaft"; Das zweite Beispiel hinkt, weil der zweite Bruder deswgen nicht abgeschoben wird, weil er durch die Einbürgerung zusätzliche Rechte erhielt. Dafür musste er Aufwand betreiben und seine alte Staatsbürgerschaft aufgeben. Nicht derjenige, der diskrimineirt wrid, sollte sich ändern, sondern der Staat sollte aufhören zu diskriminieren.
| |
| Menschenrechte | Artikel 13 Menschenrechte "Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren." | Dieses Recht wird ausgehebelt, indem man Ausländer so definiert, dass ihre Heimat nicht "Ihr Land" ist, sondern dass ihr "Heimatland" das Land ist, dessen Staatsbürgerschaft sie haben. | |
| Anthoney: Art. 3 GG Absatz 3 besagt: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [17] Wenn Türken, die in Deutschland geboren, abgeschoben werden, dann geschieht dies in der Regel deshalb, weil ihre Eltern (Herkunft) keine Deutschen waren zum Zeitpunkt der Geburt. Da die Abscheibung (Vertreibung) eine Benachteiligung darstellt (Aberkennung eines unbefristeten Aufenthaltes), folgt eigentlich zwingend, dass die Abschiebungen Grundgesetzwidrig sind. Merkwürdigerweise gibt es genug Menschen, Politiker und sogar Richter, die diesen Sachverhalt anders bewerten. | Anmerkung Pfitzis zu Anthoneys Ansichten zum Argumentum ad populum: Der Verweis auf das Argumentum ad populum führt hier nicht weiter und ist auch keine Alternative. Im geisteswissenschaflichen-gesellschaftlichen Bereich kann man im Gegensatz zu den Naturwissenschaft sowieso keine absoluten Wahrheiten konstatieren. Hier gibt es nur relative Wahrheiten, die immer stark abhängig vom Standort des jeweils Betrachtenden sind. Der Ansatz, dass als wahr anzunehmen, was eine Mehrheit der Beteiligten, Forscher, usw. als wahr erachtet, bietet aber noch die zuverlässigste Methode der Annäherung an eine "absolute Wahrheit". Dabei die Ansichten von Wissenschaftlern, Fachleuten auf dem jeweiligen Teilgebiet schwerer zu gewichten als Laienmeinungen ist eine weitere Methode, um sich einer "sachlicheren Wahrheit" anzunähern. Jedenfalls verspricht diese Methode immer noch eine bessere "Wahrheitserkenntnis" als sich willkürlich auf die Argumente Weniger oder eines Einzelnen zu stützen. Das Argumentum ad populum besagt, dass das als "wahr" gilt und umgesetzt wird was, die Meinung einer relevanten Mehrheit von Personen ist. Das ist in gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen nichts weiter als die Demokratie. Wer die Ansichten von Minderheiten oder gar Einzelner über die der Mehrhheit stellt, befürwortet in letzter Konsequenz die Diktatur. Sich nach der Entscheidung der Mehrheit zu richten hat nichts mit Populismus oder Rechtspopulismus zu tun, sondern ist das fundamentale demokratische Prinzip. Die Mehrheitsentscheidung ist zwar auch keine Garantie für "gerechte" Entscheidungen, aber immer noch zehnmal erfolgversprechender bei dem Weg zu einer "gerechten" Gesellschaft als willkürliche Entscheidungen von Minderheitengruppen oder Einzelnen, welche sich anmaßen bessere Lösungswege parat zu haben. | Anmerkung Anthoney: Es geht darum, ob eine Vertreibung stattfindet, selbst wenn die Merhheit und Richter es nicht als solche sehen. Es geht darum, ob jemand wegen seiner Herkunft benachteiligt wird, auch wenn die Merhheit und Gerichte und Gesetze es so nicht sehen. Und ich sage: Eine Mehrheit an Menschen und Juristen ist kein Argument dafür, dass es sich um KEINE Vertreibung handelt und dass Ausländer nicht wegen Ihrer Herkunft benachteiligt werden. Und eine Demokratie nicht unfehlbar ist. | |
| Die Heimat Mehmets ist Deutschland. | Die Heimat von Mehmet ist nachvollziehbar und nach eigenem Bekunden München. Wenn Deutschland ihn in Bayern nicht leben lässt, so handelt es sich um eine Vertreibung. | ||
| Argumentationskette | Anthoney: Die Argumentationskette lautet:
Es geht hier nicht um die Definition was ein Verbrechen ist, sondern ob Vertreibungen eins sind. Nach deiner Logik ja. Und ob Abschiebungen von Pass-Ausländern eine Vertreibung darstellen. Du sagst nein - ich sage Natürlich. Damit kommst du zu einem anderen Schluss als ich. Ich bringe als Argument das Grundgesetz - du bringst als Argument, alle sehen es so wie du. Nun kreist unsere Frage darum, ob eine solche Abschiebung eine Vertreibung ist, wie ich es sehe oder keine, wie du es siehst und viele andere wohl auch. Dein Hauptargument lautet: Alle und du sehen in einer Abschiebung eines Passausländers keine Vertreibung. Aber eigentlich ist der Kern der Diskussion, ob die Große Masse recht hat oder die kleine Minderheit. Deine Antwort: Alle haben Recht, weil Alle das so sehen. Das ist ein Zirkelschuss werter Johnny, bzw. ein Argumentum ad populum [18] |
||
Weitere Argumente
| Argument | Begründung | Beispiel | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Johnny: Das relativierst du nun, indem du behauptest, es gäbe bestimmte Verbrechen, denen sich Deutschland schuldig machen würde. Nein, denn Deutschland führt keine Vertreibungen durch, weder eine kritische Organisation wie Amnesty International noch die Vereinten Nationen bezeichnen die Ausweisung krimineller Ausländer als Vertreibung. Das ist einzig und allein deine Meinung, die ausschliesslich darauf beruht, dass du eine fiktive Gruppe krimineller Ausländer als heterogene Gruppe bezeichnest, die Vertreibung erdulden müsste. Das widerspricht der Definition von Vertreibung, denn es wird immer nur der kriminelle Ausländer ausgewiesen und nicht die ganze Familie. Du verbreitest deine private Meinung, für die du keinen einzigen Beleg erbracht hast. In der Folge ist praktisch alles, was du hier behauptest, mit reputablen Quellen widerlegt worden. | Anmerkung von Anthoney:
|
||
| Antwort Anthoney: Wenn ein Staat einem Menschen, der in seinem Staatsgebiet aufgewachsen ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hatte, dieses Aufenthaltsrecht entzieht und ihn abschiebt, dann ist das eine Vertreibung. Du kannst es gerne anders sehen. | |||
| Abschiebung Einzelner ist keine Vertreibung. | Anmekrung Anthoeny:
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| * | Anthoney:
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| Sklavenhaltung | Pfitzi:
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Anthoney:
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| "Kriminelle Ausländer sind doch keine Gruppe" | Frage:
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| Anthoney: Das Problem wird dann zu einem wenn alle sagen, die Erde sei eine Scheibe und einer sagt - ne, ne, ne - die Erde ist eine Kugel. Und Alle schreien: "Ketzer". Ich habe nun die Definitionen für diesen Artikel oben angefügt. Es gibt mindestens zwei gute Argumente dafür, dass Abschiebungen eine Vertreibung bzw. Ungleichbehandlung sind. Dass Abschiebungen zwingend notwendig sind, dafür gibt es keine Argumente nur "Alle sehene es so". | |||
| "Sie werden nicht abgeschoben weil sie Türken sind" | Anthoney:
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Allgemeines
- In einem Rechtsstaat sollte niemand über dem Gesetz stehen. Im Gegensatz dazu steht der Absolute Herrscher über dem Gesetz. (Beispiele sind Adolf Hitler, Saddam Hussein, oder die Machthabenden in Saudi-Arabien). In früheren Gesellschaften war dies dagegen absolut üblich, so hatten Könige oder Fürsten kaum zu befürchten, dass sie für Verbrechen bestraft werden. Erst mit Friedrich dem Grossen etwa erkannte ein König die Gerichte an. Aber auch Helmut Kohl sah sein Ehrenwort über dem Gesetz. Er kam ohne Beugehaft davon.[23][24][25]
- Auch hier wird eine private Meinung aufgestellt, die keiner Prüfung standhält, wie in der unten stehenden Diskusion zu Helmut Kohl ersichtlich ist. Dort beendet der Artikel-Ersteller seine Argumentation damit, dass es unbelegte Vermutungen zu dem Thema gab und dass er persönlich Kohl gerne in Beugehaft gesehen hätte. Wie gesagt: hier werden persönliche Wünsche und Vermutungen des Artikel-Erstellers als Wahrheit verkauft.
| Diskussion zu Helmut Kohl: |
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- Ein Rechtsstaat wird von manchen so definiert, dass es Gesetze gibt, die das Verhalten des Staates gegenüber den Bürgern definieren. Das ist ein Grund, warum die Linke die DDR nicht als "Unrechtsstaat" sieht. Jedoch können auch Gesetze verbrecherisch sein.
- Beispielsweise stand "Republikflucht" , also das Verlassen des Staatsgebiets in der DDR unter Strafe. Dies verstiess gegen die Menschenrechte und kann damit als Verbrechen bezeichnet werden.
- Beispielsweise gestattet Deutschland Kriminelle Passausländer (Menschen, die in Deutschland geboren sind und aufgewachsen sind oder viele Jahre hier leben.) abzuschieben.[27][28][29][30][31] Dies entspricht einer Vertreibung [32] und Verbreibungen sind ein Verbrechen.[33]
| Ausführliche Diskussion, warum Abschiebungen ein Verbrechen sind: |
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- Daneben gibt es auch Unrechtsstaaten, die Maßnahmen anwenden, die keine Gesetze sind.
- Beispielsweise der Schießbefehl an der DDR-Grenze.
- Die "Endlösung" der Nazis.
- Daneben gibt es auch Staaten, die beispielsweise die Pressefreiheit oder Demonstrationsfreiheit oder freie Wahlen gesetzlich garantieren, sie aber de facto unterbinden. Das sind Verbrechen des Staates gegenüber der Bevölkerung. Dazu zählen Länder, wie die Türkei, China, Russland
Beispiele
Türkei
- Die willkürliche Verhaftungen und Entlassungen politischer Gegner durch den türkischen Präsidenten Adolf Erdoğan. Siehe dazu auch die Folgen des Putschversuchs in der Türkei 2016.
Europa
- Es wäre ein Verbrechen des Staates, wenn Muslima in Frankreich das Tragen des Kopftuchs verboten wäre oder Juden keine Kippa oder Christen kein Kreuz tragen dürften. Allerdings ist nichts davon in Frankreich verboten. Verboten ist aber die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, was dementsprechend geächtet gehörte, weil auch das Tragen des Kopftuches ein Verbrechen wäre. Der Hintergrund ist hierbei, dass die Vollverschleierung bereits mehrfach von Selbstmordattentätern als Tarnbekleidung verwendet wurde. Dieses Verbot wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als zulässig beurteilt. Dabei wurde das Recht des Staates Frankreich, in welchem der Laizismus Verfassungsrang hat, über das Recht auf freie Religionsausübung gestellt.
- Anmerkung Anthoney: Bei den Anschlägen von Paris beispielsweise hatten die Täter überhaupt keine Maskierung. Und da es einen Selbstmordattentäter so sehr int interessiert, dass er nach der Tat identifizeirt werden könnte, ergibt das alles keinen Sinn. Jedoch wird die persönliche Entfaltung durch das Gesetz behindert. Ein Recht ein Gesicht zu sehen, gibt es faktisch nicht.
- Hier wird es dann komplett absurd. Der Artikelersteller behauptet implizit, weil er ein Beispiel dafür brächte, dass es auch Terroranschläge gäbe, bei denen keine Burka getragen würde, wäre ein Burkaverbot unzulässig. Diese Argumentation ist ungefähr so sinnvoll, als wenn man sagen würde: Ich bin mit betrunken Auto gefahren und habe dabei niemanden Schaden zugefügt. Daraus folgt, dass ein Alkoholverbot am Steuer sinnlos ist, und eigentlich ebenfalls ein Verbrechen durch den Staat.
- Anmerkung Anthoney: Bei den Anschlägen von Paris beispielsweise hatten die Täter überhaupt keine Maskierung. Und da es einen Selbstmordattentäter so sehr int interessiert, dass er nach der Tat identifizeirt werden könnte, ergibt das alles keinen Sinn. Jedoch wird die persönliche Entfaltung durch das Gesetz behindert. Ein Recht ein Gesicht zu sehen, gibt es faktisch nicht.
| Diskussion zum Burkaverbot: |
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- Ein Verbrechen des Staates sind nächtliche Ausgangssperren für kriminelle Marokkaner in den Niederlanden, wodurch die Gruppe der kriminellen Marokkaner generell diskriminiert wird. [41]
- Anmerkung Johnny : Das ist kompletter Schwachsinn, sorry. Bitte mal den Artikel lesen.
- Anmerkung Pfitzi: Ausgangssperren sind (wenn diese nicht willkürlich und grundlos sind) rechtens und kein Verbrechen des Staates. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat z.B. den Antrag einiger türkischer Bürger auf Aufhebung der Ausgangssperren in den türkischen Städten Cizre und Sur abgelehnt. [42] Artikel 11 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes verbietet zwar grundlose Einschränkungen der Freizügigkeit, erlaubt Einschränkungen aber in Fällen, "... in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbare Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist."
- Das Bauverbot für neue Minarette in der Schweiz ist ein Verbrechen des Staates.
- Anmerkung Johnny: Es ist deswegen kein Verbrechen des Staates, weil die Entscheidung dazu von den Schweizern in einer Volksabstimmung gegen die Empfehlung der Regierung festgelegt wurde. Ein Verbrechen ist es allenfalls, wenn in islamischen Staaten Nicht-Muslime ihre Religion nicht ausüben dürfen und ihre Tempel, Kirchen und Synagogen entweiht und abgerissen werden.
| Diskussion zu Minaretten und Volksentscheiden: |
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- Die Beneš-Dekrete waren ein Verbrechen.[39]
- Anmerkung Johnny: Um das zu belegen, brauchen wir nicht den Herrn Seehofer. Das war die Grundlage einer Vertreibung und das gilt völkerrechtlich als Verbrechen und ist unumstritten.
- Es ist ein Verbrechen des Staates, dass Muslimen in dänischen Schulkantinen Schweinefleisch angeboten wird. [43]
- Solange die Kinder nicht dazu gezwungen werden, Schweinefleisch zu essen und eine gleichwertige Mahlzeit ohne Schwein (Zum Beispiel Pute) erhalten, ist das noch kein Verbrechen.
- In Dänemark gibt es aber keine Alternativmahlzeit ohne Schwein.
- Dann ist es vergleichbar dazu, wenn man Kinder zwingen würde Katzenfleisch oder Hundefleisch zu essen.
- Anmerkung Johnny: Selbst wenn jemand in China zu Besuch ist und kriegt dort nur Hundefleisch angeboten, dann ist das kein Verbrechen. Ein Verbrechen ist immer noch definiert als schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft. Der Verzehr von Schweinefleisch ist jedenfalls kein schwerer Verstoß gegen die dänische Rechtsordnung. Das Anbieten von Schweinefleisch ist ein Angebot und kein Zwang, dieses zu essen. Ein Verbrechen ist es, jemanden mit dem Tod zu bedrohen, wenn er einen anderen Glauben annimmt. Das gehört aber nicht hierher, weil es solche Gesetze nur in islamischen Staaten wie Pakistan und Saudi-Arabien gibt.
- Im polnischen Parlament hängt ein Kruzifix. Damit werden muslimische, jüdische und buddhistische Abgeordnete und Bürger des Landes beleidigt. Die Neutralität des Staates gegenüber Religionen ist nicht gewährleistet.[44]
- Anmerkung Johnny: Das wäre also eine Beleidigung einiger Bürger. Und eine Beleidigung ist in welchem Universum ein Verbrechen? Das ist doch wohl ein Witz. Wenn die freie Religionsausübung verhindert wird, wenn Kirchen abgerissen werden, wenn Menschen aufgrund ihres Glaubens ermordet werden, dann ist das ein Verbrechen, aber doch wohl kaum das Aufhängen eines Symbols im Parlament. Oder ist es auch ein Verbrechen, wenn ein islamischer Staat auf seiner Fahne sich auf den Koran oder den Propheten bezieht?
| Fortsetzung der Diskussion |
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Deutschland
- Beispielsweise stand "Republikflucht" in der DDR unter Strafe und dennoch ist die Bestrafung derselbigen ein Verbrechen gewesen.
- Beispielsweise diskriminiert Deutschland durch Gesetze "legal" Passausländer auch auf weitere Art. Dass Ausländer in der deutschen DeNokratie nicht wählen dürfen ist eines dieser Staatsverbrechen könnte man meinen, wenn es so etwas wie eine Denokratie geben würde. In Luxemburg haben 22% für ein Wahlrecht für Ausländer gestimmt, wenn sie zehn Jahre in Luxemburg leben. [45] Dies zeigt mal wieder, dass der Souverän üblicherweise nicht willig ist, auf Macht zu verzichten, selbst wenn dadurch Ungerechtigkeiten beseitigt würden. Zudem zeigt es sich, dass ein Wahlrecht für Ausländer keine Einzelmeinung darstellt, sondern wohl 1/5-1/4 der Wahlvolkes wohl das Demokratie-Defizit erkennt.
- Kein Staat auf dieser Welt lässt Ausländer wählen, eine Menge Staaten lässt nichtmal die eigenen Staatsbürger wählen. Die Schlussfolgerung, die du aus dem Luxemburg-Beispiel ziehst, ist übrigens auch wieder falsch. Dort steht, 22 % seien für das Wahlrecht für Ausländer.....nirgendwo ist davon die Rede, dass irgend jemand dies für ein Verbrechen hält. Das behauptest nur du.
- Beispielsweise diskriminiert Deutschland durch Gesetze "legal" Passausländer auch auf weitere Art. Dass Ausländer in der deutschen DeNokratie nicht wählen dürfen ist eines dieser Staatsverbrechen könnte man meinen, wenn es so etwas wie eine Denokratie geben würde. In Luxemburg haben 22% für ein Wahlrecht für Ausländer gestimmt, wenn sie zehn Jahre in Luxemburg leben. [45] Dies zeigt mal wieder, dass der Souverän üblicherweise nicht willig ist, auf Macht zu verzichten, selbst wenn dadurch Ungerechtigkeiten beseitigt würden. Zudem zeigt es sich, dass ein Wahlrecht für Ausländer keine Einzelmeinung darstellt, sondern wohl 1/5-1/4 der Wahlvolkes wohl das Demokratie-Defizit erkennt.
| Diskussion Wahlrecht für Ausländer |
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- Beispielsweise gab es Nürnberger Gesetze, die verbrecherisch waren.
- Dass Homosexuelle in Deutschland nach §175 bestraft wurden war ein Verbrechen.
- Anmerkung Johnny: Na logisch. Dass Schwule in Deutschland vor 50 Jahren mit Geldstrafen belegt wurden, war ein Verbrechen. Dass Schwule heute noch in Saudi-Arabien hingerichtet werden, erwähnen wir in dem Zusammenhang mal lieber nicht, denn eine Geldstrafe in Deutschland ist wohl ein schlimmeres Verbrechen als die Todesstrafe in einem islamischen Land. Das ist ja wohl selektive Wahrnehmung vom Allerfeinsten.
| Diskussion Diskriminierung von Homosexuellen |
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- Dass unverheiratete Paare keine Wohnung bekamen (Wegen Sittenwidrigkeit) war ein Verbrechen. Allerdings hat es in Deutschland kein Gesetz gegeben, wonach unverheiratete Paare keine Wohnung bekommen. Es gab jedoch und gibt noch immer Sittengesetze und Gerichte urteilten dementsprechend.
- Anmerkung Pfitzi: Die Tatsache dass unverheiratete Paare in den 1950er-Jahren kaum Wohnungen bekamen als Verbrechen zu bezeichnen ist eine arrogante, kulturimperialistische und westlich zentrierte Sichtweise, die in Anspruch nimmt, das einzig und allein das gut und gerecht ist, was man in der heutigen westlichen Welt üblich ist.
| Diskussion Diskriminierung von wilden Ehen |
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- Der deutsche Staat macht sich durch die Verwendung der Wörter "Mann" und "Frau" des Verbrechens der Diskriminierung schuldig, wenn er z.B. im GG Art. 3 Abs. 2 schreibt: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Damit wird behauptet, dass es Unterschiede zwischen Männern und Frauen gäbe, was gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Außerdem werden damit Transgender-Personen diskriminiert. So wird jemand der biologisch angeblich als "Mann" geboren wurde, sich aber als "Frau" fühlt durch den Eintrag "männlich" in seinem Pass und vielen anderen staatlichen Dokumenten zu einer Identität gezwungen, die er ablehnt. Jeder sollte dass Recht haben, selber zu bestimmen, ob er "Mann" oder "Frau" sein möchte. Was der Staat mit der Bezeichnung "Mann" und "Frau" macht ist eine menschenfeindliche Diskriminierung und somit ein Verbrechen.
- Der deutsche Staat macht sich durch die Verwendung des Begriffs "arbeitslos" des Verbrechens der Diskriminierung schuldig. In § 138 des Sozialgesetzbuchs heißt es z.B.: "Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht". Die Nationale Armutskonferenz bezeichnet den Begriff "arbeitslos" als Diskriminierung und damit ist § 138 ein Verbrechen des Staates, der damit viele Menschen wie überflüssigen Dreck behandelt. Der Begriff "arbeitslos" wird auch von Rassisten und der Neuen Rechten zur Diskriminierung von Menschen verwendet. Sogar die Nazis verwendeten den Begriff "arbeitslos". Außerdem verstößt der Begriffsgegensatz arbeitend - arbeitslos gegen den Grundsatz dass alle Menschen gleich sind und ist somit menschenfeindlich. Man sollte in korrekter Form "erwerbslos" sagen, oder gar nicht über den Themenkreis reden. [49]
- Es ist ein Verbrechen, dass in staatlichen Vorschriften der Begriff "Migrationshintergrund" verwendet wird. Beispiel aus der Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes: "Diese Verordnung regelt Art und Umfang der zur Bestimmung des Migrationshintergrundes für Zwecke der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu erhebenden Merkmale und die Durchführung des Verfahrens, insbesondere die Erhebung und Verarbeitung der erforderlichen Daten." [50] Besonders verbrecherisch ist es, dass in dieser Verordnung der diskriminierende und verbrecherische Begriff "arbeitslos" im Zusammenhang mit "Migranten" verwendet wird. Die Nationale Armutskonferenz sieht den Begriff "Migrationshintergrund" als diskriminierend, weil damit häufig „einkommensschwach“, „schlecht ausgebildet“ und „kriminell“ in Zusammenhang gebracht werden. Während mit diesem Begriff Klischees reproduziert werden, wird er der sehr unterschiedlichen Herkunft der so Bezeichneten nicht gerecht. [51] Es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz überhaupt darüber zu sprechen, woher ein Mensch oder seine Eltern kommen. Außerdem wird der Begriff "Migrationshintergrund" oft von Rassisten, der AfD und Neo-Nazis verwendet, und ist damit besonders verbrecherisch.
- Es ist ein Verbrechen des Staates, dass z.B. das Innenministerium einen Text mit dem Titel Illegal aufhältige Migranten in Deutschland herausgibt. [52] Das ist menschenfeindlich, weil kein Mensch "illegal" ist. Noch verbrecherischer ist es, dass diese Studie weiter unten einen Absatz mit der Überschrift llegale Migration und Kriminalität hat. Damit wird im Pegida-Stil suggeriert, dass alle Migranten kriminell seien. So sieht es auch die Nationale Armutskonferenz, die verlangt dass man das Wort nicht mehr verwendet. [53] Außerdem wird der Begriff "illegal" von rechten Hetzern und Rassisten verwendet um Menschen abzuwerten. Der Gleichheitsgrundsatz verlangt außerdem, dass jeder Mensch das Recht hat zu leben wo er möchte.
Weltweite Verbrechen
- Beispielsweise vollziehen viele Staaten der Welt die Todesstrafe. Dies ist mit Abstand das schlimmste Verbrechen, und dieses Verbrechens machen sich leider viel zu viele, auch einige westliche Staaten wie die USA schuldig. Faktisch handelt es sich dabei um Mord ist somit ein Verbrechen.
- Anmerkung: Nein, es handelt sich nicht um Mord, informiere dich bitte mal über die grundlegenden Definitionen von Mord, Todesstrafe und Rechtssystem. Allerdings herrscht zumindest hier zwischen uns Konsens, dass die Todesstrafe eine barbarische Strafe ist, die hauptsächlich dem Prinzip der Vergeltung dient und weltweit abgeschafft gehört.
- Für mich erfüllt die Todesstrafe Merkmale von Mord. "Sonstige niedrige Beweggründe" wie Rache. Zudem es weitere Möglichkeiten einer Bestrafung gibt.
- Ja, für dich. Aber nachdem du hier ohne Begründung verhinderst, diesen Artikel als deine eigene Sichtweise zu kennzeichnen, ist es auch berechtigt, dir zum x-ten mal zu erklären, dass deine Sichtweise nun mal nichts weiter ist als deine Sichtweise.
- Für mich erfüllt die Todesstrafe Merkmale von Mord. "Sonstige niedrige Beweggründe" wie Rache. Zudem es weitere Möglichkeiten einer Bestrafung gibt.
- Anmerkung: Nein, es handelt sich nicht um Mord, informiere dich bitte mal über die grundlegenden Definitionen von Mord, Todesstrafe und Rechtssystem. Allerdings herrscht zumindest hier zwischen uns Konsens, dass die Todesstrafe eine barbarische Strafe ist, die hauptsächlich dem Prinzip der Vergeltung dient und weltweit abgeschafft gehört.
- Das Verhängen der Todesstrafe ohne jemandem etwas zuleide getan zu haben, sondern weil man nur nicht an den selben Gott glaubt wie die Mehrheit, ist ein schweres Verbrechen, das die entsprechenden Staaten begehen.
- Alle Strafen ohne Opfer sind eigentlich Verbrechen. Dazu zählt Drogenkonsum zum Beispiel.
- Anmerkung Johnny: wieder ein Beispiel, dass nicht passt: Drogenkonsum steht nicht mal unter Strafe, folglich gibt es dafür keine Strafe des Staates, folglich ist das ein weiteres völlig absurdes Beispiel. Völlig ohne Zusammenhang mit dem von dir postulierten Thema und zudem noch falsch.
- Steinigungen und Amputationen von Gliedmaßen aufgrund religiöser Vorschriften sind ebenfalls schwere Verbrechen der dies billigenden und ausführenden Staaten wie Afghanistan, dem Iran und Somalia.
- Das Unterdrücken anderer Religionen als der offiziellen Staatsreligion, also das Nichtgewähren von Religionsfreiheit und die Bedrohung mit der Todesstrafe sind ebenfalls schwere Verbrechen des Staates.
- So wie das Burkaverbot in Frankreich, Belgien und in Tessin.
- Anmerkung Pfitzi: Das Burkaverbot ist natürlich rechtens und kein Verbrechen des Staates. Das hat z.B. sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. [54]
- So wie das Burkaverbot in Frankreich, Belgien und in Tessin.
- Guantanamo ist ein Verbrechen. [55]
- Die Bestrafung von Homosexualität ist ein schweres Verbrechen. In vielen Staaten wird sie bestraft. In den sieben islamischen Ländern Iran, Nigeria (nördliche Landesteile), Mauretanien, Sudan (nördliche Landesteile), Jemen, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate droht die Todesstrafe. In Russland werden Homosexuelle diskriminiert. In Indien und dem Irak ist die rechtliche Lage unklar oder nicht überschaubar.[56] Aber auch in Teilen Europas, zum Beispiel in Russland, Weißrussland, Albanien und sogar in manchen der neuen EU-Länder ist die Lage der Menschenrechte derzeit bedenklich: So werden in Polen und Lettland Demonstrationen für Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben von offiziellen Stellen verboten oder teilweise mit massiver Gewalt konfrontiert, die von den Kirchen und rechtsradikalen Nationalisten geschürt wird.[57] In Polen sind in letzter Zeit Forderungen einiger führender Politiker laut geworden, Homosexuelle in Lager zu stecken bzw. aus Polen zu eliminieren. Im Jahr 2007 wurde über ein Gesetz beraten, das selbst die Erwähnung von Homosexualität für Lehrer unter Strafe stellen soll. So wird auch verboten, aufzuklären, wie sich homosexuelle Männer vor Aids schützen können. Lehrer, die dagegen verstoßen, können aus dem Schuldienst entlassen werden.[58] In der UNO versuchen der Vatikan und die islamischen Staaten gemeinsam, allein nur die Diskussion über die Menschenrechtslage für Schwule und Lesben zu verhindern. Für gewisses Aufsehen sorgte die Verhinderung bzw. Störung schwul-lesbischer Demonstrationen, Prides und Petitionsübergaben in Warschau, Riga und in Moskau durch die Polizei in den Jahren 2005, 2006 und 2007, wobei auch der parlamentarische Geschäftsführer und Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck kurzfristig verhaftet wurde. (Siehe auch Gesetze zur Homosexualität)
- Manche Staaten erlauben Körperstrafen. Körperstrafen sind dennoch ein Verbrechen, weil die körperliche Unverletzbarkeit missachtet wird. Schlimmsten staatlichen Verbrechen geschehen in islamischen Staaten, besonders in denjenigen, in denen die Scharia gilt.
- Anmerkung Anthony: Jedoch sind Menschenrechtsverletzungen keine Eigenart islamischer Staaten. [59] [60]2010 haben 157 Länder die Menschenrechte verletzt, darunter auch weniger Religiösen Ländern wie China (1,3 Milliarden Einwohner), Russland (150 Mio), Nordkorea, Kuba, USA (eher christilch geprägt)(Todesstrafe, Guantanamo), Simbabwe, Israel (Palästinensergebiete), Indien (über eine Milliarde).
- Anmerkung Johnny: Es hat auch kein Mensch behauptet, es würden nur in islamischen Staaten Verbrechen durch den Staat verübt, sondern lediglich, dass die schlimmsten staatlichen Verbrechen in islamischen Staaten stattfinden (Aufhängen von Homosexuellen, keine Gleichberechtigung der Frau, Unterdrückung anderer Religionen etc) Nur darum ging es und nicht darum, hier whataboutism zu verbreiten.
- Anmerkung Anthony: Jedoch sind Menschenrechtsverletzungen keine Eigenart islamischer Staaten. [59] [60]2010 haben 157 Länder die Menschenrechte verletzt, darunter auch weniger Religiösen Ländern wie China (1,3 Milliarden Einwohner), Russland (150 Mio), Nordkorea, Kuba, USA (eher christilch geprägt)(Todesstrafe, Guantanamo), Simbabwe, Israel (Palästinensergebiete), Indien (über eine Milliarde).
| Diskussion Menschenrechte weltweit: |
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- Die Apartheid in Südafrika war ein Verbrechen
- Die Rassentrennung in den USA war ein Verbrechen
- Die Sklaverei in den USA war ein Verbrechen
- Ein tolles Beispiel, vor allem, weil hier mal wieder die USA gebasht werden können. Die Sklaverei wurde 1865 in den Vereinigten Staaten abgeschafft, in Brasilien erst 1888. Das sind also Verbrechen, die vor weit über 100 Jahren stattgefunden haben. Und wo gibt es heute noch Sklaven? Na sowas, in der islamischen Republik Mauretanien . Wenn in diesem Artikel ernsthaft der Wunsch bestehen würde, über aktuelle Staatsverbrechen zu schreiben, dann würden hier überwiegend ganz andere Staaten aufgeführt als Frankreich, USA, Deutschland etc. Dann würden hier praktisch nur Staaten stehen, die den Islam als Staatsreligion haben.
- Die Sklaverei in den Brasilien war ein Verbrechen
- Anmerkung Pfitzi: Die Sklaverei wird zwar in der Europäische Menschenrechtskonvention und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Verbrechen klassifiziert. Da diese beiden Regelungen aber erst 1948 und 1950 beschlossen wurden, kann man die Sklaverei in den USA, Brasilien und auch anderen Ländern juristisch nicht rückwirkend (nulla poena sine lege praevia) als Verbrechen bezeichnen.
- Staatliche Moderne Sklaverei in der Welt ist ein Verbrechen
- Dass Frauen in den USA und der Schweiz kein Wahlrecht hatten ist ein Verbrechen.
- Anmerkung Johnny: Erstens gab es bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts praktisch nirgendwo auf der Welt (mit ein paar Ausnahmen) überhaupt ein Frauenwahlrecht - also gehören nach dieser Logik sämtliche Staaten der Welt aufgeführt. Und zweites ist das Beispiel USA besonders absurd, Deutschland hat das Frauenwahlrecht 1919 eingeführt, die USA 1920. In der Türkei wurde das Frauenwahlrecht erst 1934 eingeführt, warum nennst du die nicht als Beispiel? Oder Saudi-Arabien, wo Frauen seit 2015 erst an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen? Und selbst das nur, wenn sie einen Ausweis haben, den die meisten Frauen dort nicht habe. Nein, du schreibst hin: Ein Verbrechen war es, dass die Frauen in den USA kein Wahlrecht hatten. Das ist eine geradezu absurde Verzerrung der Wirklichkeit.
| Diskussion Frauenwahlrecht: |
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- In vielen Ländern, so auch in Deutschland, werden kriminelle Ausländern des Landes verwiesen, mit Einreiseverbot belegt und sogar abgeschoben. Österreich schiebt zum Beispiel keine Kriminellen Ausländer ab, die in Österreich geboren sind. [61]
- Anmerkung Johnny: Andere Länder gewähren Ausländern noch viel weniger Rechte, so werden in einigen Staaten heute noch Sklaven gehalten, in den Golf-Staaten werden ausländische Bauarbeiter wie Sklaven behandelt und in Thailand kann ein Ausländer keine Firma gründen, an der nicht ein Thailänder die Mehrheit hat. Insofern ist die Behauptung, die Abschiebung krimineller Ausländer sei ein Verbrechen eine absolute Einzelmeinung.
| Diskussion Abschiebungen und Vertreibungen: |
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Flüchtlingspolitik
Es gibt Kritiker, die meinen, dass auch Angela Merkel sich schuldig gemacht hat.
- Der von Angela Merkel initiierte unkontrollierte Zuzug von Flüchtlingen verstößt permanent gegen §96 Abs.1 Nr. 1b des Aufenthaltsgesetzes sowie Dublin II und ist ein Verbrechen des Staates. Horst Seehofer bezeichnete das Merkel-Regime deshalb als "Herrschaft des Unrechts". [63]
| Diskussion zum Thema Schleusen |
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Weblinks
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/schwule-gutachter-wollen-rehabilitierung-fuer-opfer-von-paragraf-175-a-1091772.html
- ↑ http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-55052_BVerfG-Entscheidung-von-1957-Strafvorschriften-gegen-maennliche-Homosexualitaet-nicht-verfassungswidrig.news17481.htm
- ↑ Facebook: Ruprecht Polenz am 24. Februar 2016
- ↑ Johannes Ritter: Volksinitiative in der Schweiz: Ausländer raus?, FAZ am 24. Februar 2016
- ↑ Eva C. Schweitzer: Internierte japanische Einwanderer in den USA: Lieutenant Sulus Mission, Spiegel Online am 22. Februar 2016 (Nach Pearl Harbor sperrten die USA 120.000 Menschen wegen ihrer japanischen Herkunft weg. Auch "Star Trek"-Schauspieler George Takei kam als Kind in ein Lager - seitdem streitet er für Bürgerrechte.)
- ↑ Uwe Schmitt: Absurder Kulturkampf um das US-Verfassungsgericht, Die Welt am 21. Februar 2016 (Um die Neubesetzung des höchsten Gerichts der USA ist ein Kulturkampf ausgebrochen. Der Streit um Obamas Nominierung eines Obersten Richters offenbart die Lähmung der Gewaltenteilung in den USA.)
- ↑ Philipp Ther: Deutsche und polnische Vertriebene. Gesellschaft und Vertriebenenpolitik in der SBZ/DDR und in Polen 1945–1956, Göttingen 1998, ISBN 3-525-35790-7, S. 99.
- ↑ www.dejure.org
- ↑ Völkerstrafgesetzbuch (VStGB): § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- ↑ Europäische Menschenrechtskonvention auf www.echr.coe.int
- ↑ Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auf www.un.org
- ↑ Bspw. BGHSt 39, 1 (Mauerschützen I); (Mauerschützen II); BGHSt 41, 101 (Mauerschützen III)
- ↑ BGHSt 40, 241; Az. 5 StR 167/94; Urteil vom 26. Juli 1994 (Online).
- ↑ BGHSt 45, 270 (Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre)
- ↑ Convention on the Suppression and Punishment of the Crime of Apartheid - New York, 30 November 1973
- ↑ https://books.google.de/books?id=CAlXw6qAUcEC&pg=PA361
- ↑ http://dejure.org/gesetze/GG/3.html
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_ad_populum
- ↑ Gericht in Göttingen: Roma-Familien dürfen nach 17 Jahren in Deutschland abgeschoben werden, Spiegel Online am 9. Dezember 2015 (Ein Gericht hat die Ausweisung von zwei Roma-Familien gebilligt - obwohl sie schon lange in Deutschland leben. Begründung: fehlende Bereitschaft zur Integration.)
- ↑ 14 Jahre nach dem Rauswurf: Mehmet will zurück nach Deutschland, Bildzeitung am 16. September 2012
- ↑ [http://www.sueddeutsche.de/politik/sklavenhandel-eines-der-groessten-verbrechen-der-menschheit-1.843351 Sklavenhandel "Eines der größten Verbrechen der Menschheit"], Süddeutsche Zeitung am 17. Mai 2010
- ↑ Sklaverei: Verbrechen des Jahrtausends, Spiegel Online am 16. Februar 1998
- ↑ http://www.faz.net/aktuell/politik/spendenausschuss-keine-beugehaft-fuer-helmut-kohl-141254.html
- ↑ http://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/anonyme-nutzerdaten-onlineredakteur-droht-beugehaft/helmut-kohl-haette-auch-in-beugehaft-gemusst-kwt/70873,3260565,3260565,read.html
- ↑ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/kohl-verfahren-eingestellt-mit-beugehaft-zum-reden-zwingen-a-120495.html
- ↑ http://www.n-tv.de/politik/Bluem-hegt-keinen-Groll-gegen-Kohl-article13731286.html
- ↑ http://www.taz.de/!5187395/
- ↑ http://www.zeit.de/1993/38/fremder-pass-doppelte-strafe/seite-2
- ↑ http://www.taz.de/!5187758/
- ↑ http://www.deutschlandfunk.de/straffaellig-gewordene-auslaender-abschiebung-als-strafe.1818.de.html?dram:article_id=341728
- ↑ http://www.ulmerecho.de/themen/Fremdenfeindlichkeit/Artikel01.html
- ↑ 32,0 32,1 https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung#Definitionen_und_Abgrenzungen
- ↑ 33,0 33,1 https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung#Vertreibung_und_V.C3.B6lkerrecht
- ↑ [1]
- ↑ Griechisches Wörterbuch-online. Eingabe: βάρβαρος Auf: gottwein.de
- ↑ http://gfx.sueddeutsche.de/apps/55239b61a5cb12a658042aaf/mobile/#/8
- ↑ Wolfgang Vitzthum und Alexander Proelß: Völkerrecht, de Gruyter, 6. Aufl., 2013, S. 220 und 221
- ↑ Definition Verbrechen
- ↑ 39,0 39,1 http://www.reichenberg.de/seehofer-spricht/
- ↑ Statut des Internationalen Strafgerichtshofes, Art. 7 Abs. 1 lit. d (PDF; 223 kB)
- ↑ [2]
- ↑ Ausgangssperren sind rechtens!
- ↑ [3]
- ↑ [4]
- ↑ http://www.spiegel.de/politik/ausland/luxemburger-stimmen-gegen-wahlrecht-fuer-auslaender-a-1037657.html
- ↑ http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Verurteilte-Schwule-Eine-Schande-bis-heute,schwule101.html
- ↑ [5]
- ↑ [6]
- ↑ [7]
- ↑ [8]
- ↑ [9]
- ↑ [10]
- ↑ [11]
- ↑ Gerichtshof für Menschenrechte: Frankreichs Burka-Verbot für rechtens erklärt
- ↑ http://www.tagesspiegel.de/politik/cia-folter-keine-taten-ohne-taeter/11115496.html
- ↑ Lucas Paoli Itaborahy: State-Sponsored Homophobia – A world survey of laws criminalising same-sex sexual acts between consenting adults. 2012-05-00, S. 11–13. Abgerufen am 10. Januar 2013. (PDF; 0,6 MB, en)
- ↑ Militär und Polizei bei rumänischem Gay Pride (Rik Nr. 274, Jg. 24, Juli 2008, S. 23)
- ↑ Tagesschau: Polen will „homosexuelle Agitation“ verbieten (nicht mehr online verfügbar). 14. März 2007.
- ↑ http://www.20min.ch/ausland/news/story/20477908
- ↑ https://www.lpb-bw.de/verletzungen.html
- ↑ http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/chronik/sn/artikel/kriminelle-abschieben-schwieriger-als-gedacht-133951/
- ↑ Erweiterung des Artikels Verbrechen durch dich und Auslagerung durch mich
- ↑ [12]
- ↑ http://www1.wdr.de/themen/politik/fluechtlinge/fluechtling-abschiebung-ungarn-unzulaessig-100.html
- ↑ http://www.focus.de/politik/deutschland/schutz-mangelhaft-fluechtlinge-duerfen-nicht-nach-griechenland-abgeschoben-werden_id_4423050.html
- ↑ http://www.juricom.de/ueberstellungsfristen-nach-dublin-verfahren/
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Verbrechen durch den Staat) vermutlich nicht.