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Verbrechen

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Unter einem Verbrechen wird gemeinhin ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens in einem Staat verstanden. Allgemein gesprochen handelt es sich um eine von der Gemeinschaft als Unrecht angesehene und von ihrem Gesetzgeber mit Strafe bedrohte Verletzung eines Rechtsgutes durch eine oder mehrere Täter im Sinne einer als schuldhaft nachgewiesenen Tat (Straftat). Im deutschen Strafrecht werden gemäß § 12 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen alle gesetzlich normierten Delikte bewertet, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. (z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, Mord, schwere Brandstiftung, schwerer sexueller Missbrauch, Rechtsbeugung).

Definitionen

Die Rechtswissenschaft versteht unter einem Verbrechen in erster Linie die strafbare Handlung (Straftat). Wissenschaftlich befasst sich die Kriminologie mit dem Phänomen des Verbrechens und seinen Erscheinungsformen und Ursachen. Mit den Mitteln und Methoden der Verbrechensbekämpfung und -aufklärung beschäftigt sich die Kriminalistik. Wann genau es sich um ein Verbrechen im Sinne des Rechtsbegriffs handelt, wird in den Rechtsordnungen der einzelnen Staaten unterschiedlich definiert. Es verhängen viele Staaten der Welt bei einem Verbrechen die Todesstrafe. Zudem unterliegen Verbrechen oft nicht der Verjährung. Es gibt auch Verbrechen durch den Staat unter Berücksichtigung der Annahme, dass die Menschenrechte Teil einer überstaatlichen Rechtsordnung sind, gegen die zum Beispiel Diktaturen verstoßen..

Beispiele

In einem Rechtsstaat sollte niemand über dem Gesetz stehen. Ein Rechtsstaat wird von manchen so definiert, dass es Gesetze gibt, die das Verhalten und die Rechte des Staates gegenüber den Bürgern bestimmen. Das ist ein Grund, warum die Politische Linke die DDR nicht als Unrechtsstaat sieht. Jedoch können auch Gesetze gegen die Menschenrechte verstoßen. Republikflucht stand in der DDR unter Strafe und ist dort ein Verbrechen gewesen.

Literatur

Einzelnachweise


Vergleich zu Wikipedia