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Todesstrafe

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Die Todesstrafe ist die gerichtlich festgesetzte und moralisch legitime Tötung ("Exekution") eines Menschen als Strafe für einen Gesetzesverstoß. Davon zu unterscheiden ist der Rachemord oder das "Lynchen", wobei es sich um Tötungen durch nichtautorisierte Privatpersonen oder Gruppen handelt. Die Todesstrafe ist in zahlreichen Ländern Realität, in vielen Nationen jedoch inzwischen abgeschafft. Meist werden Verbrechen wie Mord mit dem Tod bestraft, vor allem in Südostasien. Im Nahen Osten, Afrika und China werden jedoch auch andere Vergehen (z.B. Drogenkonsum, Korruption, sexuelle Präferenzen, Gotteslästerung, Apostasie = Abfall vom Glauben im Islam) mit dem Tode bestraft.

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Elektrischer Stuhl zur Ausführung von Todesstrafen

Judentum und Christentum

Gott fordert bei Mord als Vergeltung unmissverständlich die Todesstrafe. Im 1. Buch Mose spricht er zu Noah:

"Niemand darf einen anderen Menschen ermorden. Wer dies tut - ob Mensch oder Tier - muss mit dem Tod dafür büßen. Ich selbst werde ihn zur Rechenschaft ziehen. Wer einen Menschen tötet, darf selbst nicht am Leben bleiben; er soll hingerichtet werden." [1]

Auch für Prostitution und Vergewaltigung (5. Mose 22:4), Ehebruch (3. Mose 20:10), Entführung (2. Mose 21:16) sowie homosexuelle Unzucht (3. Mose 20:13) fordert Gott die Todesstrafe.

Wer Jude oder Christ ist muss also bei vielen Verbrechen die Todesstrafe befürworten.

Staaten mit Todesstrafe

In der Türkei wurde die Todesstrafe 2004 abgeschafft. In Israel wurde am 31. Mai 1962 Adolf Eichmann hingerichtet, 1954 wurde auch hier die Todesstrafe abgeschafft.

Situation in Deutschland

Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurde folgender Satz ins Grundgesetz aufgenommen: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“. In Gefängnissen der US-Armee auf westdeutschem Boden wurden bis 1951 noch 806 Personen zum Tod verurteilt; etwa 300 wurden hingerichtet, davon 284 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg. Im Gebiet der DDR verurteilten sowjetische Militärtribunale bis 1953 insgesamt 1112 deutsche Zivilisten zum Tode, die meisten wurden in Moskau vollstreckt. Gerichte der DDR verhängten 227 rechtskräftige Todesurteile, davon wurden 166 vollstreckt.[2] Die letzte Hinrichtung erfolgte 1981. Erst am 17. Juli 1987 wurde in der DDR die Abschaffung der Todesstrafe verkündet.

Etwa seit den 1980er Jahren gibt es immer wieder Stimmen, die über eine Wiedereinführung der Todesstrafe für bestimmte Straftäter (z.B. Kinderschänder) diskutieren wollen. Eine politische Mehrheit wird sich jedoch dafür nach den zahlreichen Strafrechtsreformen außer im Bundesland Hessen nicht mehr finden.

Arten der Vollstreckung (Auswahl)

Die Menschheit war über die Jahrhunderte in der Erfindung immer neuer Hinrichtungsmethoden außerordentlich einfallsreich:[3]

  • Galgen: Tod durch erhängen. Meist durch eine Fallklappe. Heute noch in Gebrauch.
  • Fallbeil: Tod durch Abtrennung des Kopfes.
  • Elektrischer Stuhl: Tod durch Starkstrom per Elektroden auf einem Holzstuhl. Heute noch in Gebrauch.
  • Kreuzigung: Der Delinquent wird an ein Holzkreuz genagelt und sich selbst überlassen.
  • Giftspritze: Durch einen sehr speziellen Medikamentencocktail wird der Delinquent eingeschläfert wie ein Tier. Heute noch in Gebrauch.
  • Erschießen: Meist durch einen Genickschuss oder an einer Steinmauer. Heute noch in Gebrauch.
  • Giftgas: Letal toxisches Gas wird in einen geschlossenen Raum eingelassen.
  • Steinigung: Der Delinquent wird bis zu den Hüften eingegraben und dann mit Steinen beworfen, bis er tot ist. Heute noch in Gebrauch.
  • Vierteilen: Zertrennen des Delinquenten durch aus vier Richtungen auf Körper einwirkende Zugkräfte.
  • Zu Tode schleifen: Der Deliquent wird z.B. von einem Pferd oder Auto so lange mitgeschleift, bis er stirbt.
  • Wilden Tieren zum Fraß vorwerfen: Vor allem im römischen Reich in Mode, Delinquenten an Raubtiere zu verfüttern (extrem grausam).
  • Lebendig einmauern: Der Delinquent wird in einem abgeschlossenen Raum eingemauert und sich selbst überlassen.
  • Scheiterhaufen: Tod durch Verbrennung.
  • Lebendig begraben: Der Straftäter wird lebendig beerdigt.
  • Enthauptung: Dem Delinquenten wird der Kopf abgetrennt.
  • Mazzolata: Nur in Italien praktizierte Tötung durch Keulenschläge.
  • Estrapade: Zerreißen des Oberkörper durch einen Fallautomaten.n
  • Ertränken: Der Delinquent wird in einem Käfig in ein Gewässer getaucht.
  • Zerreißen zwischen Bäumen: Eine weitere Form der Körpervernichtung durch Zugkräfte von Bäumen.
  • Köhlern: Delinquenten wurden an einem Pfahl über glühender Kohle angebunden und verbrannt. Langsame Form des Scheiterhaufens.
  • In einen Kerker oder Loch verbringen und verhungern lassen: Oft verbunden mit furchtbaren hygienischen Bedingungen.
  • Ausweiden des Darms
  • Von der Stadtmauer werfen
  • Käfig: Der Straftäter wurde in einen eisernen Käfig gesperrt, darin aufgehängt und sterben gelassen. Die Leiche wurden längere Zeit in dem Käfig belassen, um die übrige Bevölkerung der Stadt abzuschrecken.
  • Pfählen: Durchführen eines Stabes vom After bis zum Mund.
  • Zersägen: Der Straftäter wurde lebendig zersägt.

Kritik und Gegenstandpunkte

Die Hauptkritikpunkte an der Todesstrafe sind wie folgt:

  • Justizirrtümer könnten nicht mehr behoben werden.
  • Sie entstamme einer Zeit, in der Gefängnisse nicht auf lange Haftstrafen ausgelegt waren.
  • Sie sei inhuman und implizit eine Folter, weil der Todeskandidat (Delinquent) die Zeit von der Urteilsverkündung bis zur Vollstreckung als traumatisierend erleben könne.
  • Manche Religionen dem Menschen und auch Staaten das Recht absprächen, über das Leben eines anderen Menschen zu bestimmen.
  • Es in modernen Gesellschaften inzwischen andere Möglichkeiten gäbe, die Allgemeinheit vor gefährlichen Menschen zu schützen statt diese zu töten.

Befürworter der Todesstrafe verweisen darauf, dass

  • besonders heimtückische und grausame Mörder ihr Recht auf Leben verwirkt haben.
  • eine lebenslange Haft der Allgemeinheit teuer zu stehen komme und die Todesstrafe dieses Problem löse.
  • ein Mensch sein Lebensrecht verwirkt habe, wenn er einen anderen Menschen getötet hat.
  • die Bibel die Todesstrafe für Mörder vorsieht. In 1. Mose 9, 6 spricht Moses es: "Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden." Auch Jesus Christus fordert für Gewalttäter die Todesstrafe und predigte: "Wer das Schwert nimmt, soll durch das Schwert umkommen."
  • kein Gefängnis so sicher sei wie die Todesstrafe hinsichtlich des Schutzes der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern.
  • die Todesstrafe angeblich ein Teil der menschlichen Kultur von Anbeginn ist.
  • die Todesstrafe angeblich mehr abschrecke als jede Haftstrafe, so dass die Kriminalitätsrate sinken würde
  • die Todesstrafe dem oft vorhandenen Bedürfnis der Angehörigen des Opfers nach Vergeltung/Rache entgegenkomme. Bei Haftstrafen für Mord bestehe deshalb die Gefahr zunehmender Selbstjustiz.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1. Buch Mose, 9,2-6
  2. Hans Michael Kloth (Der Spiegel, 13. Juli 2007): Der Henker kam von hinten.
  3. Liste alter Exekutionsformen

Vergleich zu Wikipedia