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Sozialgesetzbuch
Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) ist eine Zusammenfassung des Sozialrechts im formellen Sinn. Das SGB gliedert sich in einen allgemeinen Teil und elf weitere Bücher, die jeweils kurz mit römischen Zahlen als SGB I bis XII bezeichnet werden. Die darin enthaltenen Gesetze traten nacheinander ab 1976 in Kraft. Ein SGB XIV ist 2019 in Kraft getreten. Ein „Sozialgesetzbuch XIII“ soll es – unter anderem wegen der weit verbreiteten Einschätzung der Zahl 13 als Unglückszahl und wegen entsprechenden Vorbringens von Betroffenenverbänden – nicht geben.[1] Diese Entscheidung wurde als „Rücksicht auf Aberglauben“ kritisiert. Man habe die „Esoterik Einzelner“ nicht durch eine fortlaufende Gesetzesnummerierung verletzen wollen.[2]
Ziel war die Zusammenfassung zahlreicher Einzelgesetze zu einem zusammenhängenden Gesetzeswerk nach dem Vorbild des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings wird die heute vorliegende Form vielfach kritisiert. Die Arbeitsbelastung der Sozialgerichte ist durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“) seit 2005 erheblich angestiegen.[3]
Sozialgesetzbuch Bücher I–XII: (I) Allgemeiner Teil | (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende | (III) Arbeitsförderung | (IV) Gemeinsame Vorschriften | (V) Krankenversicherung | (VI) Rentenversicherung | (VII) Unfallversicherung | (VIII) Kinder- und Jugendhilfe | (IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen | (X) Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz | (XI) Pflegeversicherung | (XII) Sozialhilfe | (XIV) Soziale Entschädigung
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Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Abergläubisch – Bundesminister Heil will auf die Zahl 13 verzichten, Augsburger Allgemeine, 15. Januar 2019. Abgerufen am 15. Januar 2019.
- ↑ Stefan Schmitt: Das wird nicht vierzehn! Hubertus Heil meidet die 13. Diese Dummheit ist größer, als sie scheint, Die Zeit, Nummer 4, 17. Januar 2019, Seiten=31
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgericht