
PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland | |
---|---|
Kategorie | |
Slogan | Weniger ist mehr. |
Beschreibung | Kurzartikel auf PlusPedia
|
Bild zum Thema | ![]() |
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die deutsche Staatsverfassung, wurde von einem Parlamentarischen Rat ausgearbeitet, der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagte. Dieser Rat bestand aus gewählten Vertretern der damaligen westdeutschen Länder Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. Der Bayerische Landtag lehnte im Mai 1949 als einziges der Länderparlamente nach einer Nachtsitzung die Billigung des vom Parlamentarischen Rat vorgelegten Gesetzestextes ab. Falls aber zwei Drittel aller Bundesländer zustimmen – was später geschah –, erklärte er zugleich dessen Gültigkeit auch im Freistaat Bayern. Tatsächlich stimmten die anderen zehn Länder zu. Die Deutsche Wiedervereinigung wurde im Vorwort (der Präambel) des Grundgesetzes als Verfassungsziel zum Ausdruck gebracht.
Die Tatsache, dass die deutsche Verfassung die Bezeichnung „Grundgesetz“ hat, entwertet nicht ihren Stellenwert oder ihre Geltung, sondern hat nur historische (geschichtliche) Gründe, jedoch keine praktischen Konsequenzen. Das Grundgesetz galt de jure für ganz Deutschland und gilt somit auch für die Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz sind wie in den meisten Verfassungen die Grundrechte der Bürger/innen geregelt. Die Einhaltung des Grundgesetzes überwacht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
In der bis heute gültigen Fassung besteht das Grundgesetz aus über 145 Artikeln, davon beschreiben die ersten 20 Artikel die Grundrechte. Aufgrund von Änderungen und Ergänzungen im Laufe der Zeit gibt es neben den reinen Zahlen auch einige Artikel mit Buchstabenzusätzen, zum Beispiel ab Artikel 87a zum Thema Bundeswehr.