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Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof in Deutschland dient als Revisions- und Berufungsinstanz für Urteile der Oberlandesgerichte, sie können dort hin weitergezogen werden. Dies gilt im Strafrecht und im Zivilrecht. Im Verwaltungsrecht ist die Revisionsinstanz das Bundesverwaltungsgericht. Vor dem Bundesgerichtshof besteht für Kläger und Beklagte bzw. Angeklagte die Pflicht, in Begleitung eines Rechtsanwalts zu erscheinen.
Literatur
- Knaurs Lexikon - Das Wissen unserer Zeit, München 1979
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