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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217 A (III)) oder kurz AEMR ist eine rechtlich nicht bindende Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten. Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte mit 48 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen verabschiedet. Eine Enthaltung kam von Rußland. Auch Saudi-Arabien enthielt sich.

Präambel

Artikel

Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Solidarität)

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren..

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)

Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)

Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)

Artikel 5 (Verbot der Folter)

Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)

Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)

Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)

Artikel 11 (Unschuldsvermutung)

Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)

Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)

Artikel 14 (Asylrecht)

Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)

Artikel 16 (Eheschließung, Familie)

Artikel 17 (Recht auf Eigentum)

Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)

Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)

Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)

Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)

Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)

Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

Artikel 26 (Recht auf Bildung)

Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)

Artikel 29 (Grundpflichten)

Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30 (Auslegungsregel)


Andere Lexika