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Europäische Union: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Europaflagge.png|thumb|Flagge des Staatenverbundes "Europäische Union"]]
[[Datei:Europaflagge.png|thumb|Flagge der Europäischen Union]]
Die '''Europäische Union''' (EU) ist ein Staatenverbund mit 28 Mitgliedsnationen. Das Bundesverfassungsgericht erschuf den Begriff ''Staatenverbund'' speziell für die EU, weil sie in ihrer Form weltweit einzigartig ist. Sie geht auf eine Idee aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert zurück, als einige Internationalisten von einer Auflösung der europäischen Nationen in einem Pendant zu den [[USA]] träumten. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|zweiten Weltkrieg]] ging man ab Mitte der 1950er Jahre kleine Schritte in Richtung einer "Vergemeinschaftung" einzelner Politikbereiche. Einige Ideologen haben den alten Traum von einem Europäischen Einheitsstaat bis heute allerdings noch nicht aufgegeben.  
Die '''Europäische Union''' (EU) ist ein Staatenverbund mit mehr als 25 Mitgliedsnationen, der in seiner ursprünglichen Form nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] als Wirtschafts- und Friedensbündnis konzipiert wurde. Das [[Bundesverfassungsgericht]] schuf den Begriff ''Staatenverbund'' speziell für die EU.  


== Die EU heute ==
Die [[politische Idee]] dazu entstand im ausgehenden 19. Jahrhundert, als einige Internationalisten von einer Auflösung der europäischen [[Nationalstaat]]en in einem ähnlichen Staatsgebilde wie den [[USA]] träumten (siehe [[Paneuropa]]). Ab Anfang der 1950er Jahre gab es zunächst kleine Schritte in Richtung einer „Vergemeinschaftung“ einzelner Politikbereiche, vor allem in der [[Wirtschaft]]. Dabei wurde die Agrarpolitik ein wichtiges Thema.
Die Europäische Union ist ''kein'' Staat, aber auch verbindlicher als eine internationale Organisation wie etwa die UNO. Weil sie teilweise staatsähnliche Merkmale hat, aber ''kein'' Staat ist, ''kein'' Staat werden kann und ''kein'' "europäisches Volk" hat, legte das Bundesverfassungsgericht den Begriff "Staatenverbund" fest.<ref>Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 12. Oktober 1993: [http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv089155.html BVerfGE 89, 155]</ref> Zugleich stellte das Gericht fest, dass ein Ausbau der EU zu einem echten Staat mit dem deutschen [[Grundgesetz]] nicht vereinbar ist und damit verfassungswidrig wäre. Andere EU-Nationen bezeichnen bzw. definieren die EU jeweils anders, was ein Merkmal ihrer extremen Heterogenität ist, bei der die Mitglieder selbst sich untereinander nicht einmal einig sind, welcher Vereinigung sie eigentlich angehören.


== Deutschland in der EU ==
Den Versuch, ein europäisches Geschichtsbewusstsein im Sinne eines [[Identitätsbewusstsein]]s zu vermitteln, unternehmen einerseits die Geschichtswettbewerbe des Verbandes [[EUSTORY]] und andererseits [[Euroclio]], ein Zusammenschluss von Geschichtslehrervereinigungen aus einer Reihe von europäischen Ländern.
Obwohl sich sie EU inzwischen nach deutschem Recht verfassungswidrig wie ein de-facto-Staat geriert, ist sie kein solcher. Das Bundesverfassungsgericht hat explizit festgestellt, dass ein Aufgehen des souveränen Deutschland in einem EU-Staat mit dem [[Grundgesetz]]) unter keinen Umständen vereinbar wäre. Ein solches Ziel, [[Pulse of Europe|wie von manchen Internationalisten gewünscht]], könnte nur durch einen "Putsch von Oben" mittels Abschaffung des Geundgesetzes und einer neuen deutschen Verfassung erreicht werden, welche allerdings wiederum durch eine Volksabstimmung angenommen werden müsste. Verfechter der EU blenden diese unumstößliche verfassungsjuristische Tatsache oft aus oder wischen diese beiseite, obwohl sie sich auf verfassungsfeindlichem Boden bewegen. Allenfalls die fallweise Übertragung von Hoheitsrechten auf supranationale Organisationen wie die NATO oder die EU sind im Rahmen des deutschen Grundgesetzes statthaft. Die Aufgabe des Verfassungsidentität und damit des souveränen Bundesstaates Deutschland ist laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes grundgesetzwidrig und damit im engeren Sinne eine verfassungsfeindliche Bestrebung.<ref>[http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39003/europaeische-integration Erklärung der Bundeszentrale für politische Bildung: Das Grundgesetz und die europäische Integration, 21. Oktober 2010]</ref>


== EU und UNO ==
Die einzelnen Mitgliedsstaaten bezeichnen bzw. definieren die Grundsätze der EU sehr unterschiedlich, was auch ein Ausdruck der kulturellen Unterschiede innerhalb Europas ist.
Das die EU ken Staat ist, hat sie bei den Vereinten Nationen (UNO) nur einen Beobachterstatus.


== Aktuelles ==
== Rechtliche Stellung ==
Durch die Ablehnung der Briten kann die Europäische Fiskalunion nicht auf dem Weg einer Änderung des Vertrags von Lissabon erreicht werden, wozu Einstimmigkeit erforderlich ist. Stattdessen muss die geplante Zusammenarbeit auf einem neuen zwischenstaatlichen Vertrag beruhen, der mit den völkerrechtlichen Verträgen vereinbar ist, die zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehen. Die Verhandlungen über den neuen Vertrag sollen bis März 2012 abgeschlossen sein.<ref>[http://www.tagesspiegel.de/politik/die-eu-gemeinschaft-broeckelt/5943380.html „Nach dem Gipfel: Die EU-Gemeinschaft bröckelt“], ''Tagesspiegel'' am 9. Dezember 2011</ref> Durch die EU Institutionen und die in der "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" festgelegten Politikbereiche sowie der Stärkung des EU-"Parlamentes" durch den "Vertrag von Lissabon" ist die EU aus einem Sammelsurium von Einzelverträgen und Unionen zur einer singulären Rechtspersönlichkeit geworden.
Die Europäische Union ist ''kein'' Staat, aber dennoch verbindlicher als eine internationale Organisation wie etwa die [[Vereinte Nationen|UNO]]. Weil sie teilweise staatsähnliche Merkmale hat, aber ''kein'' Staat ist, ''kein'' Staat werden kann und ''kein'' „europäisches Volk“ hat, legte das Bundesverfassungsgericht den Begriff ''Staatenverbund'' fest.<ref>Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 12. Oktober 1993: [http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv089155.html BVerfGE 89, 155]</ref> Zugleich stellte das Gericht fest, dass ein Ausbau der EU zu einem echten Staat mit dem deutschen [[Grundgesetz]] nicht vereinbar ist und damit verfassungswidrig wäre.  


== Änderungen im Vertrag von Lissabon ==  
== Kritik ==
Der Vertrag von Lissabon sieht einige Änderungen im Abstimmungsverhalten vor und qualifiziert die EU nun in ein derivates Völkerrechtssubjekt hinein. Eine weitere gravierende Änderung ist das erstmal in Art. 50 festgelegte Ausstrittsrecht, von dem Großbritannien 2016 Gebrauch gemacht hat ("Brexit"). Das Königreich von Großbritannien und Nordirland wird damit ab spätestens 2019 keine Mitgliedsnation der EU mehr sein.
Hinsichtlich einiger Politikbereiche gibt es immer wieder Kritik, zum Beispiel hinsichtlich der [[Subvention]]en seitens der EU und auch bezüglich der [[Landwirtschaft]]. Die Agrarsubventionen sind einer der größten Etatposten.<ref>https://www.zeit.de/wirtschaft/2025-07/subventionsbetrug-griechenland-agrarsektor-landwirtschaft-behoerde</ref> Einige Ideologen haben den alten Traum von einem europäischen Einheitsstaat, den „Vereinigten Staaten von Europa“ mit eigener [[Staatsbürgerschaft]], bis heute nicht aufgegeben.  


== Mitglieder ==
Die EU verhält sich inzwischen teilweise wie ein de-facto-Staat, indem [[EU-Verordnung|Verordnung]]en und [[EU-Richtlinie|Richtlinie]]n (diese heißen übrigens „Direktiven“) beschlossen werden, bei deren Nichteinhaltung die einzelnen Mitgliedsstaaten sogar vor dem [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshof]] (EuGH) verklagt werden können. Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwar festgestellt, dass ein Aufgehen des souveränen Deutschland in einem EU-Staat mit dem [[Grundgesetz]] unter keinen wie auch immer gearteten Umständen vereinbar wäre. Ein solches Ziel, wie es von manchen Internationalisten gewünscht wird (z.B. [[Pulse of Europe]]), könnte nur durch einen "Putsch von oben" mittels Abschaffung des Grundgesetzes und einer neuen Verfassung erreicht werden, welche allerdings wiederum durch eine Volksabstimmung angenommen werden müsste. Verfechter der EU blenden diese unumstößliche verfassungsjuristische Tatsache oft aus oder wischen diese beiseite. Allenfalls die ''fallweise'' Übertragung von Hoheitsrechten auf [[überstaatlich]]e Organisationen wie die [[NATO]] oder die EU ist im Rahmen des deutschen Grundgesetzes statthaft. Die Aufgabe des Verfassungsidentität und damit des souveränen Bundesstaates Deutschland ist laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes grundgesetzwidrig und wäre damit im engeren Sinne eine verfassungsfeindliche Bestrebung.<ref>[http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39003/europaeische-integration Erklärung der Bundeszentrale für politische Bildung: Das Grundgesetz und die europäische Integration, 21. Oktober 2010]</ref> Gleichwohl stehen laut EU-Vertrag die Beschlüsse des EuGH in der [[Hierarchie]] über denen des BVerfG. Da die EU kein souveräner Staat ist, hat sie bei den [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] (UNO) nur einen Beobachterstatus.
Die aktuellen Mitgliedsstaaten der '''Europäische'''n '''Union''' sind:


=== Gründungsmitglieder ===
Durch die [[Freizügigkeit]] hat auch der Missbrauch zugenommen, was zunächst harmlos mit den sogenannten [[Butterfahrt]]en begann und sich in zunehmenden Fällen bei Kontrollen durch die [[Zollverwaltung]]en bemerkbar macht. So trat zum Beispiel 2008 in Deutschland ein [[Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen]] (MoMiG) in Kraft.
 
== Entwicklung ==
Die Gründung erfolgte 1951 zunächst als [[Montanunion]]:
* [[Belgien]]
* [[Belgien]]
* [[Deutschland]]
* [[Deutschland]]
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* [[Luxemburg]]
* [[Luxemburg]]
* [[Niederlande]]
* [[Niederlande]]
Die [[Europäische Wirtschaftsgemeinschaft]] (EWG) entstand daraus 1957. Zunächst beschränkte sich die Erweiterung angesichts der politischen Lage auf [[Westeuropa]]. Durch neue Institutionen wie zum Beispiel ein [[Europaparlament]], den [[Europäischer Rat|Europäischen Rat]] und die in der "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" festgelegten Politikbereiche sowie die Stärkung des EU-Parlamentes durch den [[Vertrag von Lissabon]] 2009 ist die EU aus einem Sammelsurium von Einzelverträgen und Unionen allmählich zu einem [[Völkerrecht]]ssubjekt geworden. Der Vertrag von Lissabon sieht einige Änderungen im Abstimmungsverhalten vor und bietet erstmals in Artikel 50 ein Austrittsrecht, von dem Großbritannien 2016 Gebrauch gemacht hat (siehe [[Brexit]]).


=== Erste Erweiterung 1973 ===
=== Erste Erweiterung 1973 ===
* [[Dänemark]]
Es wurden weitere drei Mitgliedsstaaten in die EWG aufgenommen: Die Erweiterung erfolgte durch [[Dänemark]], die [[Republik Irland]] und das [[Vereinigtes Königreich|Vereinigte Königreich]].
* [[Irland]]
* [[Vereinigtes Königreich]] (im Austrittsprozess)


=== Zweite Erweiterung 1981 ===
=== Zweite Erweiterung 1981 ===
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=== Vierte Erweiterung 1995 ===
=== Vierte Erweiterung 1995 ===
Seit der politischen Wende 1989/1990 wurde eine Öffnung nach Osten diskutiert. 1993 wurden vom Europäischen Rat in [[Kopenhagen]] Kriterien für künftige Beitrittsländer formuliert. Auch die Bezeichnung ''Europäische Union'' gibt es erst seit 1993. Im Jahr 1995 wurden folgende Staaten aufgenommen:
* [[Finnland]]
* [[Finnland]]
* [[Österreich]]
* [[Österreich]]
* [[Schweden]]  
* [[Schweden]]


=== Fünfte Erweiterung 2004 ===
=== Fünfte Erweiterung 2004 ===
1999 hatte der Europäische Rat in [[Helsinki]] konkrete Vorschläge zur Erweiterung der EU gemacht, darunter war auch die [[Türkei]],<ref>[[Udo Steinbach]]: ''Länderbericht Türkei'', [[Bundeszentrale für politische Bildung]], Bonn 2012, Seite 61</ref> nachdem sich im aufgelösten [[Ostblock]] Veränderungen ergeben hatten. Die Beitrittsverhandlungen dauerten jedoch einige Jahre. Hinzu kamen schließlich:
{{Mehrspaltige Liste|
* [[Estland]]
* [[Estland]]
* [[Lettland]]  
* [[Lettland]]  
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* [[Ungarn]]
* [[Ungarn]]
* [[Malta]]
* [[Malta]]
* [[Zypern]]
* [[Zypern]]}}


=== Sechste Erweiterung 2007 ===
=== Sechste Erweiterung 2007 ===
Im Jahr 2007 sind einige Änderungen beschlossen worden, die aber erst später wirksam werden. Neue Mitgliedsstaaten sind:
* [[Rumänien]]
* [[Rumänien]]
* [[Bulgarien]]
* [[Bulgarien]]
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* [[Kroatien]] seit dem 1. Juli 2013 <ref>http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/164274/1-juli-kroatien-tritt-der-eu-bei-28-06-2013</ref>
* [[Kroatien]] seit dem 1. Juli 2013 <ref>http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/164274/1-juli-kroatien-tritt-der-eu-bei-28-06-2013</ref>


== Bewerber ==
=== Weitere Entwicklung ===
* [[Albanien]]
Das Vereinigte Königreich hat nach einer [[Volksabstimmung]] von 2016 im Frühjahr 2017 den Austritt aus der EU nach Artikel 50 des [[Lissabon-Vertrag]]es erklärt (siehe [[Brexit]]). Bis 2021 ist das Land damit schrittweise aus der EU ausgetreten. Es gibt jedoch weitere Staaten, die sich um die Aufnahme in die EU bewerben:
* [[Mazedonien]]
* [[Albanien]] (seit 2014 Beitrittskandidat)
* [[Montenegro]]
* [[Mazedonien]] (seit 2005 Beitrittskandidat)
* [[Serbien]]
* [[Montenegro]] (seit 2010 Beitrittskandidat)
* [[Türkei]]
* [[Serbien]] (seit 2012 Beitrittskandidat)
 
Hinsichtlich der [[Türkei]] (seit 1999 Beitrittskandidat) wird eine Erweiterung sehr kritisch gesehen.
 
== Kultur ==
Mit der gemeinsamen Kulturpolitik will die EU „einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes“ leisten. Dazu wird unter anderem ein Wettbewerb um die jeweilige [[Kulturhauptstadt]] veranstaltet.


=== Siehe auch ===
== Siehe auch ==
* [[EUdSSR]]
* [[Euro]]
* [[Europäische Zentralbank]]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />


[[Kategorie:Europäische Union]]
[[Kategorie:Europäische Union| ]]
[[Kategorie:PPA-Silber]]

Aktuelle Version vom 22. August 2025, 07:19 Uhr

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Flagge der Europäischen Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund mit mehr als 25 Mitgliedsnationen, der in seiner ursprünglichen Form nach dem Zweiten Weltkrieg als Wirtschafts- und Friedensbündnis konzipiert wurde. Das Bundesverfassungsgericht schuf den Begriff Staatenverbund speziell für die EU.

Die politische Idee dazu entstand im ausgehenden 19. Jahrhundert, als einige Internationalisten von einer Auflösung der europäischen Nationalstaaten in einem ähnlichen Staatsgebilde wie den USA träumten (siehe Paneuropa). Ab Anfang der 1950er Jahre gab es zunächst kleine Schritte in Richtung einer „Vergemeinschaftung“ einzelner Politikbereiche, vor allem in der Wirtschaft. Dabei wurde die Agrarpolitik ein wichtiges Thema.

Den Versuch, ein europäisches Geschichtsbewusstsein im Sinne eines Identitätsbewusstseins zu vermitteln, unternehmen einerseits die Geschichtswettbewerbe des Verbandes EUSTORY und andererseits Euroclio, ein Zusammenschluss von Geschichtslehrervereinigungen aus einer Reihe von europäischen Ländern.

Die einzelnen Mitgliedsstaaten bezeichnen bzw. definieren die Grundsätze der EU sehr unterschiedlich, was auch ein Ausdruck der kulturellen Unterschiede innerhalb Europas ist.

Rechtliche Stellung

Die Europäische Union ist kein Staat, aber dennoch verbindlicher als eine internationale Organisation wie etwa die UNO. Weil sie teilweise staatsähnliche Merkmale hat, aber kein Staat ist, kein Staat werden kann und kein „europäisches Volk“ hat, legte das Bundesverfassungsgericht den Begriff Staatenverbund fest.[1] Zugleich stellte das Gericht fest, dass ein Ausbau der EU zu einem echten Staat mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar ist und damit verfassungswidrig wäre.

Kritik

Hinsichtlich einiger Politikbereiche gibt es immer wieder Kritik, zum Beispiel hinsichtlich der Subventionen seitens der EU und auch bezüglich der Landwirtschaft. Die Agrarsubventionen sind einer der größten Etatposten.[2] Einige Ideologen haben den alten Traum von einem europäischen Einheitsstaat, den „Vereinigten Staaten von Europa“ mit eigener Staatsbürgerschaft, bis heute nicht aufgegeben.

Die EU verhält sich inzwischen teilweise wie ein de-facto-Staat, indem Verordnungen und Richtlinien (diese heißen übrigens „Direktiven“) beschlossen werden, bei deren Nichteinhaltung die einzelnen Mitgliedsstaaten sogar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt werden können. Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwar festgestellt, dass ein Aufgehen des souveränen Deutschland in einem EU-Staat mit dem Grundgesetz unter keinen wie auch immer gearteten Umständen vereinbar wäre. Ein solches Ziel, wie es von manchen Internationalisten gewünscht wird (z.B. Pulse of Europe), könnte nur durch einen "Putsch von oben" mittels Abschaffung des Grundgesetzes und einer neuen Verfassung erreicht werden, welche allerdings wiederum durch eine Volksabstimmung angenommen werden müsste. Verfechter der EU blenden diese unumstößliche verfassungsjuristische Tatsache oft aus oder wischen diese beiseite. Allenfalls die fallweise Übertragung von Hoheitsrechten auf überstaatliche Organisationen wie die NATO oder die EU ist im Rahmen des deutschen Grundgesetzes statthaft. Die Aufgabe des Verfassungsidentität und damit des souveränen Bundesstaates Deutschland ist laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes grundgesetzwidrig und wäre damit im engeren Sinne eine verfassungsfeindliche Bestrebung.[3] Gleichwohl stehen laut EU-Vertrag die Beschlüsse des EuGH in der Hierarchie über denen des BVerfG. Da die EU kein souveräner Staat ist, hat sie bei den Vereinten Nationen (UNO) nur einen Beobachterstatus.

Durch die Freizügigkeit hat auch der Missbrauch zugenommen, was zunächst harmlos mit den sogenannten Butterfahrten begann und sich in zunehmenden Fällen bei Kontrollen durch die Zollverwaltungen bemerkbar macht. So trat zum Beispiel 2008 in Deutschland ein Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft.

Entwicklung

Die Gründung erfolgte 1951 zunächst als Montanunion:

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) entstand daraus 1957. Zunächst beschränkte sich die Erweiterung angesichts der politischen Lage auf Westeuropa. Durch neue Institutionen wie zum Beispiel ein Europaparlament, den Europäischen Rat und die in der "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" festgelegten Politikbereiche sowie die Stärkung des EU-Parlamentes durch den Vertrag von Lissabon 2009 ist die EU aus einem Sammelsurium von Einzelverträgen und Unionen allmählich zu einem Völkerrechtssubjekt geworden. Der Vertrag von Lissabon sieht einige Änderungen im Abstimmungsverhalten vor und bietet erstmals in Artikel 50 ein Austrittsrecht, von dem Großbritannien 2016 Gebrauch gemacht hat (siehe Brexit).

Erste Erweiterung 1973

Es wurden weitere drei Mitgliedsstaaten in die EWG aufgenommen: Die Erweiterung erfolgte durch Dänemark, die Republik Irland und das Vereinigte Königreich.

Zweite Erweiterung 1981

Dritte Erweiterung 1986

Vierte Erweiterung 1995

Seit der politischen Wende 1989/1990 wurde eine Öffnung nach Osten diskutiert. 1993 wurden vom Europäischen Rat in Kopenhagen Kriterien für künftige Beitrittsländer formuliert. Auch die Bezeichnung Europäische Union gibt es erst seit 1993. Im Jahr 1995 wurden folgende Staaten aufgenommen:

Fünfte Erweiterung 2004

1999 hatte der Europäische Rat in Helsinki konkrete Vorschläge zur Erweiterung der EU gemacht, darunter war auch die Türkei,[4] nachdem sich im aufgelösten Ostblock Veränderungen ergeben hatten. Die Beitrittsverhandlungen dauerten jedoch einige Jahre. Hinzu kamen schließlich:

Sechste Erweiterung 2007

Im Jahr 2007 sind einige Änderungen beschlossen worden, die aber erst später wirksam werden. Neue Mitgliedsstaaten sind:

Siebte Erweiterung 2013

Weitere Entwicklung

Das Vereinigte Königreich hat nach einer Volksabstimmung von 2016 im Frühjahr 2017 den Austritt aus der EU nach Artikel 50 des Lissabon-Vertrages erklärt (siehe Brexit). Bis 2021 ist das Land damit schrittweise aus der EU ausgetreten. Es gibt jedoch weitere Staaten, die sich um die Aufnahme in die EU bewerben:

Hinsichtlich der Türkei (seit 1999 Beitrittskandidat) wird eine Erweiterung sehr kritisch gesehen.

Kultur

Mit der gemeinsamen Kulturpolitik will die EU „einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes“ leisten. Dazu wird unter anderem ein Wettbewerb um die jeweilige Kulturhauptstadt veranstaltet.

Siehe auch

Einzelnachweise