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Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

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Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Oktober 2008 ist ein Artikelgesetz, mit dem das deutsche GmbH-Recht grundlegend reformiert wurde. Ziele des Gesetzes waren vor allem:

  1. Beschleunigung und Vereinfachung von Unternehmensgründungen
  2. Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform
  3. Bekämpfung von Missbräuchen

So wurde die Möglichkeit zur Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (kurz UG, § 5a GmbHG), die mit einem Stammkapital von 1 Euro bis 24.999 Euro gegründet werden kann, geschaffen. Damit sollte der Attraktivität der britischen Limited begegnet werden, die aus verschiedenen Gründen zunehmend als Alternative gewählt wurde. Bezüglich der verdeckten Sacheinlage wurde weiterem Missbrauch begegnet. Weiterhin müssen neue Gesellschaften im Handelsregister eine inländische Geschäftsadresse angeben, unter welcher die GmbH erreichbar ist (§ 8 Abs. 4 GmbHG). Durch die Verlagerung der Insolvenzantragspflicht aus den Spezialgesetzen in die Insolvenzordnung (InsO) ist der Tatbestand der Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 und 5 InsO) nun auch auf Geschäftsführer und Gesellschafter von nicht deutschen Gesellschaften anwendbar.

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