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Butterfahrt

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Als Butterfahrt wird umgangssprachlich eine Einkaufsfahrt auf einem Ausflugsschiff bezeichnet, die von etwa 1953 bis 1999 angeboten wurden und über die auf See gelegene Zollgrenze der Bundesrepublik Deutschland hinausführte. Der kurzzeitige Aufenthalt außerhalb der Zollgrenze ermöglichte es, zahlreiche Artikel für den privaten Bedarf zollfrei bzw. billiger einzukaufen und nach Deutschland einzuführen. Dazu gehörte vor allem die in Dänemark damals weit preiswertere Butter, von der diese Tagesausflüge den Namen erhielten. Zudem wurden Tabak, Spirituosen und Parfüm gern gekauft. Die Mengen waren jedoch pro Person begrenzt. Es gab zunächst auch Butterfahrten per Bus in die Niederlande, um dort günstig Käse und Gebäck zu kaufen, und später nach Polen.

Am 7. Juli 1981 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Abgabenfreiheit auf den sogenannten „Butterschiffen“, die auf Nordsee und Ostsee verkehren, mit dem EG-Recht für unvereinbar.[1] Seit dem 1. Juli 1999 sind derartige Fahrten innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht mehr zulässig.[2]

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. CELEX 61980J0158: Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 1981. - REWE-Handelsgesellschaft Nord mbH und REWE-Markt Steffen gegen Hauptzollamt Kiel. - (Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt vom Finanzgericht Hamburg). - Butterfahrten. - Rechtssache 158/80}}
  2. EU-Richtlinie des Rates vom 25. Februar 1992