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Europäische Union: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Europaflagge.png|thumb|Flagge der Europäischen Union ]]
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Die '''Europäische Union''' (EU) ist ein Staatenverbund mit 28 Mitgliedsnationen. Das Bundesverfassungsgericht erschuf den Begriff ''Staatenverbund'' speziell für die EU, weil sie in ihrer Form weltweit einzigartig ist. Sie ist kein Staat, aber auch mehr als eine internationale Organisation. Weil sie staatsähnliche Merkmale hat, aber kein Staat ist und kein eigenes "europäisches Volk" hat, legte das Bundesverfassungsgericht diesen Begriff fest.<ref>Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 12. Oktober 1993: [http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv089155.html BVerfGE 89, 155]</ref>
Die '''Europäische Union''' (EU) ist ein Staatenverbund mit mehr als 25 Mitgliedsnationen, der in seiner ursprünglichen Form nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] als Wirtschafts- und Friedensbündnis konzipiert wurde. Das [[Bundesverfassungsgericht]] schuf den Begriff ''Staatenverbund'' speziell für die EU.  


==Merkmal der EU==
Die [[politische Idee]] dazu entstand im ausgehenden 19. Jahrhundert, als einige Internationalisten von einer Auflösung der europäischen [[Nationalstaat]]en in einem ähnlichen Staatsgebilde wie den [[USA]] träumten (siehe [[Paneuropa]]). Ab Anfang der 1950er Jahre gab es zunächst kleine Schritte in Richtung einer „Vergemeinschaftung“ einzelner Politikbereiche, vor allem in der [[Wirtschaft]]. Dabei wurde die Agrarpolitik ein wichtiges Thema.
Durch die Änderung von [http://dejure.org/gesetze/GG/23.html Art. 23 dejure] und der Beseitigung des Demokratiedefizits kommt die EU einem de-facto-Staat sehr nahe, ist jedoch völkerrechtlich kein solcher. In einem Urteil [http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschluss-des-bundesverfassungsgerichts-karlsruhe-schraenkt-eigene-kompetenzen-ein-11029159.html Süddeutsche;2 BvR 2661/06] des Bundesverfassungsgerichtes hob das Gericht seine erste Entscheidung zum BVerfGE 89,155 teilweise wieder auf, indem es dem Europöischen Gerichtshof den Vorzug gibt und seine eigenen Kompetenzen als nachrangig einstuft.


Die EU besitzt vier relevante Groß-Institutionen, das Parlament, der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission.
Den Versuch, ein europäisches Geschichtsbewusstsein im Sinne eines [[Identitätsbewusstsein]]s zu vermitteln, unternehmen einerseits die Geschichtswettbewerbe des Verbandes [[EUSTORY]] und andererseits [[Euroclio]], ein Zusammenschluss von  Geschichtslehrervereinigungen aus einer Reihe von europäischen Ländern.
Letztere hat als Mitglied die ''EU Außenministerin'', die durch den kleinen Doppelhut in verschiedenen Kammern einen gewisse Macht hat.


== EMRK im Verhältnis der EU  ==
Die einzelnen Mitgliedsstaaten bezeichnen bzw. definieren die Grundsätze der EU sehr unterschiedlich, was auch ein Ausdruck der kulturellen Unterschiede innerhalb Europas ist.
Die Europäische Union ist seit 2010 berechtigt der EMRK beizutreten, formal wurde das auch durch den Art. 6 Abs 2 EU-Vertrag geschaffen. Nach Art 6 Abs 3 EU-Vertrag sind die Grund- und Menschenrechte der EMRK bereits jetzt Teil des Unionsrechts: „D''ie Grundrechte, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben, sind als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts''.“ <ref>Zuvor lautete Artikel 6 (ex F) des [[Vertrag über die Europäische Union|Vertrags über die Europäische Union]], dass die Union die EMRK achtet.</ref>


== Die EU auf dem Weg zum Bundesstaat ==
== Rechtliche Stellung ==
Die jüngsten Entwicklungen haben wieder eine Diskussion entfacht, ob die EU nunmehr ein ganzer Staat geworden ist und souverän sei.
Die Europäische Union ist ''kein'' Staat, aber dennoch verbindlicher als eine internationale Organisation wie etwa die [[Vereinte Nationen|UNO]]. Weil sie teilweise staatsähnliche Merkmale hat, aber ''kein'' Staat ist, ''kein'' Staat werden kann und ''kein'' „europäisches Volk“ hat, legte das Bundesverfassungsgericht den Begriff ''Staatenverbund'' fest.<ref>Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 12. Oktober 1993: [http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv089155.html BVerfGE 89, 155]</ref> Zugleich stellte das Gericht fest, dass ein Ausbau der EU zu einem echten Staat mit dem deutschen [[Grundgesetz]] nicht vereinbar ist und damit verfassungswidrig wäre.  
Durch die EU Institutionen und die in der [[Charta der Grundrechte der Europäischen Union|EU Grundrechtecharta]] festgelegten Politikbereiche sowie der Stärkung des EU Parlamentes durch den Vertrag von Lissabon ist die EU zu einer eigenenen Rechtspersönlichkeit geworden, die durch den EuGH auch verbindliche Regeln aufstellen kann. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zwar gesagt, dass die Grundlage eines Staates ein Staatsvolk sei, aber der erste Schritt im Wege der [[Fiskalunion]] ist bereits getan. <ref> [http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.htm BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009]</ref> Die Bundesregierung vertritt aktuell die Ansicht, dass sie das Volk befragen müsse, da eine Vergemeinschaftung von Schulden eine Grundgesetz-Änderung bedarf. Da bislang das Vereinigte Königreich nicht mitzieht, ist dieser Schritt bislang zweifelhaft, da hier die Kompetenzen in Form der Organleihe zwar auf EU Institutionen zurückgreift und auch vorgesehen ist, aus dem zwischenstaatlichen Vertrag der Europäische [[Fiskalunion|17+]] einmal ein EU Vertrag zu machen, was aber bislang nicht stattgefunden hat. Ein wichtiger Bestandteil für ein funktionierender Staat ist nach geltender Rechtsauffassung das Recht Steuern einzutreiben und den Mitgliedsstaaten Grenzen in ihrer Haushaltspolitik zu machen. Durch den Vertrag, der gerade angestrebt wird, ist eine wichtige Hürde genommen. Vielfach wird diskutiert, ob diese Veränderungen in einen [[Föderalstaat|Föderalismus]] münden, es wird abzuwarten sein, ob die Veränderungen, die der Vertrag von Lissabon mit sich gebracht werden, etwa die Beistandsklausel, in der nun nach Art.42 EU Abs.7 die EU Staaten Beistand leisten müssen oder aber das neue sog. ''Außenministerium'' die Aussage "Europäische Föderation" dann rechtfertigen werden.


== EU und UNO ==
== Kritik ==
Die EU ist jüngst Teil der UN geworden, sie hat kein Stimmrecht aber einen Beobachterstatus..  
Hinsichtlich einiger Politikbereiche gibt es immer wieder Kritik, zum Beispiel hinsichtlich der [[Subvention]]en seitens der EU und auch bezüglich der [[Landwirtschaft]]. Die Agrarsubventionen sind einer der größten Etatposten.<ref>https://www.zeit.de/wirtschaft/2025-07/subventionsbetrug-griechenland-agrarsektor-landwirtschaft-behoerde</ref> Einige Ideologen haben den alten Traum von einem europäischen Einheitsstaat, den „Vereinigten Staaten von Europa“ mit eigener [[Staatsbürgerschaft]], bis heute nicht aufgegeben.  


== Aktuelles ==
Die EU verhält sich inzwischen teilweise wie ein de-facto-Staat, indem [[EU-Verordnung|Verordnung]]en und [[EU-Richtlinie|Richtlinie]]n (diese heißen übrigens „Direktiven“) beschlossen werden, bei deren Nichteinhaltung die einzelnen Mitgliedsstaaten sogar vor dem [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshof]] (EuGH) verklagt werden können. Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwar festgestellt, dass ein Aufgehen des souveränen Deutschland in einem EU-Staat mit dem [[Grundgesetz]] unter keinen wie auch immer gearteten Umständen vereinbar wäre. Ein solches Ziel, wie es von manchen Internationalisten gewünscht wird (z.B. [[Pulse of Europe]]), könnte nur durch einen "Putsch von oben" mittels Abschaffung des Grundgesetzes und einer neuen Verfassung erreicht werden, welche allerdings wiederum durch eine Volksabstimmung angenommen werden müsste. Verfechter der EU blenden diese unumstößliche verfassungsjuristische Tatsache oft aus oder wischen diese beiseite. Allenfalls die ''fallweise'' Übertragung von Hoheitsrechten auf [[überstaatlich]]e Organisationen wie die [[NATO]] oder die EU ist im Rahmen des deutschen Grundgesetzes statthaft. Die Aufgabe des Verfassungsidentität und damit des souveränen Bundesstaates Deutschland ist laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes grundgesetzwidrig und wäre damit im engeren Sinne eine verfassungsfeindliche Bestrebung.<ref>[http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39003/europaeische-integration Erklärung der Bundeszentrale für politische Bildung: Das Grundgesetz und die europäische Integration, 21. Oktober 2010]</ref> Gleichwohl stehen laut EU-Vertrag die Beschlüsse des EuGH in der [[Hierarchie]] über denen des BVerfG. Da die EU kein souveräner Staat ist, hat sie bei den [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] (UNO) nur einen Beobachterstatus.
Durch die Ablehnung der Briten kann die Europäische Fiskalunion nicht auf dem Weg einer Änderung des [[Vertrag von Lissabon|Vertrags von Lissabon]] erreicht werden, wozu Einstimmigkeit erforderlich ist. Stattdessen muss die geplante Zusammenarbeit auf einem neuen zwischenstaatlichen Vertrag beruhen, der mit den völkerrechtlichen Verträgen vereinbar ist, die zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehen. Die Verhandlungen über den neuen Vertrag sollen bis März 2012 abgeschlossen sein.<ref>[http://www.tagesspiegel.de/politik/die-eu-gemeinschaft-broeckelt/5943380.html „Nach dem Gipfel: Die EU-Gemeinschaft bröckelt“], ''Tagesspiegel'', 9. Dezember 2011.</ref>
Durch die EU Institutionen und die in der [[Charta der Grundrechte der Europäischen Union|EU Grundrechtecharta]] festgelegten Politikbereiche sowie der Stärkung des EU Parlamentes durch den Vertrag von Lissabon ist die EU zu einer eigenen Rechtspersönlichkeit geworden, die durch den EuGH auch verbindliche Regeln aufstellen kann.<ref>[http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon#Aufl.C3.B6sung_des_Drei-S.C3.A4ulen-Modells_und_Rechtspers.C3.B6nlichkeit_der_EU „Rechtspersönlichkeit der EU“], ''Wikipedia'', </ref> (siehe auch: [[Vertrag von Lissabon|Vertrag von Lissabon]]).


Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zwar gesagt, dass die Grundlage eines Staates ein Staatsvolk sei, aber der erste Schritt im Wege der [[Fiskalunion]] ist bereits getan. <ref> [http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.htm BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009]</ref>
Durch die [[Freizügigkeit]] hat auch der Missbrauch zugenommen, was zunächst harmlos mit den sogenannten [[Butterfahrt]]en begann und sich in zunehmenden Fällen bei Kontrollen durch die [[Zollverwaltung]]en bemerkbar macht. So trat zum Beispiel 2008 in Deutschland ein [[Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen]] (MoMiG) in Kraft.
Die Bundesregierung vertritt aktuell die Ansicht, dass sie das Volk befragen müsse, da eine Vergemeinschaftung von Schulden einer Grundgesetz-Änderung bedürfte.<ref>[http://www.welt.de/wirtschaft/article13745194/Top-Jurist-haelt-Euro-Bonds-fuer-verfassungswidrig.html Welt vom ]</ref> <ref>[http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-12/euro-merkel-volksabstimmung BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009]</ref> Frau Merkel vertritt zwar die Ansicht, dass das GG geändert werden müsse, aber erst, sobald die nationalen Hoheitsrechte über den Haushalt aufgegeben würden.


Da bislang das Vereinigte Königreich nicht mitzieht, ist dieser Schritt bislang zweifelhaft und auch nicht erforderlich, da hier die Kompetenzen in Form der Organleihe zwar auf EU Institutionen zurückgreift und auch vorgesehen ist, aus dem zwischenstaatlichen Vertrag der Europäische [[Fiskalunion|17+]] einmal ein EU Vertrag zu machen, was aber bislang nicht stattgefunden hat. Durch die fehlende EU Bindung seien die in dem Vertrag im Entwurf vorbereiteten Angaben auch weniger verpflichtend und scharf als die Regelung, die durch eine EU weite Einigung erreicht worden wären.
== Entwicklung ==
In den Medien findet dazu auch eine Theoriefindung statt: Ein wichtiger Bestandteil eines funktionierenden Staates ist nach geltender Rechtsauffassung das Recht Steuern einzutreiben und den Mitgliedsstaaten Grenzen in ihrer Haushaltspolitik zu machen. Durch den Vertrag, der gerade angestrebt wird, ist eine wichtige Hürde genommen. Vielfach wird diskutiert, ob diese Veränderungen in einen [[Föderalstaat|Föderalismus]] münden. Es ist umstritten, ob die Veränderungen, die der Vertrag von Lissabon mit sich gebracht hat, etwa die Beistandsklausel, in der nun nach Art.42 Abs.7 die EU Staaten Beistand leisten müssen oder aber das neue sog. ''Außenministerium'' die Aussage "Europäische Föderation" dann rechtfertigen werden.
Die Gründung erfolgte 1951 zunächst als [[Montanunion]]:
 
== Änderungen im Vertrag von Lissabon ==  
Der Vertrag von Lissabon sieht einige Änderungen im Abstimmungsverhalten vor und qualifiziert die EU nun in ein derivates Völkerrechtssubjekt hinein. Die EU sitzt in vielen Gremien, auch in der UNO, hat sie einen Sitz, ist aber nicht stimmberechtigt. Eine weitere gravierende Änderung ist das erstmal in Art. 50 festgelegte "Ausstrittsrecht". Gemäß dem Artikel kann ein Mitgliedsstaat nun aber nur die EU verlassen, wenn es die festgelegten verfassungsrechtlichen Vorschriften einhält und im Einklang "mit der Verfassung" handelt. Am Beispiel Frankreichs bedeutet das, dass dem Präsidenten eine enorme Machtfülle nachgesagt wird, tatsächlich aber kann er auf Vorschlag des Premiers gewisse Volksentscheide vorschlagen und besitzt ein Initiativrecht.
Der Austritt aus der EU ist aber nicht explicit in der Verfassung geregelt ist. In Art. 11 kann er oder die Regierung bzw. beide Kammern des Französischen Parlaments einen Volksentscheid über bestimmte Gesetze anregen, die Einfluss auf die staatlichen Behörden haben können, dass Gesetz muss aber im Entwurf vorliegen und muss nicht verfassungswidrig sein, wenn die Auflösung oder Änderung der Staatsorgane per angefochtenen Gesetz betroffen sind. Hinzu kommt, dass die Mitwirkungen an der Europäischen Union direktes Verfassungsrecht ist und in Art. 88 der FV verankert wurde, demnach kann eine Verfassungsänderung durch den Präsidenten nach vorherigem Vorschlag des Premierministers geändert werden, falls beide Kammern zustimmen und in einem Volksentscheid sich die Bürger für diese Änderung aussprechen.
 
Der Ablauf läuft dann so ab, dass zuerst der Staat selber seinen Austrittswillen der EU mitteilt, dies geschieht in Frankreich zuerst durch die in Art. 52 FV geregelten Normen, wonach der Präsident mit der EU ein Austrittsvertrag aushandelt und diesen ratifiziert. In Art. 53 ist sodann festgelegt, dass der Präsident so einen Vertrag dann nur ratifizieren kann und darf, wenn zuvor im Parlament darüber ein Gesetz geschaffen wurde und mit Mehrheit beschlossen wurde. Volksabstimmungen sind zudem nach Art. 52 Abs. 3 bei diesem Thema nicht vorgesehen. <ref>[http://www.assemblee-nationale.fr/deutsch/8cb.asp Assemble Nationale] Verfassung der fünften Französischen Republik</ref>
 
== Mitglieder ==
Die aktuellen Mitgliedsstaaten der '''Europäische'''n '''Union''' sind:
 
=== Gründungsmitglieder ===
* [[Belgien]]
* [[Belgien]]
* [[Deutschland]]
* [[Deutschland]]
* [[Frankreich]]
* [[Frankreich]]
* [[Italien]]
* [[Italien]]
* [[Luxemburg]],
* [[Luxemburg]]
* [[Niederlande]]
* [[Niederlande]]
Die [[Europäische Wirtschaftsgemeinschaft]] (EWG) entstand daraus 1957. Zunächst beschränkte sich die Erweiterung angesichts der politischen Lage auf [[Westeuropa]]. Durch neue Institutionen wie zum Beispiel ein [[Europaparlament]], den [[Europäischer Rat|Europäischen Rat]] und die in der "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" festgelegten Politikbereiche sowie die Stärkung des EU-Parlamentes durch den [[Vertrag von Lissabon]] 2009 ist die EU aus einem Sammelsurium von Einzelverträgen und Unionen allmählich zu einem [[Völkerrecht]]ssubjekt geworden. Der Vertrag von Lissabon sieht einige Änderungen im Abstimmungsverhalten vor und bietet erstmals in Artikel 50 ein Austrittsrecht, von dem Großbritannien 2016 Gebrauch gemacht hat (siehe [[Brexit]]).


=== Erste Erweiterung 1973 ===
=== Erste Erweiterung 1973 ===
* [[Dänemark]]
Es wurden weitere drei Mitgliedsstaaten in die EWG aufgenommen: Die Erweiterung erfolgte durch [[Dänemark]], die [[Republik Irland]] und das [[Vereinigtes Königreich|Vereinigte Königreich]].
* [[Irland]]
* [[Vereinigtes Königreich]]


=== Zweite Erweiterung 1981 ===
=== Zweite Erweiterung 1981 ===
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=== Vierte Erweiterung 1995 ===
=== Vierte Erweiterung 1995 ===
Seit der politischen Wende 1989/1990 wurde eine Öffnung nach Osten diskutiert. 1993 wurden vom Europäischen Rat in [[Kopenhagen]] Kriterien für künftige Beitrittsländer formuliert. Auch die Bezeichnung ''Europäische Union'' gibt es erst seit 1993. Im Jahr 1995 wurden folgende Staaten aufgenommen:
* [[Finnland]]
* [[Finnland]]
* [[Österreich]]
* [[Österreich]]
* [[Schweden]]  
* [[Schweden]]


=== Fünfte Erweiterung 2004 ===
=== Fünfte Erweiterung 2004 ===
1999 hatte der Europäische Rat in [[Helsinki]] konkrete Vorschläge zur Erweiterung der EU gemacht, darunter war auch die [[Türkei]],<ref>[[Udo Steinbach]]: ''Länderbericht Türkei'', [[Bundeszentrale für politische Bildung]], Bonn 2012, Seite 61</ref> nachdem sich im aufgelösten [[Ostblock]] Veränderungen ergeben hatten. Die Beitrittsverhandlungen dauerten jedoch einige Jahre. Hinzu kamen schließlich:
{{Mehrspaltige Liste|
* [[Estland]]
* [[Estland]]
* [[Lettland]]  
* [[Lettland]]  
Zeile 73: Zeile 57:
* [[Ungarn]]
* [[Ungarn]]
* [[Malta]]
* [[Malta]]
* [[Zypern]]
* [[Zypern]]}}


=== Sechste Erweiterung 2007 ===
=== Sechste Erweiterung 2007 ===
Im Jahr 2007 sind einige Änderungen beschlossen worden, die aber erst später wirksam werden. Neue Mitgliedsstaaten sind:
* [[Rumänien]]
* [[Rumänien]]
* [[Bulgarien]]
* [[Bulgarien]]
Zeile 82: Zeile 67:
* [[Kroatien]] seit dem 1. Juli 2013 <ref>http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/164274/1-juli-kroatien-tritt-der-eu-bei-28-06-2013</ref>
* [[Kroatien]] seit dem 1. Juli 2013 <ref>http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/164274/1-juli-kroatien-tritt-der-eu-bei-28-06-2013</ref>


== Bewerber ==
=== Weitere Entwicklung ===
* [[Albanien]]
Das Vereinigte Königreich hat nach einer [[Volksabstimmung]] von 2016 im Frühjahr 2017 den Austritt aus der EU nach Artikel 50 des [[Lissabon-Vertrag]]es erklärt (siehe [[Brexit]]). Bis 2021 ist das Land damit schrittweise aus der EU ausgetreten. Es gibt jedoch weitere Staaten, die sich um die Aufnahme in die EU bewerben:
* [[Mazedonien]]
* [[Albanien]] (seit 2014 Beitrittskandidat)
* [[Montenegro]]
* [[Mazedonien]] (seit 2005 Beitrittskandidat)
* [[Serbien]]
* [[Montenegro]] (seit 2010 Beitrittskandidat)
* [[Türkei]]
* [[Serbien]] (seit 2012 Beitrittskandidat)
* [[Island]]
 
Hinsichtlich der [[Türkei]] (seit 1999 Beitrittskandidat) wird eine Erweiterung sehr kritisch gesehen.
 
== Kultur ==
Mit der gemeinsamen Kulturpolitik will die EU „einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes“ leisten. Dazu wird unter anderem ein Wettbewerb um die jeweilige [[Kulturhauptstadt]] veranstaltet.


== Links ==
== Siehe auch ==
* [http://www.europa-eu-un.org/ Die EU in der UNO]
* [[Euro]]
=== Siehe auch ===
* [[Europäische Zentralbank]]
* [[EUdSSR]]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />


[[Kategorie:Europäische Union]]
[[Kategorie:Europäische Union| ]]
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[[Kategorie:PPA-Silber]]

Aktuelle Version vom 22. August 2025, 07:19 Uhr

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Flagge der Europäischen Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund mit mehr als 25 Mitgliedsnationen, der in seiner ursprünglichen Form nach dem Zweiten Weltkrieg als Wirtschafts- und Friedensbündnis konzipiert wurde. Das Bundesverfassungsgericht schuf den Begriff Staatenverbund speziell für die EU.

Die politische Idee dazu entstand im ausgehenden 19. Jahrhundert, als einige Internationalisten von einer Auflösung der europäischen Nationalstaaten in einem ähnlichen Staatsgebilde wie den USA träumten (siehe Paneuropa). Ab Anfang der 1950er Jahre gab es zunächst kleine Schritte in Richtung einer „Vergemeinschaftung“ einzelner Politikbereiche, vor allem in der Wirtschaft. Dabei wurde die Agrarpolitik ein wichtiges Thema.

Den Versuch, ein europäisches Geschichtsbewusstsein im Sinne eines Identitätsbewusstseins zu vermitteln, unternehmen einerseits die Geschichtswettbewerbe des Verbandes EUSTORY und andererseits Euroclio, ein Zusammenschluss von Geschichtslehrervereinigungen aus einer Reihe von europäischen Ländern.

Die einzelnen Mitgliedsstaaten bezeichnen bzw. definieren die Grundsätze der EU sehr unterschiedlich, was auch ein Ausdruck der kulturellen Unterschiede innerhalb Europas ist.

Rechtliche Stellung

Die Europäische Union ist kein Staat, aber dennoch verbindlicher als eine internationale Organisation wie etwa die UNO. Weil sie teilweise staatsähnliche Merkmale hat, aber kein Staat ist, kein Staat werden kann und kein „europäisches Volk“ hat, legte das Bundesverfassungsgericht den Begriff Staatenverbund fest.[1] Zugleich stellte das Gericht fest, dass ein Ausbau der EU zu einem echten Staat mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar ist und damit verfassungswidrig wäre.

Kritik

Hinsichtlich einiger Politikbereiche gibt es immer wieder Kritik, zum Beispiel hinsichtlich der Subventionen seitens der EU und auch bezüglich der Landwirtschaft. Die Agrarsubventionen sind einer der größten Etatposten.[2] Einige Ideologen haben den alten Traum von einem europäischen Einheitsstaat, den „Vereinigten Staaten von Europa“ mit eigener Staatsbürgerschaft, bis heute nicht aufgegeben.

Die EU verhält sich inzwischen teilweise wie ein de-facto-Staat, indem Verordnungen und Richtlinien (diese heißen übrigens „Direktiven“) beschlossen werden, bei deren Nichteinhaltung die einzelnen Mitgliedsstaaten sogar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt werden können. Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwar festgestellt, dass ein Aufgehen des souveränen Deutschland in einem EU-Staat mit dem Grundgesetz unter keinen wie auch immer gearteten Umständen vereinbar wäre. Ein solches Ziel, wie es von manchen Internationalisten gewünscht wird (z.B. Pulse of Europe), könnte nur durch einen "Putsch von oben" mittels Abschaffung des Grundgesetzes und einer neuen Verfassung erreicht werden, welche allerdings wiederum durch eine Volksabstimmung angenommen werden müsste. Verfechter der EU blenden diese unumstößliche verfassungsjuristische Tatsache oft aus oder wischen diese beiseite. Allenfalls die fallweise Übertragung von Hoheitsrechten auf überstaatliche Organisationen wie die NATO oder die EU ist im Rahmen des deutschen Grundgesetzes statthaft. Die Aufgabe des Verfassungsidentität und damit des souveränen Bundesstaates Deutschland ist laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes grundgesetzwidrig und wäre damit im engeren Sinne eine verfassungsfeindliche Bestrebung.[3] Gleichwohl stehen laut EU-Vertrag die Beschlüsse des EuGH in der Hierarchie über denen des BVerfG. Da die EU kein souveräner Staat ist, hat sie bei den Vereinten Nationen (UNO) nur einen Beobachterstatus.

Durch die Freizügigkeit hat auch der Missbrauch zugenommen, was zunächst harmlos mit den sogenannten Butterfahrten begann und sich in zunehmenden Fällen bei Kontrollen durch die Zollverwaltungen bemerkbar macht. So trat zum Beispiel 2008 in Deutschland ein Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft.

Entwicklung

Die Gründung erfolgte 1951 zunächst als Montanunion:

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) entstand daraus 1957. Zunächst beschränkte sich die Erweiterung angesichts der politischen Lage auf Westeuropa. Durch neue Institutionen wie zum Beispiel ein Europaparlament, den Europäischen Rat und die in der "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" festgelegten Politikbereiche sowie die Stärkung des EU-Parlamentes durch den Vertrag von Lissabon 2009 ist die EU aus einem Sammelsurium von Einzelverträgen und Unionen allmählich zu einem Völkerrechtssubjekt geworden. Der Vertrag von Lissabon sieht einige Änderungen im Abstimmungsverhalten vor und bietet erstmals in Artikel 50 ein Austrittsrecht, von dem Großbritannien 2016 Gebrauch gemacht hat (siehe Brexit).

Erste Erweiterung 1973

Es wurden weitere drei Mitgliedsstaaten in die EWG aufgenommen: Die Erweiterung erfolgte durch Dänemark, die Republik Irland und das Vereinigte Königreich.

Zweite Erweiterung 1981

Dritte Erweiterung 1986

Vierte Erweiterung 1995

Seit der politischen Wende 1989/1990 wurde eine Öffnung nach Osten diskutiert. 1993 wurden vom Europäischen Rat in Kopenhagen Kriterien für künftige Beitrittsländer formuliert. Auch die Bezeichnung Europäische Union gibt es erst seit 1993. Im Jahr 1995 wurden folgende Staaten aufgenommen:

Fünfte Erweiterung 2004

1999 hatte der Europäische Rat in Helsinki konkrete Vorschläge zur Erweiterung der EU gemacht, darunter war auch die Türkei,[4] nachdem sich im aufgelösten Ostblock Veränderungen ergeben hatten. Die Beitrittsverhandlungen dauerten jedoch einige Jahre. Hinzu kamen schließlich:

Sechste Erweiterung 2007

Im Jahr 2007 sind einige Änderungen beschlossen worden, die aber erst später wirksam werden. Neue Mitgliedsstaaten sind:

Siebte Erweiterung 2013

Weitere Entwicklung

Das Vereinigte Königreich hat nach einer Volksabstimmung von 2016 im Frühjahr 2017 den Austritt aus der EU nach Artikel 50 des Lissabon-Vertrages erklärt (siehe Brexit). Bis 2021 ist das Land damit schrittweise aus der EU ausgetreten. Es gibt jedoch weitere Staaten, die sich um die Aufnahme in die EU bewerben:

Hinsichtlich der Türkei (seit 1999 Beitrittskandidat) wird eine Erweiterung sehr kritisch gesehen.

Kultur

Mit der gemeinsamen Kulturpolitik will die EU „einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes“ leisten. Dazu wird unter anderem ein Wettbewerb um die jeweilige Kulturhauptstadt veranstaltet.

Siehe auch

Einzelnachweise