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Papst

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Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Dieser Artikel behandelt das Leitungsamt der Römisch-Katholischen Kirche; zu anderen Bedeutungen siehe Papst (Begriffsklärung).

Der Papst (auch Heiliger Vater oder Santo Padre genannt, Mehrzahl: Päpste) ist ein Titel für das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche und des Vatikan. Er ist zugleich Erzbischof von Rom und gilt als Nachfolger des Apostels Petrus, welchen Jesus Christus beauftragt hat, die Kirche zu leiten. Insofern erhebt er einen Alleinvertretungsanspruch. Die Päpste werden beim sogenannten Konklave [1] durch Kardinäle gewählt.

Geschichte

Nach Berichten im Neuen Testament wurde Simon Petrus von Jesus dazu erwählt, seine Kirche zu behüten und für sie zu sorgen. Diese Beauftragung wird in der römisch-katholischen Kirche als Gründung des apostolischen, päpstlichen Hirtenamtes gesehen. Das Bibelzitat dazu lautet: „Ich (Jesus) aber sage dir: Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen, und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen.“[2]

Der weltlichen Gewalt, den Kaisern und Königen, war der Papst lange Zeit untergeordnet. Nach Ansicht des Schweizer Historikers Volker Reinhardt war der Bischof von Rom in den ersten 300 Jahren nur „eine Autorität unter vielen anderen.“[3]

Als erster Papst hat Gregor VII. im 11. Jahrhundert die rechtliche Stellung des weltlichen Herrschers nicht mehr anerkannt. Im Rahmen des Investiturstreites forderte er auch vom Kaiser Heinrich IV. u.a. die Abgabe des Einsetzungsrechtes für geistliche Ämter, vor allem für Bischöfe. Erst nach seinem Tod wurde dies 1122 mit dem Wormser Konkordat teilweise erfüllt. Viele weltliche Herrscher haben sich dann aber im Verlauf der Geschichte nicht mehr daran gehalten. So hat z.B. der französische König den Papstsitz im 14. Jahrhundert nach Einkerkerung von Bonifatius VIII. nach Avignon verlegt und nur noch französische Päpste anerkannt. Das führte nach einigen Jahrzehnten zum Schisma (Kirchenspaltung) zwischen Avignon und Rom. Auch andere Historiker halten die Kontinuität der Päpste seit Petrus für eine Legendenbildung. Besonders kritisch war dabei Erich Bromme, der in diesem Zusammenhang eine Verschwörungstheorie aufstellte, wonach die Kirchengeschichte weitgehend auf Geschichtsfälschungen beruhte.

Seit 13. März 2013 ist Papst Franziskus I. Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche.[4] Er ist der erste Jesuit und Lateinamerikaner im Petrusamt. Sein Vorgänger war Benedikt XVI., der als erster Papst überhaupt (aus wahrscheinlich gesundheitlichen Gründen)[5][6][7] zurücktrat.

Konflikte

Nicht alle christlichen Glaubensrichtungen (Konfessionen) erkennen den Papst als legitimen Nachfolger des Apostels Petrus an, was in der Geschichte immer wieder zu Konflikten geführt hat, etwa bei der Abspaltung der Ostkirchen im 11. Jahrhundert, später bei der Reformation und auch anlässlich des päpstlichen Unfehlbarkeitsdogmas.

Das Papstamt war von Anfang an umstritten, der Bischof von Rom musste sich zuerst - vor allem auch gegen die damals noch dazu gehörenden Patriarchen der Ostkirche - seine Vorrangstellung erkämpfen. Als erster allgemein mehr oder weniger anerkannter Papst gilt Leo I., der von 440 bis 461 amtierte.

Heiliggesprochene Päpste

Eine stattliche Anzahl von Päpsten - wenngleich bei weitem nicht alle - wurde von jeweils amtierenden Päpsten heilig oder zumindest selig gesprochen. Auffallend dabei ist, dass dies bei den allerersten in der Spätantike fast lückenlos geschah, später eher seltener. Dabei scheinen auch ziemlich unterschiedliche Kriterien angewendet worden zu sein: Bonifatius VIII. etwa, der vom französischen König 1303 gewaltsam verschleppt wurde und in Gefangenschaft starb - also eine Art Märtyrer-Tod - wurde weder heilig- noch seliggesprochen, während der Urheber des ziemlich selbstgerechten und eitlen Unfehlbarkeitsdogmas, Pius IX., im Jahr 2000 von Johannes Paul II. seliggesprochen wurde.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • Horst Fuhrmann: Die Päpste. 3. Auflage. C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-51097-3.

Einzelnachweise