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Unfehlbarkeitsdogma
Unfehlbarkeitsdogma | |
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Kategorie | |
Slogan | Weniger ist mehr. |
Beschreibung | Kurzartikel auf PlusPedia
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Das Unfehlbarkeitsdogma ist ein Dogma in der römisch-katholischen Kirche. Es wurde auf dem Ersten Vatikanischen Konzil von 1870 definiert. Es gilt für den Papst, wenn er ex cathedra über eine Glaubens- oder Sittenfrage entscheidet.[1] Die Definition dieses Dogmas beruhte nicht auf einer demokratischen Entscheidung der in Rom versammelten rund 700 Bischöfe. Die Vertreter der Italiener hatten mit 35 % maßgeblichen Einfluss. Die Gegner des Dogmas - überwiegend aus Deutschland, Österreich und Frankreich - wurden von der Mehrheit isoliert und konnten an der Diskussion in der Deputatio Fidei nicht teilnehmen. Anlass für die Diskussion war die Aussage des Kirchenrechtlers Kardinal Mertel: „Es geht nicht an, dass alles, was Päpste getan und gesagt haben, als Dogma gilt.“ Es kam daraufhin zur Abspaltung der Altkatholiken, die das Unfehlbarkeitsdogma nicht anerkannten.[2] Zudem gilt das Dogma als ein Anlass für den sogenannten Kulturkampf vor allem in Deutschland und der Schweiz.
Einzelnachweise
- ↑ Allgemeine Kirchenversammlung im Vatikan, 4. Sitzung (1870): Lehrentscheid über die Kirche Christi, 4. Kapitel. Das unfehlbare Lehramt des römischen Papstes
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Unfehlbarkeitsdogma#Geschichte