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Konklave

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Das Konklave ist die Versammlung der wahlberechtigten Kardinäle der römisch-katholischen Kirche zur Wahl des Bischofs von Rom, der zugleich als Papst das Oberhaupt der Kirche ist. Eine Wahl wird notwendig, wenn der bisherige Papst gestorben ist oder auf sein Amt verzichtet hat; bis dahin gibt es die Übergangszeit der sogenannten Sedisvakanz, in der auch die Auswahl der Kandidaten erfolgen soll. Das Wort Konklave ist lateinischen Ursprungs. Conclave bedeutet Zimmer, verschließbares Gemach,[1] was sich wiederum aus cum clave „mit dem Schlüssel“ ableitet. Es bezeichnet sowohl den abgeschlossenen Raum, in dem die Wahl stattfindet, als auch die Zusammenkunft der Wahlberechtigten (Elektoren) selbst. Der Brauch, die Papstwahl in Form eines Konklaves abzuhalten, entwickelte sich im Spätmittelalter. Damals stammten Päpste häufiger aus großen katholischen Männerorden stammten, während Anfang des 21. Jahrhunderts nur noch knapp 15 Prozent der Kardinäle einem Orden angehören.[2]


Geschichte

Für die Papstwahl gab es zunächst keine Verfahrensnorm. Die Lateransynode von 769 legte zwar fest, dass der Kandidat ein Kardinaldiakon oder -priester sein muss. Doch erst seit Urban VI., der bei seiner Wahl im Jahre 1378 Erzbischof von Bari war, wurde niemand mehr zum Papst gewählt, der nicht Kardinal war.

Die Wahl wurde ursprünglich vom römischen Klerus vollzogen. Manipulationen, Einmischungen weltlicher Herrscher, Wahl von Gegenpäpsten waren im Mittelalter nicht selten. In den Jahren von 1059 bis 1274 wurden zahlreiche Verfahrensregeln für die Papstwahl entwickelt, die teilweise bis heute gültig sind. Bei den Papstwahlen im 11. Jahrhundert lässt sich noch nicht nachweisen, dass die aufgestellten Regeln eingehalten wurden. Bei der Papstwahl im Jahr 1241 gab es nur zwölf wahlberechtigte Kardinäle. Innozenz IV. legte 1245 unter anderem fest, dass eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Kardinäle zur Wahl ausreicht.

In der folgenden Zeit wurden die Kardinäle alleinige Papstwähler und weltliche Herrscher wurden von der Wahl formell ausgeschlossen. Dem Kaiser wurde vorübergehend noch ein Bestätigungsrecht zuerkannt. Lange Zeit galt die Regel, dass die Kardinäle am Sterbeort des Papstes zur Wahl schreiten mussten. Nur der jeweilige Papst ist berechtigt, die genauen Regeln des Konklaves zu ändern. Durch die Ernennung neuer Kardinäle übt er einen gewissen Einfluss auf die Wahl seines Nachfolgers aus. Es ist ihm jedoch nicht gestattet, diesen selbst zu benennen.

Mit zunehmender Verbreitung des Christentum nahm auch die Zahl der Kardinäle zu. Um Korruption und Bestechung zu verhindern, erließ Papst Julius II. (1503–1513) am 14. Januar 1503 das Dekret Cum tam divino.[3] 1587 begrenzte Papst Sixtus V. die Anzahl der wahlberechtigten Kardinale auf 70, die sich in folgende Kardinalsklassen aufteilten: sechs Kardinalbischöfe, fünfzig Kardinalpriester und vierzehn Kardinaldiakone; für die Letzteren wurde ein Mindestalter von 22 Jahren, die „Niedere Weihe“ und eine einjährige Arbeit in der Seelsorge vorgeschrieben.[4] Eine Reform erfolgte unter Papst Gregor XV.: Wichtigste Neuerung war die Einführung der geheimen Wahl mit Hilfe von Stimmzetteln.[5] Es wurden zwei tägliche Wahlgängen angeordnet, und die Stimmzettel waren nach jedem Wahlgang zu verbrennen.[6] 1975 legte Paul VI. fest, dass Kardinäle, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr wahlberechtigt sind, und erhöhte gleichzeitig die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle auf 120. Ein großer Teil der Kardinäle kommt nach wie vor aus Italien und macht zusammen mit denen aus anderen Ländern Europas rund die Hälfte der Teilnehmer aus. Von den 115 Kardinalen des Konklaves 2005 kamen 58 aus Europa,[7] 2013 waren es 60.[8]

Siehe auch

Andere Lexika





Einzelnachweise