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Europäische Union

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Flagge des Staatenverbundes "Europäische Union"

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund mit 28 Mitgliedsnationen. Das Bundesverfassungsgericht erschuf den Begriff Staatenverbund speziell für die EU, weil sie in ihrer Form weltweit einzigartig ist. Sie geht auf eine Idee aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert zurück, als einige Internationalisten von einer Auflösung der europäischen Nationen in einem Pendant zu den USA träumten. Ab Anfang der 1950er Jahre ging man kleine Schritte in Richtung einer „Vergemeinschaftung“ einzelner Politikbereiche. Einige Ideologen haben den alten Traum von einem Europäischen Einheitsstaat, den „Vereinten Staaten von Europa“, bis heute nicht aufgegeben.

Die EU heute

Die Europäische Union ist kein Staat, aber dennoch verbindlicher als eine internationale Organisation wie etwa die UNO. Weil sie teilweise staatsähnliche Merkmale hat, aber kein Staat ist, kein Staat werden kann und kein „europäisches Volk“ hat, legte das Bundesverfassungsgericht den Begriff Staatenverbund fest.[1] Zugleich stellte das Gericht fest, dass ein Ausbau der EU zu einem echten Staat mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar ist und damit verfassungswidrig wäre. Andere EU-Nationen bezeichnen bzw. definieren die EU jeweils anders, was ein Ausdruck der großen Verständnisunterschiede innerhalb der Europäischen Union ist.

Deutschland in der EU

Obwohl sich die EU inzwischen teilweise wie ein de-facto-Staat verhält, ist sie kein solcher. Das Bundesverfassungsgericht hat explizit festgestellt, dass ein Aufgehen des souveränen Deutschland in einem EU-Staat mit dem Grundgesetz unter keinen wie auch immer gearteten Umständen vereinbar wäre. Ein solches Ziel, wie es von manchen Internationalisten gewünscht wird (z.B. Pulse of Europe), könnte nur durch einen "Putsch von oben" mittels Abschaffung des Grundgesetzes und einer neuen Verfassung erreicht werden, welche allerdings wiederum durch eine Volksabstimmung angenommen werden müsste. Verfechter der EU blenden diese unumstößliche verfassungsjuristische Tatsache oft aus oder wischen diese beiseite, obwohl sie sich damit auf verfassungsfeindlichem Boden bewegen würden. Allenfalls einzig die fallweise Übertragung von Hoheitsrechten auf überstaatliche Organisationen wie die NATO oder die EU ist im Rahmen des deutschen Grundgesetzes statthaft. Die Aufgabe des Verfassungsidentität und damit des souveränen Bundesstaates Deutschland ist laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes grundgesetzwidrig und wäre damit im engeren Sinne eine verfassungsfeindliche Bestrebung.[2]

EU und UNO

Da die EU kein Staat ist, hat sie bei den Vereinten Nationen (UNO) nur einen Beobachterstatus.

Aktuelles

Durch die neuen Institutionen und die in der "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" festgelegten Politikbereiche sowie die Stärkung des EU-Parlamentes durch den Vertrag von Lissabon ist die EU aus einem Sammelsurium von Einzelverträgen und Unionen zu einer singulären Rechtspersönlichkeit geworden.

Der Vertrag von Lissabon sieht einige Änderungen im Abstimmungsverhalten vor und qualifiziert die EU nun in ein derivates Völkerrechtssubjekt hinein. Eine weitere gravierende Änderung ist das erstmals in Art. 50 festgelegte Austrittsrecht, von dem Großbritannien 2016 Gebrauch gemacht hat (siehe Brexit).

Mitglieder

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind bzw. waren:

Gründungsmitglieder 1951

(als Montanunion)

Erste Erweiterung 1973

(als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft seit 1967)

Zweite Erweiterung 1981

Dritte Erweiterung 1986

Vierte Erweiterung 1995

(als Europäische Union seit 1993)

Fünfte Erweiterung 2004

Sechste Erweiterung 2007

Siebte Erweiterung 2013

Erste Verkleinerung bis spätestens 2019

  • Großbritannien hat nach einer Volksabstimmung von 2016 im Frühjahr 2017 den Austritt aus der EU nach Artikel 50 (Lissabon-Vertrag) erklärt. Zwischen 2019 und 2021 wird das Land damit schrittweise aus der EU austreten.

Bewerber

Siehe auch

Einzelnachweise