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Staat

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Version vom 15. Mai 2025, 14:56 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge) (Definition unterscheiden sich von Wesen und Zweck !)
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Der Staat von Paul Thumann. Eine durch Einigkeit starke Germania besiegt den Drachen

Der Staat ist eine souveräne Organisation mit einem durch eine Staatsgrenze festgelegten Gebiet (Territorium) und das öffentliche Gemeinwesen, das vor allem die Vereinigung von Regierung und Regierten umfasst.[1] In der Politikwissenschaft gehen die Ansichten über Wesen und Zweck des Staats sehr auseinander. In der öffentlichen Diskussion werden Nation und Staat oft synonym gebraucht. Als allgemeine Voraussetzungen eines Staates gelten im Sinne der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Ein Staat ist also eine zweckentsprechende Organisation mit Hoheitsrechten, die von anderen Staaten wiederum anerkannt werden. Die Anerkennung von Staaten beruht auf Gegenseitigkeit (bilateral).

Weitere Gemeinsamkeiten können sein:

Oft wird das Vorbild der Familie als Urform des Staates benutzt. Familienmitglieder kann man sich nicht aussuchen, neue Mitglieder aus anderen Familien kommen z.B. durch Heirat dazu. Bei Staaten erfolgten Veränderungen im Laufe der Geschichte meist durch Kriege. Der ehemalige Vielvölkerstaat Sowjetunion benutzte ebenfalls das Bild der Familie und bestand offiziell aus 14 bis 16 Schwestern.

In der Theorie gibt es unterschiedliche Staatsmodelle[2][3] wie Föderalismus und Zentralismus. In der Regel entwickelt sich eine Mischform zwischen diesen beiden, je nach Konstellation und Zusammensetzung der Bevölkerung.

Aktuell problematische Konstellationen mit ethnischen Minderheiten in Staaten sind beispielsweise:

Staaten können ihrerseits aus relativ autonomen Unterstaaten bestehen

Staaten können sich in überstaatlichen Organisationen zusammenschließen, die verschiedene Formen haben können. Beispiele sind:

Es gibt verschiedene Staatsformen, nicht mit dem Staatsmodell zu verwechseln sind. Bekannte Beispiele sind:

In der Schule wird oft ein bestimmtes Bild des Staates vermittelt, und zwar in der Staatsbürgerkunde,[4] im Gemeinschaftskunde- und Politikunterricht.

Siehe auch

Literatur

  • Georg Jellinek: Allgemeine Staatslehre 1900
  • Richard Schmidt: Allgemeine Staatslehre, 1. Band 1900, 2. Band 1903.
  • Reinhold Zippelius: Allgemeine Staatslehre. Politikwissenschaft. 17. neubearbeitete Auflage, C.H. Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-71296-8.

Einzelnachweise

  1. Staat in Meyers Konversationslexikon. Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892
  2. Rüdiger Voigt: Weltordnungspolitik. Wiesbaden 2005, ISBN 3-531-14859-1, S. 177 f.
  3. Stefan Heyms, Doris Lindner: „Schreiben für ein besseres Deutschland“. Nationenkonzepte in der deutschen Geschichte und ihre literarische Gestaltung in den Werken. Würzburg 2002, ISBN 3-8260-2257-2, S. 21.
  4. Erwin Rude: Staatsbürgerkunde nach großen Gesichtspunkten, A. W. Zickfeldt Verlag, Osterwieck im Harz und Leipzig 1931

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