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Europäische Union: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. September 2017, 05:37 Uhr
Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund mit 28 Mitgliedsnationen. Das Bundesverfassungsgericht erschuf den Begriff Staatenverbund speziell für die EU, weil sie in ihrer Form weltweit einzigartig ist. Sie geht auf eine Idee aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert zurück, als einige Internationalisten von einer Auflösung der europäischen Nationen in einem Pendant zu den USA träumten. Ab Mitte der 1950er Jahre ging man kleine Schritte in Richtung einer "Vergemeinschaftung" einzelner Politikbereiche. Einige Ideologen haben den alten Traum von einem Europäischen Einheitsstaat bis heute nicht aufgegeben.
Die EU heute
Die Europäische Union ist kein Staat, aber dennoch verbindlicher als eine internationale Organisation wie etwa die UNO. Weil sie teilweise staatsähnliche Merkmale hat, aber kein Staat ist, kein Staat werden kann und kein "europäisches Volk" hat, legte das Bundesverfassungsgericht den Begriff "Staatenverbund" fest.[1] Zugleich stellte das Gericht fest, dass ein Ausbau der EU zu einem echten Staat mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar ist und damit verfassungswidrig wäre. Andere EU-Nationen bezeichnen bzw. definieren die EU jeweils anders, was ein Ausdruck ihrer extremen Heterogenität ist, bei der die Mitglieder selbst untereinander sich nicht einmal einig sind, welcher Vereinigung sie eigentlich angehören.
Deutschland in der EU
Obwohl sich die EU inzwischen nach deutschem Recht verfassungswidrig wie ein de-facto-Staat geriert, ist sie kein solcher. Das Bundesverfassungsgericht hat explizit festgestellt, dass ein Aufgehen des souveränen Deutschland in einem EU-Staat mit dem Grundgesetz unter keinen wie auch immer gearteten Umständen vereinbar wäre. Ein solches Ziel, wie von manchen Internationalisten gewünscht, könnte nur durch einen "Putsch von Oben" mittels Abschaffung des Grundgesetzes und einer neuen deutschen Verfassung erreicht werden, welche allerdings wiederum durch eine Volksabstimmung angenommen werden müsste. Verfechter der EU blenden diese unumstößliche verfassungsjuristische Tatsache oft aus oder wischen diese beiseite, obwohl sie sich auf verfassungsfeindlichem Boden bewegen. Allenfalls einzig die fallweise Übertragung von Hoheitsrechten auf supranationale Organisationen wie die NATO oder die EU ist im Rahmen des deutschen Grundgesetzes statthaft. Die Aufgabe des Verfassungsidentität und damit des souveränen Bundesstaates Deutschland ist laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes grundgesetzwidrig und damit im engeren Sinne eine verfassungsfeindliche Bestrebung.[2]
EU und UNO
Da die EU ken Staat ist, hat sie bei den Vereinten Nationen (UNO) nur einen Beobachterstatus.
Aktuelles
Durch die neuen Institutionen und die in der "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" festgelegten Politikbereiche sowie die Stärkung des EU-"Parlamentes" durch den Vertrag von Lissabon ist die EU aus einem Sammelsurium von Einzelverträgen und Unionen zu einer singulären Rechtspersönlichkeit geworden.
Der Vertrag von Lissabon sieht einige Änderungen im Abstimmungsverhalten vor und qualifiziert die EU nun in ein derivates Völkerrechtssubjekt hinein.
Eine weitere gravierende Änderung ist das erstmals in Art. 50 festgelegte Ausstrittsrecht, von dem Großbritannien 2016 Gebrauch gemacht hat ("Brexit"). Das Königreich von Großbritannien und Nordirland wird damit ab spätestens 2019 keine Mitgliedsnation der EU mehr sein.
Mitglieder
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind bzw. waren:
Gründungsmitglieder 1951
Erste Erweiterung 1973
(als Europäische Gemeinschaft seit 1967)
- Dänemark
- Irland
- Vereinigtes Königreich (im Austrittsprozess)
Zweite Erweiterung 1981
Dritte Erweiterung 1986
Vierte Erweiterung 1995
Fünfte Erweiterung 2004
Sechste Erweiterung 2007
Siebte Erweiterung 2013
Erste Verkleinerung bis spätestens 2019
- Großbritannien hat nach einer Volksabstimmung von 2016 im Frühjahr 2017 den Austritt aus der EU nach Artikel 50 (Lissabon-Vertrag) erklärt. Spätestens 2019 wird das Land damit kein EU-Mitglied mehr sein.
Bewerber
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 12. Oktober 1993: BVerfGE 89, 155
- ↑ Erklärung der Bundeszentrale für politische Bildung: Das Grundgesetz und die europäische Integration, 21. Oktober 2010
- ↑ http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/164274/1-juli-kroatien-tritt-der-eu-bei-28-06-2013