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Deutsches Volk

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Der Begriff Deutsches Volk wurde in vielfältiger Weise verwendet. Er findet sich zum Beispiel als Inschrift über dem Westportal des Reichstagsgebäudes in Berlin.[1] Für die Definition der Deutschen als Volk bzw. Ethnie werden verschiedene subjektive und objektive Kriterien genannt, unter anderem deutsche Abstammung, deutsche Muttersprache, Pflege deutscher Kultur, das Bekenntnis zum deutschen Volkstum und zur deutschen Geschichte und der Glaube an diese Gemeinsamkeiten.

Entwicklung

Die Geschichte eines deutschen Volkes lässt sich theoretisch bis zur Zeit der Germanen zurückverfolgen, und zwar zunächst im Zusammenhang mit der Entstehung der deutschen Sprache. Das Heilige Römische Reich deutscher Nation war anfangs nur eine politische Idee, denn sein Gebiet erstreckte sich auch auf Länder, in denen nicht deutsch gesprochen wurde. Treibende Kräfte bei der Entwicklung des Volkes waren einzelne Herrscher, die aber manchmal ganz andere Interessen verfolgten,[2] und einige Schriftsteller. Dabei ist vor allem Martin Luther zu nennen, der mit seiner Bibelübersetzung nicht nur die Sprachentwicklung vortrieb, sondern letztlich auch einen Anlass für den Dreißigjährigen Krieg lieferte. Dass „Deutschland“, das es als Staat damals noch nicht gab, durch diesen Krieg ein Drittel seiner Bevölkerung verlor, war sicher der Grund für die weitere langsame und friedliche Entwicklung des Volkes seit dem Westfälischen Frieden von 1648. Die 1815 erfolgte Gründung des Deutschen Bundes war der politische Wendepunkt, wenngleich Historiker erst der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 mit seiner verbindlichen Staatsgrenze entsprechende Aufmerksamkeit schenkten. Daher wird oft behauptet, Deutschland sei als Nation sehr spät entstanden, was jedoch nur auf die vergleichbar großen Staaten wie Frankreich, Spanien und Russland zutrifft. Viele Nationalstaaten sind tatsächlich erst im 20. Jahrhundert entstanden. In Italien lief der Prozess um das Jahr 1900 ab.

Im Kampf um die Macht in Europa und schließlich der gesamten Welt waren der Erste und Zweite Weltkrieg für das deutsche Volk prägend und hinsichtlich der Schwere des Schicksals wohl nur mit dem Dreißigjährigen Krieg vergleichbar. Besonders tragisch war dabei die sich im Nationalsozialismus herausbildende Feindschaft zwischen Deutschen und Juden, die zum Holocaust führte. Der Begriff der Volksgemeinschaft war jedoch keine deutsche Erfindung. Im Zionismus des 19. Jahrhunderts zeigten sich bereits ähnliche Ansätze.

Die Inschrift am Reichstagsgebäude mit dem Wortlaut „Dem Deutschen Volke“ wurde in der Zeit vom 20. bis 24. Dezember 1916 angebracht. Die Eingangsformel Im Namen des Deutschen Volkes wird bei Gerichtsurteilen aufgrund ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit nicht mehr verwendet.[3] Nur für die Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen ist diese Formel in der Landesverfassung noch vorgesehen.[4]

Siehe auch

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Dem_deutschen_Volke
  2. Friedrich der Große liebte eher die französische Sprache
  3. Oestmann, Wege zur Rechtsgeschichte: Gerichtsbarkeit und Verfahren, Köln u. a. 2015, S. 262.
  4. Art. 72 Abs. 1 LVerf NRW

Weblinks

Vergleich zu Wikipedia