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Deutscher Bund

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Der Deutsche Bund war ein nach der Befreiung von Napoleon und dem Wiener Kongress durch die Bundesakte vom Juni 1815 geschaffener lockerer Staatenbund deutscher Fürstenstaaten. Besonderes Kennzeichen davon war, dass bis 1866 auch die Habsburger Monarchie daran beteiligt war. Die folgerichtige wirtschaftliche Ergänzung zum Staatenbündnis war 1834 der Deutsche Zollverein. Der Deutsche Bund wurde 1867 vom Norddeutschen Bund ohne Österreich-Ungarn abgelöst.

Im Vorfeld der Gründung standen auch andere Varianten zur Diskussion: zum einen die Wiederherstellung des Heiligen Römischen Reichs, zum anderen eine nationalstaatliche Lösung. Beiden Varianten standen Souveränitäts-Ansprüche der Einzelstaaten entgegen. Ein deutscher Nationalstaat wurde schließlich erst 1871 mit der „kleindeutschen“ (da ohne Österreich) Reichsgründung realisiert.

Literatur

  • H. Boldt: Reich und Länder - Texte zur deutschen Verfassungsgeschichte, Band 2