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Europäische Union

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Flagge des Staatenverbundes "Europäische Union"

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund mit 28 Mitgliedsnationen. Das Bundesverfassungsgericht erschuf den Begriff Staatenverbund speziell für die EU, weil sie in ihrer Form weltweit einzigartig ist. Sie ist kein Staat, aber auch mehr als eine internationale Organisation. Weil sie teilweise staatsähnliche Merkmale hat, aber kein Staat ist und kein "europäisches Volk" hat, legte das Bundesverfassungsgericht diesen Begriff fest.[1] Zugleich stellte das Gericht fest, dass ein Ausbau der EU zu einem echten Staat mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar ist und damit verfassungswidrig wäre.

Deutschland in der EU

Obwohl sich sie EU wie ein de-facto-Staat geriert, ist sie kein solcher. Das Bundesverfassungsgericht hat explizit festgestellt, dass ein Aufgehen des souveränen Deutschland in einem EU-Staat verfassungswidrig (gegen das Grundgesetz) wäre. Ein solches Ziel, wie von manchen Internationalisten gewüscht, könnte nur durch eine neue deutsche Verfassung erreicht werden, welche wiederum durch eine Volksabstimmung angenommen werden müsste. Verfechter der EU blenden diese unumstößliche verfassungsjuristische Tatsache oft aus oder wischen ihn beiseite. Allenfalls die fallweise Übertragung von Hoheitsrechten auf supranationale Organisationen wie die NATO oder die EU sind im Rahmen des deutschen Grundgesetzes statthaft. Die Aufgabe des Verfassungsidentität und damit des souveränen Bundesstaates Deutschland ist dauerhaft verfassungswidrig.[2].

EU und UNO

Das die EU ken Staat ist, hat sie bei den Vereinten Nationen (UNO) nur einen Beobachterstatus.

Aktuelles

Durch die Ablehnung der Briten kann die Europäische Fiskalunion nicht auf dem Weg einer Änderung des Vertrags von Lissabon erreicht werden, wozu Einstimmigkeit erforderlich ist. Stattdessen muss die geplante Zusammenarbeit auf einem neuen zwischenstaatlichen Vertrag beruhen, der mit den völkerrechtlichen Verträgen vereinbar ist, die zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehen. Die Verhandlungen über den neuen Vertrag sollen bis März 2012 abgeschlossen sein.[3]

Durch die EU Institutionen und die in der EU Grundrechtecharta festgelegten Politikbereiche sowie der Stärkung des EU Parlamentes durch den Vertrag von Lissabon ist die EU zu einer eigenen Rechtspersönlichkeit geworden, die durch den EuGH auch verbindliche Regeln aufstellen kann.[4]..

Änderungen im Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon sieht einige Änderungen im Abstimmungsverhalten vor und qualifiziert die EU nun in ein derivates Völkerrechtssubjekt hinein. Eine weitere gravierende Änderung ist das erstmal in Art. 50 festgelegte Ausstrittsrecht, von dem Großbritannien 2016 Gebrauch gemacht hat ("Brexit")..

Mitglieder

Die aktuellen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind:

Gründungsmitglieder

Erste Erweiterung 1973

Zweite Erweiterung 1981

Dritte Erweiterung 1986

Vierte Erweiterung 1995

Fünfte Erweiterung 2004

Sechste Erweiterung 2007

Siebte Erweiterung 2013

Bewerber

Siehe auch

Einzelnachweise