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Europäische Union
Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund mit 28 Mitgliedsnationen. Das Bundesverfassungsgericht erschuf den Begriff Staatenverbund speziell für die EU, weil sie in ihrer Form weltweit einzigartig ist. Sie geht auf eine Idee aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert zurück, als einige Internationalisten von einer Auflösung der europäischen Nationen in einem Pendant zu den USA träumten. Nach dem zweiten Weltkrieg ging man ab Mitte der 1950er Jahre kleine Schritte in Richtung einer "Vergemeinschaftung" einzelner Politikbereiche. Einige Ideologen haben den alten Traum von einem Europäischen Einheitsstaat bis heute allerdings noch nicht aufgegeben.
Die EU heute
Die Europäische Union ist kein Staat, aber auch verbindlicher als eine internationale Organisation wie etwa die UNO. Weil sie teilweise staatsähnliche Merkmale hat, aber kein Staat ist, kein Staat werden kann und kein "europäisches Volk" hat, legte das Bundesverfassungsgericht den Begriff "Staatenverbund" fest.[1] Zugleich stellte das Gericht fest, dass ein Ausbau der EU zu einem echten Staat mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar ist und damit verfassungswidrig wäre. Andere EU-Nationen bezeichnen bzw. definieren die EU jeweils anders, was ein Merkmal ihrer extremen Heterogenität ist, bei der die Mitglieder selbst sich untereinander nicht einmal einig sind, welcher Vereinigung sie eigentlich angehören.
Deutschland in der EU
Obwohl sich sie EU inzwischen nach deutschem Recht verfassungswidrig wie ein de-facto-Staat geriert, ist sie kein solcher. Das Bundesverfassungsgericht hat explizit festgestellt, dass ein Aufgehen des souveränen Deutschland in einem EU-Staat mit dem Grundgesetz unter keinen wie auch immer gearteten Umständen vereinbar wäre. Ein solches Ziel, wie von manchen Internationalisten gewünscht, könnte nur durch einen "Putsch von Oben" mittels Abschaffung des Geundgesetzes und einer neuen deutschen Verfassung erreicht werden, welche allerdings wiederum durch eine Volksabstimmung angenommen werden müsste. Verfechter der EU blenden diese unumstößliche verfassungsjuristische Tatsache oft aus oder wischen diese beiseite, obwohl sie sich auf verfassungsfeindlichem Boden bewegen. Allenfalls die fallweise Übertragung von Hoheitsrechten auf supranationale Organisationen wie die NATO oder die EU sind im Rahmen des deutschen Grundgesetzes statthaft. Die Aufgabe des Verfassungsidentität und damit des souveränen Bundesstaates Deutschland ist laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes grundgesetzwidrig und damit im engeren Sinne eine verfassungsfeindliche Bestrebung.[2]
EU und UNO
Das die EU ken Staat ist, hat sie bei den Vereinten Nationen (UNO) nur einen Beobachterstatus.
Aktuelles
Durch die Ablehnung der Briten kann die Europäische Fiskalunion nicht auf dem Weg einer Änderung des Vertrags von Lissabon erreicht werden, wozu Einstimmigkeit erforderlich ist. Stattdessen muss die geplante Zusammenarbeit auf einem neuen zwischenstaatlichen Vertrag beruhen, der mit den völkerrechtlichen Verträgen vereinbar ist, die zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehen. Die Verhandlungen über den neuen Vertrag sollen bis März 2012 abgeschlossen sein.[3] Durch die EU Institutionen und die in der "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" festgelegten Politikbereiche sowie der Stärkung des EU-"Parlamentes" durch den "Vertrag von Lissabon" ist die EU aus einem Sammelsurium von Einzelverträgen und Unionen zur einer singulären Rechtspersönlichkeit geworden.
Änderungen im Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon sieht einige Änderungen im Abstimmungsverhalten vor und qualifiziert die EU nun in ein derivates Völkerrechtssubjekt hinein. Eine weitere gravierende Änderung ist das erstmal in Art. 50 festgelegte Ausstrittsrecht, von dem Großbritannien 2016 Gebrauch gemacht hat ("Brexit"). Das Königreich von Großbritannien und Nordirland wird damit ab spätestens 2019 keine Mitgliedsnation der EU mehr sein.
Mitglieder
Die aktuellen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind:
Gründungsmitglieder
Erste Erweiterung 1973
- Dänemark
- Irland
- Vereinigtes Königreich (im Austrittsprozess)
Zweite Erweiterung 1981
Dritte Erweiterung 1986
Vierte Erweiterung 1995
Fünfte Erweiterung 2004
Sechste Erweiterung 2007
Siebte Erweiterung 2013
Bewerber
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 12. Oktober 1993: BVerfGE 89, 155
- ↑ Erklärung der Bundeszentrale für politische Bildung: Das Grundgesetz und die europäische Integration, 21. Oktober 2010
- ↑ „Nach dem Gipfel: Die EU-Gemeinschaft bröckelt“, Tagesspiegel am 9. Dezember 2011
- ↑ http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/164274/1-juli-kroatien-tritt-der-eu-bei-28-06-2013