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Staat: Unterschied zwischen den Versionen

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== Siehe auch ==
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*[[Nationalstaat]]
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== Literatur ==
* [[Georg Jellinek]]: ''Allgemeine Staatslehre'' 1900
* [[Richard Schmidt]]: ''Allgemeine Staatslehre'' 
* [[Reinhold Zippelius]]: ''Allgemeine Staatslehre. Politikwissenschaft.'' 17. neubearbeitete Auflage, C.H. Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-71296-8.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 4. Juni 2020, 11:52 Uhr

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Der Staat von Paul Thumann. Eine durch Einigkeit starke Germania besiegt den Drachen

Der Staat ist das öffentliche Gemeinwesen, das vor allem die Vereinigung von Regierung und Regierten umfasst. Diese Definition ist jedoch keine allgemein anerkannte, vielmehr gehen in der Wissenschaft die Ansichten über Wesen und Zweck des Staats sehr auseinander. Als allgemeine Voraussetzungen eines Staates gelten: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Ein Staat ist also eine zweckentsprechende Organisation mit Hoheitsrechten, die von anderen Staaten wiederum anerkannt werden. Die Anerkennung von Staaten beruht auf Gegenseitigkeit (bilateral).

Weitere Gemeinsamkeiten können sein:

Oft wird das Vorbild der Familie als Urform des Staates benutzt. Familienmitglieder kann man sich nicht aussuchen, neue Mitglieder aus anderen Familien kommen z.B. durch Heirat dazu. Bei Staaten erfolgten Veränderungen im Laufe der Geschichte meist durch Kriege. Der ehemalige Vielvölkerstaat Sowjetunion benutzte ebenfalls das Bild der Familie und bestand offiziell aus 14 Schwestern.

In der Theorie gibt es unterschiedliche Staatsmodelle.[1][2] Aktuell problematische Konstellationen mit ethnischen Minderheiten in Staaten sind beispielsweise:

Staaten können ihrerseits aus relativ autonomen Unterstaaten bestehen

Wurden Staaten ursprünglich zentral geführt, wie etwa in Frankreich in Italien, werden diese oft unterteilt in Regionen oder Provinzen.

Staaten können sich in überstaatlichen Organisationen zusammenschließen, die verschiedene Formen haben können. Beispiele sind:

Es gibt verschiedene Staatsformen, Beispiele sind:

In der Schule wird oft ein bestimmtes Bild des Staates vermittelt, und zwar in der Staatsbürgerkunde,[3] im Gemeinschaftskunde- und Politikunterricht.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Rüdiger Voigt: Weltordnungspolitik. Wiesbaden 2005, ISBN 3-531-14859-1, S. 177 f.
  2. Stefan Heyms, Doris Lindner: „Schreiben für ein besseres Deutschland“. Nationenkonzepte in der deutschen Geschichte und ihre literarische Gestaltung in den Werken. Würzburg 2002, ISBN 3-8260-2257-2, S. 21.
  3. Erwin Rude: Staatsbürgerkunde nach großen Gesichtspunkten, A. W. Zickfeldt Verlag, Osterwieck im Harz und Leipzig 1931

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