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Europäische Union: Unterschied zwischen den Versionen

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EU Träumerei-Geschwurbel entfernt und juristische Fakten eingeführt
Ideologisches Geschwurbel durch staatsrechtliche Fakten ersetzt. Dazu aktualisiert (Brexit).
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== Deutschland in der EU ==
== Deutschland in der EU ==
Obwohl sich sie EU wie ein de-facto-Staat geriert, ist sie kein solcher. Das Bundesverfassungsgericht hat explizit festgestellt, dass ein Aufgehen des souveränen Deutschland in einem EU-Staat verfassungswidrig (gegen das [[Grundgesetz]]). Ein solcher Schritt wäre nur durch eine neue deutsche Verfassung möglich, welche wiederum durch eine Volksabstimmung angenommen werden müsste. Verfechter der EU blenden diese unumstößliche verfassungsjuristische Tatsache oft aus oder wischen ihn beiseite. Allenfalls die fallweise Übertragung von Hoheitsrechten auf supranationale Organisationen wie die NATO oder die EU sind im Rahmen des deutschen Grundgesetzes statthaft. Die Aufgabe des Verfassungsidentität und damit des souveränen Bundesstaates Deutschland ist dauerhaft verfassungswidrig.<ref>[http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39003/europaeische-integration Erklärung der Bundeszentrale für politische Bildung: Das Grundgesetz und die europäische Integration, 21. Oktober 2010]</ref>.
Obwohl sich sie EU wie ein de-facto-Staat geriert, ist sie kein solcher. Das Bundesverfassungsgericht hat explizit festgestellt, dass ein Aufgehen des souveränen Deutschland in einem EU-Staat verfassungswidrig (gegen das [[Grundgesetz]]). Ein solcher Schritt wäre nur durch eine neue deutsche Verfassung möglich, welche wiederum durch eine Volksabstimmung angenommen werden müsste. Verfechter der EU blenden diese unumstößliche verfassungsjuristische Tatsache oft aus oder wischen ihn beiseite. Allenfalls die fallweise Übertragung von Hoheitsrechten auf supranationale Organisationen wie die NATO oder die EU sind im Rahmen des deutschen Grundgesetzes statthaft. Die Aufgabe des Verfassungsidentität und damit des souveränen Bundesstaates Deutschland ist dauerhaft verfassungswidrig.<ref>[http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39003/europaeische-integration Erklärung der Bundeszentrale für politische Bildung: Das Grundgesetz und die europäische Integration, 21. Oktober 2010]</ref>.
== EMRK im Verhältnis der EU  ==
Die Europäische Union ist seit 2010 berechtigt der EMRK beizutreten, formal wurde das auch durch den Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag geschaffen. Nach Art. 6 Abs. 3 EU-Vertrag sind die Grund- und Menschenrechte der EMRK bereits jetzt Teil des Unionsrechts: ''„[D]ie Grundrechte, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben, sind als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts.“'' <ref>Zuvor lautete Artikel 6 (ex F) des [[Vertrag über die Europäische Union|Vertrags über die Europäische Union]], dass die Union die EMRK achtet.</ref>
== Die EU auf dem Weg zum Bundesstaat ==
Durch die EU Institutionen und die in der [[Charta der Grundrechte der Europäischen Union|EU Grundrechtecharta]] festgelegten Politikbereiche sowie der Stärkung des EU Parlamentes durch den [[Vertrag von Lissabon]] ist die EU zu einer eigenenen Rechtspersönlichkeit geworden, die durch den EuGH auch verbindliche Regeln aufstellen kann. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zwar gesagt, dass die Grundlage eines Staates ein Staatsvolk sei, aber der erste Schritt im Wege der [[Fiskalunion]] ist bereits getan. <ref> [http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.htm BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009]</ref> Die Bundesregierung vertritt aktuell die Ansicht, dass sie das Volk befragen müsse, da eine Vergemeinschaftung von Schulden eine Grundgesetz-Änderung bedarf. Da bislang das Vereinigte Königreich nicht mitzieht, ist dieser Schritt bislang zweifelhaft, da hier die Kompetenzen in Form der Organleihe zwar auf EU Institutionen zurückgreift und auch vorgesehen ist, aus dem zwischenstaatlichen Vertrag der Europäische [[Fiskalunion|17+]] einmal ein EU Vertrag zu machen, was aber bislang nicht stattgefunden hat. Ein wichtiger Bestandteil für ein funktionierender Staat ist nach geltender Rechtsauffassung das Recht Steuern einzutreiben und den Mitgliedsstaaten Grenzen in ihrer Haushaltspolitik zu machen. Durch den Vertrag, der gerade angestrebt wird, ist eine wichtige Hürde genommen. Vielfach wird diskutiert, ob diese Veränderungen in einen [[Föderalstaat|Föderalismus]] münden, es wird abzuwarten sein, ob die Veränderungen, die der Vertrag von Lissabon mit sich gebracht werden, etwa die Beistandsklausel, in der nun nach Art. 42 EU Abs. 7 die EU Staaten Beistand leisten müssen oder aber das neue sog. ''Außenministerium'' die Aussage „Europäische Föderation“ dann rechtfertigen werden.


== EU und UNO ==
== EU und UNO ==
Die EU ist Gast der UN, sie hat jedoch als Nichtstaat kein Stimmrecht, jedoch einen Beobachterstatus.
Das die EU ken Staat ist, hat sie bei den Vereinten Nationen (UNO) nur einen Beobachterstatus.


== Aktuelles ==
== Aktuelles ==
Durch die Ablehnung der Briten kann die Europäische Fiskalunion nicht auf dem Weg einer Änderung des Vertrags von Lissabon erreicht werden, wozu Einstimmigkeit erforderlich ist. Stattdessen muss die geplante Zusammenarbeit auf einem neuen zwischenstaatlichen Vertrag beruhen, der mit den völkerrechtlichen Verträgen vereinbar ist, die zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehen. Die Verhandlungen über den neuen Vertrag sollen bis März 2012 abgeschlossen sein.<ref>[http://www.tagesspiegel.de/politik/die-eu-gemeinschaft-broeckelt/5943380.html „Nach dem Gipfel: Die EU-Gemeinschaft bröckelt“], ''Tagesspiegel'' am 9. Dezember 2011</ref>
Durch die Ablehnung der Briten kann die Europäische Fiskalunion nicht auf dem Weg einer Änderung des Vertrags von Lissabon erreicht werden, wozu Einstimmigkeit erforderlich ist. Stattdessen muss die geplante Zusammenarbeit auf einem neuen zwischenstaatlichen Vertrag beruhen, der mit den völkerrechtlichen Verträgen vereinbar ist, die zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehen. Die Verhandlungen über den neuen Vertrag sollen bis März 2012 abgeschlossen sein.<ref>[http://www.tagesspiegel.de/politik/die-eu-gemeinschaft-broeckelt/5943380.html „Nach dem Gipfel: Die EU-Gemeinschaft bröckelt“], ''Tagesspiegel'' am 9. Dezember 2011</ref>
   
   
Durch die EU Institutionen und die in der [[Charta der Grundrechte der Europäischen Union|EU Grundrechtecharta]] festgelegten Politikbereiche sowie der Stärkung des EU Parlamentes durch den Vertrag von Lissabon ist die EU zu einer eigenen Rechtspersönlichkeit geworden, die durch den EuGH auch verbindliche Regeln aufstellen kann.<ref>[[Wikipedia]]: {{W|Vertrag von Lissabon|anchor=Auflösung des Drei-Säulen-Modells und_Rechtspersönlichkeit der EU|„Rechtspersönlichkeit der EU“}}</ref>
Durch die EU Institutionen und die in der [[Charta der Grundrechte der Europäischen Union|EU Grundrechtecharta]] festgelegten Politikbereiche sowie der Stärkung des EU Parlamentes durch den Vertrag von Lissabon ist die EU zu einer eigenen Rechtspersönlichkeit geworden, die durch den EuGH auch verbindliche Regeln aufstellen kann.<ref>[[Wikipedia]]: {{W|Vertrag von Lissabon|anchor=Auflösung des Drei-Säulen-Modells und_Rechtspersönlichkeit der EU|„Rechtspersönlichkeit der EU“}}</ref>..
 
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zwar gesagt, dass die Grundlage eines Staates ein Staatsvolk sei, aber der erste Schritt im Wege der [[Fiskalunion]] ist bereits getan. <ref> [http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.htm BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009]</ref>
Die Bundesregierung vertritt aktuell die Ansicht, dass sie das Volk befragen müsse, da eine Vergemeinschaftung von Schulden einer Grundgesetz-Änderung bedürfte.<ref>[http://www.welt.de/wirtschaft/article13745194/Top-Jurist-haelt-Euro-Bonds-fuer-verfassungswidrig.html Welt vom ]</ref> <ref>[http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-12/euro-merkel-volksabstimmung BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009]</ref> Frau Merkel vertritt zwar die Ansicht, dass das GG geändert werden müsse, aber erst, sobald die nationalen Hoheitsrechte über den Haushalt aufgegeben würden.
 
Da bislang das Vereinigte Königreich nicht mitzieht, ist dieser Schritt bislang zweifelhaft und auch nicht erforderlich, da hier die Kompetenzen in Form der Organleihe zwar auf EU Institutionen zurückgreift und auch vorgesehen ist, aus dem zwischenstaatlichen Vertrag der Europäische [[Fiskalunion|17+]] einmal ein EU Vertrag zu machen, was aber bislang nicht stattgefunden hat. Durch die fehlende EU Bindung seien die in dem Vertrag im Entwurf vorbereiteten Angaben auch weniger verpflichtend und scharf als die Regelung, die durch eine EU weite Einigung erreicht worden wären.
In den Medien findet dazu auch eine Theoriefindung statt: Ein wichtiger Bestandteil eines funktionierenden Staates ist nach geltender Rechtsauffassung das Recht Steuern einzutreiben und den Mitgliedsstaaten Grenzen in ihrer Haushaltspolitik zu machen. Durch den Vertrag, der gerade angestrebt wird, ist eine wichtige Hürde genommen. Vielfach wird diskutiert, ob diese Veränderungen in einen [[Föderalstaat|Föderalismus]] münden. Es ist umstritten, ob die Veränderungen, die der Vertrag von Lissabon mit sich gebracht hat, etwa die Beistandsklausel, in der nun nach Art. 42 Abs. 7 die EU Staaten Beistand leisten müssen oder aber das neue sog. ''Außenministerium'' die Aussage „Europäische Föderation“ dann rechtfertigen werden.


== Änderungen im Vertrag von Lissabon ==  
== Änderungen im Vertrag von Lissabon ==  
Der Vertrag von Lissabon sieht einige Änderungen im Abstimmungsverhalten vor und qualifiziert die EU nun in ein derivates Völkerrechtssubjekt hinein. Die EU sitzt in vielen Gremien, auch in der UNO, hat sie einen Sitz, ist aber nicht stimmberechtigt. Eine weitere gravierende Änderung ist das erstmal in Art. 50 festgelegte „Ausstrittsrecht“. Gemäß dem Artikel kann ein Mitgliedsstaat nun aber nur die EU verlassen, wenn es die festgelegten verfassungsrechtlichen Vorschriften einhält und im Einklang „mit der Verfassung“ handelt. Am Beispiel Frankreichs bedeutet das, dass dem Präsidenten eine enorme Machtfülle nachgesagt wird, tatsächlich aber kann er auf Vorschlag des Premiers gewisse Volksentscheide vorschlagen und besitzt ein Initiativrecht.
Der Vertrag von Lissabon sieht einige Änderungen im Abstimmungsverhalten vor und qualifiziert die EU nun in ein derivates Völkerrechtssubjekt hinein. Eine weitere gravierende Änderung ist das erstmal in Art. 50 festgelegte Ausstrittsrecht, von dem Großbritannien 2016 Gebrauch gemacht hat ("Brexit")..  
Der Austritt aus der EU ist aber nicht explizit in der Verfassung geregelt ist. In Art. 11 kann er oder die Regierung bzw. beide Kammern des Französischen Parlaments einen Volksentscheid über bestimmte Gesetze anregen, die Einfluss auf die staatlichen Behörden haben können, dass Gesetz muss aber im Entwurf vorliegen und muss nicht verfassungswidrig sein, wenn die Auflösung oder Änderung der Staatsorgane per angefochtenen Gesetz betroffen sind. Hinzu kommt, dass die Mitwirkungen an der Europäischen Union direktes Verfassungsrecht ist und in Art. 88 der FV verankert wurde, demnach kann eine Verfassungsänderung durch den Präsidenten nach vorherigem Vorschlag des Premierministers geändert werden, falls beide Kammern zustimmen und in einem Volksentscheid sich die Bürger für diese Änderung aussprechen.
 
Der Ablauf läuft dann so ab, dass zuerst der Staat selber seinen Austrittswillen der EU mitteilt, dies geschieht in Frankreich zuerst durch die in Art. 52 FV geregelten Normen, wonach der Präsident mit der EU ein Austrittsvertrag aushandelt und diesen ratifiziert. In Art. 53 ist sodann festgelegt, dass der Präsident so einen Vertrag dann nur ratifizieren kann und darf, wenn zuvor im Parlament darüber ein Gesetz geschaffen wurde und mit Mehrheit beschlossen wurde. Volksabstimmungen sind zudem nach Art. 52 Abs. 3 bei diesem Thema nicht vorgesehen. <ref>[http://www.assemblee-nationale.fr/deutsch/8cb.asp Assemble Nationale] Verfassung der fünften Französischen Republik</ref>


== Mitglieder ==
== Mitglieder ==
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* [[Dänemark]]
* [[Dänemark]]
* [[Irland]]
* [[Irland]]
* [[Vereinigtes Königreich]]
* [[Vereinigtes Königreich]] (im Austrittsprozess)


=== Zweite Erweiterung 1981 ===
=== Zweite Erweiterung 1981 ===
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* [[Serbien]]
* [[Serbien]]
* [[Türkei]]
* [[Türkei]]
* [[Island]]


== Links ==
* [http://www.europa-eu-un.org/ Die EU in der UNO]
=== Siehe auch ===
=== Siehe auch ===
* [[EUdSSR]]
* [[EUdSSR]]
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<references />
<references />


 
[[Kategorie:Europäische Union]]
{{PPA-Silber}}
 
[[Kategorie:Europäische Union| ]]

Version vom 28. Mai 2017, 22:30 Uhr

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Flagge des Staatenverbundes "Europäische Union"

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund mit 28 Mitgliedsnationen. Das Bundesverfassungsgericht erschuf den Begriff Staatenverbund speziell für die EU, weil sie in ihrer Form weltweit einzigartig ist. Sie ist kein Staat, aber auch mehr als eine internationale Organisation. Weil sie teilweise staatsähnliche Merkmale hat, aber kein Staat ist und kein "europäisches Volk" hat, legte das Bundesverfassungsgericht diesen Begriff fest.[1] Zugleich stellte das Gericht fest, dass ein Ausbau der EU zu einem echten Staat mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar ist und damit verfassungswidrig wäre.

Deutschland in der EU

Obwohl sich sie EU wie ein de-facto-Staat geriert, ist sie kein solcher. Das Bundesverfassungsgericht hat explizit festgestellt, dass ein Aufgehen des souveränen Deutschland in einem EU-Staat verfassungswidrig (gegen das Grundgesetz). Ein solcher Schritt wäre nur durch eine neue deutsche Verfassung möglich, welche wiederum durch eine Volksabstimmung angenommen werden müsste. Verfechter der EU blenden diese unumstößliche verfassungsjuristische Tatsache oft aus oder wischen ihn beiseite. Allenfalls die fallweise Übertragung von Hoheitsrechten auf supranationale Organisationen wie die NATO oder die EU sind im Rahmen des deutschen Grundgesetzes statthaft. Die Aufgabe des Verfassungsidentität und damit des souveränen Bundesstaates Deutschland ist dauerhaft verfassungswidrig.[2].

EU und UNO

Das die EU ken Staat ist, hat sie bei den Vereinten Nationen (UNO) nur einen Beobachterstatus.

Aktuelles

Durch die Ablehnung der Briten kann die Europäische Fiskalunion nicht auf dem Weg einer Änderung des Vertrags von Lissabon erreicht werden, wozu Einstimmigkeit erforderlich ist. Stattdessen muss die geplante Zusammenarbeit auf einem neuen zwischenstaatlichen Vertrag beruhen, der mit den völkerrechtlichen Verträgen vereinbar ist, die zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehen. Die Verhandlungen über den neuen Vertrag sollen bis März 2012 abgeschlossen sein.[3]

Durch die EU Institutionen und die in der EU Grundrechtecharta festgelegten Politikbereiche sowie der Stärkung des EU Parlamentes durch den Vertrag von Lissabon ist die EU zu einer eigenen Rechtspersönlichkeit geworden, die durch den EuGH auch verbindliche Regeln aufstellen kann.[4]..

Änderungen im Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon sieht einige Änderungen im Abstimmungsverhalten vor und qualifiziert die EU nun in ein derivates Völkerrechtssubjekt hinein. Eine weitere gravierende Änderung ist das erstmal in Art. 50 festgelegte Ausstrittsrecht, von dem Großbritannien 2016 Gebrauch gemacht hat ("Brexit")..

Mitglieder

Die aktuellen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind:

Gründungsmitglieder

Erste Erweiterung 1973

Zweite Erweiterung 1981

Dritte Erweiterung 1986

Vierte Erweiterung 1995

Fünfte Erweiterung 2004

Sechste Erweiterung 2007

Siebte Erweiterung 2013

Bewerber

Siehe auch

Einzelnachweise