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Fürstbischof

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Ein Fürstbischof war ein Bischof bzw. Erzbischof, der seit dem Mittelalter mit seiner geistlichen Macht innerhalb der Kirche auch weltliche Herrschaft über ein als Fürstbistum bezeichnetes Territorium ausübte, dem er als Landesherr vorstand. So gab es drei Kurfürsten, die zugleich Erzbischöfe waren, und zwar in Köln, Mainz und Trier. Auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches verschwand die Funktion de facto erst mit der Auflösung des Reiches im Jahre 1806. In einigen Bistümern überdauerte die Bezeichnung sogar noch den Ersten Weltkrieg. Der Gebrauch der Titel Fürstbischof und Fürsterzbischof sowie die Verwendung der damit verbundenen weltlichen Würdezeichen (ie Fürstenhut und -mantel wurden schließlich 1951 durch Papst Pius XII. auch formell abgeschafft.[1] Gleichwohl gab es auch danach Verhaltensweisen, die an die damalige Zeit erinnern wie Franz-Peter Tebartz-van Elst im Bistum Limburg

Einzelnachweise

  1. Franz Gall: Österreichische Wappenkunde. Handbuch der Wappenwissenschaft. 2. Aufl. Böhlau Verlag, Wien 1992, S. 219, ISBN 3-205-05352-4.

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