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Kurfürst

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Die Kurfürsten waren jene Territorialfürsten des Heiligen Römischen Reichs, welchen das Recht zustand, den jeweiligen Kaiser oder König des Reichs zu wählen. Diese Prozedur reichte gewohnheitsrechtlich recht weit zurück, wurde allerdings dann 1356 in der Goldenen Bulle auch noch schriftlich festgeschrieben.

Relativ unbekannt ist dabei zum Beispiel, dass das Kurfürsten-Gremium seinerzeit auch eine Kaiser-Kandidatur des französischen "Sonnenkönigs" Ludwig XIV. zu behandeln hatte, der dann allerdings keine Gnade bei den Reichsvertretern fand. [1]

Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben, später neun Reichsfürsten an. Jedem Kurfürsten war eines der Reichserzämter zugeordnet. Zum ursprünglichen Kollegium gehörten:[2]

drei geistliche Fürstbischöfe:

sowie vier weltliche Fürsten:

Im 17. Jahrhundert erlangten zwei weitere Reichsfürsten die Kurwürde:


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