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Staat

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Der Staat von Paul Thumann. Eine durch Einigkeit starke Germania besiegt den Drachen

Der Staat ist das öffentliche Gemeinwesen, das vor allem die Vereinigung von Regierung und Regierten umfasst. Diese Definition ist jedoch keine allgemein anerkannte, vielmehr gehen in der Wissenschaft die Ansichten über Wesen und Zweck des Staats sehr auseinander. Als allgemeine Voraussetzungen eines Staates gelten: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Ein Staat ist also eine zweckentsprechende Organisation mit Hoheitsrechten, die von anderen Staaten wiederum anerkannt werden. Die Anerkennung von Staaten beruht auf Gegenseitigkeit (bilateral).

Weitere Gemeinsamkeiten können sein:

Oft wird das Vorbild der Familie als Urform des Staates benutzt. Familienmitglieder kann man sich nicht aussuchen, neue Mitglieder aus anderen Familien kommen z.B. durch Heirat dazu. Bei Staaten erfolgen Veränderungen oft als Folgen eines Krieges.

Staaten können ihrerseits aus relativ autonomen Unterstaaten bestehen

Wurden Staaten ursprünglich zentral geführt, wie etwa in Frankreich, sind diese Staaten unterteilt in

  • Regionen
  • Provinzen
  • Departemente

Staaten können sich in überstaatlichen Organisationen zusammenschließen, die verschiedene Formen haben können. Beispiele sind:

Es gibt verschiedene Staatsformen:

Einzelnachweise


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