PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Bundesministerium der Verteidigung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
weiteres
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 18: Zeile 18:
}}
}}


Das '''Bundesministerium der Verteidigung''' (kurz BMVg, bis 1972 BMVtg) ist eine oberste Bundesbehörde in der [[Bundesrepublik Deutschland]]. Es ist das Fachressort für die militärische Verteidigung und alle Angelegenheiten der [[Bundeswehr]]. Laut Artikel 65a<ref>{{Art.|65a|gg|juris}} Abs.&nbsp;1 GG</ref> des [[Grundgesetz]]es (GG) hat zunächst der ''Bundesminister der Verteidigung'' die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte,<ref>Diese Bestimmung findet sich in der ersten Version von 1949 noch nicht im GG</ref> diese geht jedoch gemäß Artikel 115b<ref>{{Art.|115b|gg|juris}} GG</ref> im Verteidigungsfall auf den [[Bundeskanzler]] über.
Das '''Bundesministerium der Verteidigung''' (kurz BMVg, bis 1972 BMVtg) ist eine oberste Bundesbehörde in der [[Bundesrepublik Deutschland]]. Es ist das Fachressort für die militärische Verteidigung und alle Angelegenheiten der [[Bundeswehr]]. Laut Artikel 65a<ref>{{Art.|65a|gg|juris}} Abs.&nbsp;1 GG</ref> des [[Grundgesetz]]es (GG) hat zunächst der ''Bundesminister der Verteidigung'' die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte,<ref>Diese Bestimmung findet sich in der ersten Version von 1949 noch nicht im GG, die meisten Änderungen erfolgten 2012</ref> diese geht jedoch gemäß Artikel 115b<ref>{{Art.|115b|gg|juris}} GG</ref> im Verteidigungsfall auf den [[Bundeskanzler]] über.


{{Navigationsleiste Bundesverteidigungsminister}}
{{Navigationsleiste Bundesverteidigungsminister}}

Version vom 13. Juni 2024, 10:50 Uhr

Abkürzung BMVg
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Oberste Bundesbehörde
Gründung 7. Juni 1955 als Bundesministerium für Verteidigung
Hauptsitz Bonn
Behördenleitung Boris Pistorius (SPD)
Anzahl der Bediensteten 2.860[1]
Haushaltsvolumen 50,12 Mrd. EUR (2023)
Website bmvg.de

Das Bundesministerium der Verteidigung (kurz BMVg, bis 1972 BMVtg) ist eine oberste Bundesbehörde in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist das Fachressort für die militärische Verteidigung und alle Angelegenheiten der Bundeswehr. Laut Artikel 65a[2] des Grundgesetzes (GG) hat zunächst der Bundesminister der Verteidigung die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte,[3] diese geht jedoch gemäß Artikel 115b[4] im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler über.