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Bundesministerium der Verteidigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Bundesministerium der Verteidigung''' (kurz BMVg, bis 1972 BMVtg) ist eine oberste Bundesbehörde in der [[Bundesrepublik Deutschland]]. Es ist das Fachressort für die militärische Verteidigung und alle Angelegenheiten der [[Bundeswehr]]. Laut Artikel 65a<ref>{{Art.|65a|gg|juris}} Abs.&nbsp;1</ref> des [[Grundgesetz]]es hat der ''Bundesminister der Verteidigung'' die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.<ref>Diese Bestimmung findet sich in der ersten Version von 1949 noch nicht im GG</ref>
Das '''Bundesministerium der Verteidigung''' (kurz BMVg, bis 1972 BMVtg) ist eine oberste Bundesbehörde in der [[Bundesrepublik Deutschland]]. Es ist das Fachressort für die militärische Verteidigung und alle Angelegenheiten der [[Bundeswehr]]. Laut Artikel 65a<ref>{{Art.|65a|gg|juris}} Abs.&nbsp;1 GG</ref> des [[Grundgesetz]]es (GG) hat zunächst der ''Bundesminister der Verteidigung'' die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte,<ref>Diese Bestimmung findet sich in der ersten Version von 1949 noch nicht im GG, die meisten Änderungen erfolgten 2012</ref> diese geht jedoch gemäß Artikel 115b<ref>{{Art.|115b|gg|juris}} GG</ref> im Verteidigungsfall auf den [[Bundeskanzler]] über.
 
== Dienstsitze ==
Der erste [[Sitz (juristische Person)|Dienstsitz]] des Ministeriums befindet sich auf der [[Hardthöhe]] in [[Bonn]], ein zweiter Dienstsitz seit 1993 im [[Bendlerblock]] in [[Berlin]].


{{Navigationsleiste Bundesverteidigungsminister}}
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Aktuelle Version vom 18. Februar 2025, 16:06 Uhr

Abkürzung BMVg
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Oberste Bundesbehörde
Gründung 7. Juni 1955 als Bundesministerium für Verteidigung
Hauptsitz Bonn
Behördenleitung Boris Pistorius (SPD)
Anzahl der Bediensteten 2.860[1]
Haushaltsvolumen 50,12 Mrd. EUR (2023)
Website bmvg.de

Das Bundesministerium der Verteidigung (kurz BMVg, bis 1972 BMVtg) ist eine oberste Bundesbehörde in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist das Fachressort für die militärische Verteidigung und alle Angelegenheiten der Bundeswehr. Laut Artikel 65a[2] des Grundgesetzes (GG) hat zunächst der Bundesminister der Verteidigung die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte,[3] diese geht jedoch gemäß Artikel 115b[4] im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler über.

Dienstsitze

Der erste Dienstsitz des Ministeriums befindet sich auf der Hardthöhe in Bonn, ein zweiter Dienstsitz seit 1993 im Bendlerblock in Berlin.