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Wiedervereinigung Deutschlands

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Mauerreste am Potsdamer Platz in Berlin

Die Begriffe deutsche Wiedervereinigung oder deutsche Vereinigung[1] haben eine etwas unterschiedliche Bedeutung: Die deutsche Wiedervereinigung wurde bereits 1949 in der Präambel des Grundgesetzes als Verfassungsziel zum Ausdruck gebracht. In der Gesetzessprache von 1990 heißt es Herstellung der Einheit Deutschlands.[2] Der durch eine friedliche Revolution in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) angestoßene politische Prozess in den Jahren 1989 und 1990 führte schließlich zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990. Die damit vollzogene deutsche Einheit, die seither an jedem 3. Oktober als Nationalfeiertag mit dem Namen Tag der Deutschen Einheit begangen wird, beendete den als Folge des Zweiten Weltkrieges in der Ära des Kalten Krieges vier Jahrzehnte währenden Zustand der deutschen Teilung. Ein Höhepunkt der friedlichen Revolution war der stückweise Abbruch der Berliner Mauer von Ostberliner Seite aus, was die DDR-Grenzsoldaten fast widerstandslos geschehen ließen, und der nächtliche Zustrom der Menschen von Donnerstag, dem 9. November, auf Freitag, den 10. November 1989 nach Westen, die dort das ersehnte „Wunderland“ erleben konnten.

Es kam zur Währungsunion und einer marktwirtschaftlichen Übernahme des Gebietes der DDR, was nicht nur positive Folgen hatte. Den möglichen teils auch nachteiligen Folgen des vom Kapitalismus geprägten westlichen Systems versuchte die deutsche Bundesregierung mit staatlichen Regelungen entgegen zu wirken. Am 1. Juli 1990 übernahm die Treuhandanstalt 7894 Volkseigene Betriebe (VEBs) mit rund vier Millionen Beschäftigten, etwa 40 Prozent aller Arbeitskräfte, was rund 32 % aller Beschäftigten der DDR entsprach, sowie eine mehr als die Hälfte der DDR umfassende Grund- und Bodenfläche. Zudem wurde eine Sozialunion zur Absicherung aufgebaut, bei der jedoch über noch sehr lange Zeit unterschiedliche Regelungen zwischen Ost und West gelten. Die 1,74 Millionen Staatsdiener der DDR entsprachen mehr als dem Dreifachen der damals im öffentlichen Dienst des vergleichbar großen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigten Beamten und Angestellten. So besteht laut Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (kurz TV-L) in den Bundesländern des Tarifgebiets West eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Rahmen von 38,7 bis 40,1[3] Stunden, im Tarifgebiet Ost (also der ehemaligen DDR) bleibt es bei 40 Wochenstunden.[4] Zudem galt bis 2005/2006 in den neuen Bundesländern ein spezieller Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) mit reduzierter Vergütung, der BAT-Ost oder auch kurz BAT-O genannt wurde. Die Unterschiedlichkeit zeigt sich auch bei den Renten, die für die Berechnung verwendeten Rentenwerte wurden von 1990 an mit 15,95 DM (Ost) und 39,58 DM (West) nur allmählich angeglichen und lagen 2001 mit 43,15 DM und 49,51 DM noch deutlich auseinander.[5]

In einigen Gebieten gab es u.a. durch den Zusammenbruch der Wirtschaft der DDR und Abwanderung einen Bevölkerungsrückgang. So hatte z.B. die Stadt Rostock einen starken Bevölkerungsrückgang von ungefähr 250.000 auf 200.000 Einwohner. Ähnliches spielte sich in Mecklenburg-Vorpommern ab, wo der Rückgang zwischen 1990 und 2013 bei 17 % lag.[6] 1988 hatte das Land fast 2 Millionen Einwohner, 2020 nur noch 1,61 Millionen; eine Studie von 2019 erwartete bis 2035 ein weiteres starkes Abschrumpfen bis auf 1,43 Millionen Einwohner.[7]

Diese Trends haben sich erst in den Jahren ab 2000 verlangsamt und konnten inzwischen sogar umgekehrt werden. Regional ist die Bevölkerungsentwicklung sehr unterschiedlich, zwar wachsen einige Großstädte, doch im ländlichen Raum verlieren viele Gemeinden nach wie vor durch Überalterung langsam ihre Bevölkerung. Die Vision von Bundeskanzler Helmut Kohl, es werde „blühende Landschaften“ geben, wurde wortwörtlich zur Realität - oft zur Freude des Naturschutzes. So entstand zum Beispiel ein Grünes Band Deutschland, ein fast 1400 km langer Geländestreifen auf den Flächen der ehemaligen Innerdeutschen Grenzsicherungsanlagen.

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Kurt Sontheimer/Wilhelm Bleek/Andrea Gawrich: Grundzüge des politischen Systems Deutschlands. München 2007, S. 91.
  2. Der amtliche Volltitel des Einigungsvertrags lautet Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands; siehe auch § 26a BauNVO
  3. Bayern hat die längste Arbeitszeit
  4. laut Wikipedia
  5. https://de.wikipedia.org/wiki/Aktueller_Rentenwert#Historie
  6. Manuel Slupina u. a.: Die demografische Lage der Nation. Wie zukunftsfähig Deutschlands Regionen sind. Berlin 2019, S. 51.
  7. Manuel Slupina u. a.: Die demografische Lage der Nation. Wie zukunftsfähig Deutschlands Regionen sind. Berlin 2019, S. 50 u. 51.

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