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Naturschutz
Der Begriff Naturschutz umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Objekten in der Natur. Diese Objekte können einzelne Individuen, zum Beispiel ein Baum, Gruppen von Tieren und Pflanzen, aber auch bestimmte Flächen und Landschaften sein. Im deutschen Bundesnaturschutzgesetz werden folgende drei Zielsetzungen unterschieden,[1] die auch in den Gesetzen anderer Staaten zu finden sind:
- Die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft (ästhetisch-kulturelle Gründe; Natur als Erholungsraum),
- die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, wobei eine nachhaltige Nutzbarkeit der Natur durch den Menschen angestrebt wird
- die Erhaltung der Biodiversität durch Artenschutz
Der Naturschutz wurde 1994 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) in Artikel 20 a ausdrücklich als Staatsziel verankert, indem von einem Schutz der „natürlichen Lebensgrundlagen“ gesprochen wird.[2]
Siehe auch
Weblinks
- Homepage des deutschen Bundesamtes für Naturschutz
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