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Ständegesellschaft

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Version vom 16. Juni 2024, 13:38 Uhr von Fmrauch (Diskussion | Beiträge) (Ständegliederung)
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Eine Ständegesellschaft ist eine Gesellschaftsordnung mit sozialen Gruppierungen, für die jeweils eigene rechtliche und kulturelle Normen gelten.

Ständegliederung

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Stände- und Klassengesellschaften weisen oft ähnliche Merkmale auf - hier eine Darstellung aus Japan (von links nach rechts): Landwirtschaft, Handel, Militär, Handwerk

Im Mittelalter entwickelten sich folgende Gruppierungen in Europa:

Die oberste Stufe in der Hierarchie waren der Adel (weltliche Fürsten) und die obersten Führer des Klerus (Bischof usw.). Die Gruppe der Patrizier entstand erst verhältnismäßig spät und kam ab dem 15. Jahrhundert aus dem Bürgertum. Bei den Handwerkern und Bauern hing es davon ab, ob sie Grundbesitz hatten. In einer Stadt gab es oft eine andere Hierarchie als auf dem Land.

Die unterste Stufe in der Ständeordnung waren im Heiligen Römischen Reich die Leibeigenen, die keinen Grund und Boden, sondern meist nur wenig persönliches Eigentum hatten.

Zu unterscheiden sind davon die Reichsstände, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen.

Ordnungsdenken und Probleme des Mittelalters

Die Vorstellung der Gliederung der Gesellschaft in Stände durchdrang im Mittelalter alle theologischen sowie politischen Betrachtungen und war vielfältiger als die zum Beispiel im Marxismus genannte einfache Gliederung in nur drei Stände (1. Adel und Klerus, 2. Bürgertum, 3. Bauern und Arbeiter). Zudem gab es zahlreiche Probleme: So musste sich der Kaiser mit den unterschiedlichen Interessen von Bischöfen, weltlichen Fürsten und den Städten auseinandersetzen. Mit den Handwerkern gab es teilweise erhebliche Konflikte, die unter anderem in einem Zunftverbot 1231/1232 in Ravenna gipfelten.[1] Hinzu kam der Investiturstreit. Im allgemeinen wurde jede Gruppierung, jede Funktion, jeder Beruf als ein Stand angesehen, so dass innerhalb der Gesellschaft bis zu zwölf Stände vorkommen konnten.[2] Stand ist im Mittelalter Zustand, "estat" oder "ordo", worin der Gedanke einer von Gott gewollten Seinsweise liegt. Die Worte "estat" und "ordo" umschließen im Mittelalter eine große Anzahl menschlicher Gruppierungen, die nach unseren heutigen Begriffen ganz unterschiedlich sind: Die Stände nach unserer Auffassung, die Berufe, den ehelichen Stand neben dem jungfräulichen, den Stand der Sündigkeit ("estat de pechie"), die vier "estats de corps et de bouche" am Hof (panetiers, Schenken, Vorschneider und Küchenmeister), die geistlichen Weihen (Priester, Diakon usw.), die Klosterorden sowie die Ritterorden. Im mittelalterlichen Denken wird der Begriff "Stand" oder "Orden" in all diesen Fällen zusammengehalten durch das Bewusstsein, dass jede dieser Gruppen etwas von Gottes Gesetztes darstellt, ein Organ im Weltbau ist, ebenso wesentlich und ebenso hierarchisch-ehrwürdig wie die himmlischen Throne und Mächte der Engelhierarchie.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Der große Ploetz. Die Daten-Enzyklopädie der Weltgeschichte, 32. Auflage 1998, Seite 392
  2. A. F. Pollard: The Evolution of Parliament, London, 1920, Seite 58 bis 80
  3. Johan Huizinga: Herbst des Mittelalters, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart, 1953, Seite 56