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Wohngeld

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Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten der eigenen, selbst genutzten Wohnung (Eigentumswohnung, Lastenzuschuss) erhalten. Die gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Wohngeld gelten als besonderer Teil des Sozialgesetzbuches (siehe § 68 Nr. 10 SGB I) und sind im WoGG zusammengefasst. Zuständig für die Beantragung sind spezielle Ansprechpartner in den Stadtverwaltungen. Diese sind entweder beim Sozialamt oder einer anderen Behörde zu finden. In Österreich heißt es Wohnungsbeihilfe.

Berechnung

Der Wohngeldanspruch wird anhand der folgenden drei Faktoren berechnet:[1]

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern)

Die Städte und Gemeinden in Deutschland werden abhängig vom jeweiligen Mietenniveau seit 1. Januar 2020 in sieben Mietenstufen eingeteilt.[2][3] Demnach werden für eine erwachsene, alleinstehende Person bei monatlich je nach Mietstufe zwischen maximal 338 und 633 Euro gezahlt. In größeren Städten gibt es Zuschläge für einige Stadtteile mit hohem Mietniveau.

Kritik

Nach Ansicht einiger Wirtschaftswissenschaftler waren viele Regelungen zum Wohngeld bis 2012 entbehrlich, da es in Konkurrenz zu Grundsicherungsleistungen stehe.[4][5] Sowohl mit dem Wohngeld als auch mit der Grundsicherung werde das sozialpolitische Ziel verfolgt, einkommensschwachen Haushalten einen angemessenen Wohnraum zu ermöglichen. Zwar besteht kein Wohngeldanspruch, wenn bestimmte andere Sozialleistungen wie BAföG beantragt werden können (siehe § 20 WoGG); doch die Existenz von Sozialleistungen mit ähnlicher oder sogar gleicher Zielsetzung (die Kosten der Unterkunft werden z.B. vom Jobcenter bezahlt) führe zu unnötigen Doppelstrukturen im staatlichen Verwaltungsapparat. Diese Kritik gilt zum Teil noch bis heute wegen der etwas anderen Berechnung beim Lastenzuschuss und auch besonders nach Einführung des Bürgergeldes.

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Siehe auch

Einzelnachweise

Weblinks

  • Information des zuständigen Bundesministeriums in Deutschland

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