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Ostgebiete des Deutschen Reiches

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Als Ostgebiete des Deutschen Reiches oder auch ehemalige deutsche Ostgebiete werden die Gebiete und Regionen östlich der Oder-Neiße-Linie bezeichnet, die am 31. Dezember 1937 zum Gebiet des Deutschen Reiches gehört hatten,[1] 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs völkerrechtswidrig von Deutschland faktisch abgetrennt wurden und heute zu Polen und Russland gehören. Diese Gebiete machten etwa ein Viertel der Fläche, ein Siebtel der Bevölkerung und einen deutlich unterdurchschnittlichen Anteil an der Industrieproduktion Deutschlands aus.[2] In der „Volksrepublik Polen“ wurden diese Gebiete als „Wiedergewonnene Gebiete“ (polnisch Ziemie Odzyskane) oder als „westliche und nördliche Gebiete“ (polnisch Ziemie Zachodnie i Północne) bezeichnet.

Zu den Ostgebieten des Deutschen Reiches im weiteren Sinne werden auch Gebiete gezählt, die Deutschland bereits nach dem Ersten Weltkrieg im Jahre 1920 aufgrund des Versailler Vertrages von 1919 abtreten musste: die Großteile der preußischen Provinzen Posen und Westpreußen, das vormals ostpreußische Gebiet von Soldau und das oberschlesische Industriegebiet (an Polen) sowie das Hultschiner Ländchen (an die Tschechoslowakei) und das Memelland (an die alliierten Mächte, 1923 von Litauen annektiert), außerdem die Freie Stadt Danzig.

Andere Lexika





  1. Vgl. Uwe Andersen, Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Springer, Wiesbaden 1995, S. 548 f.; Patrick Lehn, Deutschlandbilder. Historische Schulatlanten zwischen 1871 und 1990. Ein Handbuch, Böhlau, Köln 2008, S. 493; Otto Kimminich, Deutsche Verfassungsgeschichte, 2. Aufl., Baden-Baden 1987, S. 640 ff.
  2. Werner Abelshauser: Deutsche Wirtschaftsgeschichte seit 1945. Beck, München 2004, S. 62.