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Freie Stadt Danzig
Die Freie Stadt Danzig bestand als teilsouveräner, selbstständiger Freistaat mit polnischen Hafenrechten unter dem Schutz des Völkerbundes von 1920 bis (faktisch) 1939. Nachdem das Gebiet von 1794 bis 1807 und von 1814 bis 1919 zu Preußen gehört hatte, wurde es nach dem Ersten Weltkrieg aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags 1920 vom Deutschen Reich abgetrennt und erhielt den Status eines autonomen Freistaats Danzig. Zu diesem Staat gehörten Danzig, Zoppot, Praust, Tiegenhof, Neuteich und das sie verbindende Gebiet. Die Einwohner dieses Staates galten im Deutschen Reich als Ausländer, auch wenn sie aus Deutschland stammten.
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