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Hexenverfolgung

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Als Hexenverfolgung bezeichnet man das Aufspüren, Festnehmen, Foltern und Bestrafen (insbesondere die Hinrichtung) von Personen, von denen geglaubt wird, sie seien Hexen, praktizierten Zauberei bzw. stünden mit dem Teufel im Bunde. In Mitteleuropa fand sie vor allem während der Frühen Neuzeit statt, und zwar von etwa 1450 bis 1750. Am stärksten waren das sogenannte Heilige Römische Reich und die daran angrenzenden Gebiete betroffen. Es wird geschätzt, dass allein auf Deutschland 40.000 Hexenverbrennungen und damit mehr als die Hälfte der gesamteuropäischen Zahl entfielen.[1]. Global gesehen ist die Hexenverfolgung bis in die Gegenwart verbreitet.

Frauen stellten in Mitteleuropa die Mehrzahl der Opfer (etwa drei Viertel der Opfer) wie auch bei den Denunzianten. In Nordeuropa waren manchmal Männer stärker betroffen.[2] Die Gesamtzahl der Prozesse in Europa in der gesamten Frühen Neuzeit hat schätzungweise 110.000 betragen, was etwa 60.000 Hinrichtungen zur Folge gehabt hätte. Viele Hinrichtungen fanden durch Verbrennen auf einem Scheiterhaufen statt.

Kulturgeschichtlicher Hintergrund

Mit der Christianisierung Europas kam es zu einer Neu- und Umdeutung der alten Glaubensvorstellungen. Die vorchristlichen und heidnischen Kulte wurden im späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit als Aberglaube eingestuft. Das Alte Testament verbietet Wahrsagerei, Hellseherei oder ähnliche Rituale (Lev 19,26 EU) und fordert zur Verfolgung von Zauberern auf (Ex 22,17 EU).[3] Es besteht ein Zusammenhang mit der Inquisition, die manchmal auch als Synonym verwendet wird. Viele tatsächlich nachgewiesene Ereignisse wurden literarisch verarbeitet wie etwa von Wilhelm Meinhold (1797–1851).

Rechtsgeschichte

Der Hexenhammer (lateinisch Malleus maleficarum) diente als Kriminalcodex zur Legitimation der Hexenverfolgung. Das Buch wurde von dem Theologen und Dominikaner Heinrich Kramer (lateinisch Henricus Institoris) im Jahre 1486 in Speyer veröffentlichte und erschien bis ins 17. Jahrhundert hinein in 29 Auflagen. Auf den Titelblättern der meisten älteren Ausgaben wird auch Jakob Sprenger (Inquisitor) als Mitautor genannt. Zunächst war die römisch-katholische Kirche dabei aktiv.

1630 kam es in Lippstadt zu einem Hexenprozess mit 23 weiblichen und 6 männlichen Angeklagten. Nicht nur christliche Eiferer wie Johann Gottfried von Aschhausen, sondern auch weltliche Herren wie Hermann Cothmann (1629–1683), der Bürgermeister von Lemgo, spielten eine führende Rolle bei der Hexenverfolgung. Es gab einige Schwerpunkte z. B. die Hexenprozesse in Würzburg[4] oder in Bamberg. Der erste Hexenprozess in Skandinavien fand 1601 in der Finnmark statt, die damals zu Dänemark-Norwegen gehörte.[5] Die erste Hexenverbrennung auf Island gab es 1625, die letzte 1683. Die Forschung geht davon aus, dass auf dem Gebiet der heutigen Schweiz um die 10.000 Hexenprozesse stattgefunden haben.

Im April 2019 berichtete die Zeitschrift Focus, dass aufgrund eines Schuldscheines aus der Zeit der Hexenverfolgung seit 430 Jahren Zinsen von der Stadt Trier an die römisch-katholische Kirche gezahlt werden.[6]

Hexenverfolgung in der Kunst

Das US-Drama Hexenjagd von Arthur Miller behandelt den massenhysterischen Aspekt in der Stadt Salem.

Literatur

  • Jakob Sprenger, Heinrich Institoris: Malleus maleficarum. In: Malleorum quorundam maleficarum […]. 2 Bände. Frankfurt am Main 1532.
  • Burkhard Beyer und Christian Möller: Bibliographie zur Geschichte der Hexenverfolgungen in Westfalen und Lippe, Münster 2019 (online PDF, 539 kb).
  • Hexenprozesse in Kurmainz, Allgemeine Bibliographie zu Hexenprozessen, Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz
  • Wolfgang Behringer: Zur Geschichte der Hexenforschung, In: Hexen und Hexenverfolgung im deutschen Südwesten / [Badisches Landesmuseum Karlsruhe. Hrsg. von Harald Siebenmorgen]. — Vol. 2. - Ostfildern 1994: Cantz, 1994. — (Volkskundliche Veröffentlichungen des Badischen Landesmuseums Karlsruhe ; 2,2), S. 93-146; 13,77 MB Adobe PDF doi:10.22028/D291-23579


Andere Lexika





Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Lorenz, Sönke / Midelfort, H. C. Erik: Hexen und Hexenprozesse. Abgerufen am 8. Juni 2017.
  2.  Stephan Quensel: Hexen, Satan, Inquisition: Die Erfindung des Hexen-Problems. Springer VS, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-15125-6, S. 10.
  3. Bemerkenswert ist bei dieser Übersetzung die Verwendung des Wortes Zauberin, also der weiblichen Form
  4. Vgl. etwa Elmar Weiss: Die Hexenprozesse im Hochstift Würzburg. In: Peter Kolb, Ernst-Günter Krenig (Hrsg.): Unterfränkische Geschichte. 5 Teile in 7 Bänden. Echter, Würzburg 1989–2002. Band 3, 1995, S. 326–361.
  5.  Klaus Englert: Hexenverfolgung in Norwegen: Wasser, Feuer, Stille. In: Die Tageszeitung: taz. 17. März 2014, ISSN 0931-9085 (https://taz.de/!5046297/).
  6. Lukrativer Mord an Dietrich Flade