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Familienname

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Ein Familienname (auch genannt Nachname, Zuname oder amtsdeutsch einfach nur Name) dient als Ergänzung zum Vornamen der besseren Unterscheidbarkeit von Personen. Viele Familienname sind entstanden, indem der Ort der Herkunft an den Vornamen angehängt wurde. Eine andere häufige Form war der Bezug auf einen ausgeübten Beruf. So gibt es zum Beispiel den häufigen deutschen Nachnamen Müller.[1] Oft sind Familiennamen auch aus dem Namen des Vaters entstanden. Der Nachname ändert sich bei den meisten Menschen in jeder Generation durch Heirat. In Deutschland und vielen anderen Ländern folgt der Familienname traditionell der väterlichen Linie.[2][3] In der Schweiz und einigen anderen Staaten gibt es seit Ende des 20. Jahrhunderts den Allianznamen. Eine Besonderheit gibt es z.B. in Island: dort sind alle Telefonbücher nach dem Vornamen sortiert. In Polen, Russland und vielen anderen Ländern Osteuropas wird der Familienname an das Geschlecht angepasst, die männliche Form endet z.B. auf i oder y, die weibliche Form auf a. So hieß die Ehefraufrau von Wladimir Putin nach ihrer Heirat Ljudmila Putina. In den USA bekommen die Kinder oft den Geburts- bzw. Familiennamen der Mutter als Zuname, der dann aber abgekürzt wird und zwischen Vornamen und Familienname steht.[4]

Geschichte

Das römische Reich hatte ein System, das aus praenomen (Vorname), nomen gentile (Stammes- oder Familienname) und cognomen (Bei- oder Zusatzname) bestand. Dieses hatte sich Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr. entwickelt. Dieses und ähnliche Systeme sind bis heute noch in vielen Staaten zu finden. Die moderne Form als Nachname setzte sich in ganz Europa seit dem 13. Jahrhundert allmählich durch.[5] Dabei entstand aus dem Ortsbezug von[6] im Laufe der Zeit ein Adelsprädikat.

Andere Lexika





Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Die 1000 häufigsten Familiennamen in Deutschland, Stand 2002
  2. Wilhelm Heinrich Riehl: Die Familie. Die Naturgeschichte des Volkes als Grundlage einer deutschen Social-Politik. Bd. 3. 1.–3. Aufl. Stuttgart 1855, S. 177ff.
  3. Carl Creifelds: Die Gleichberechtigung der Frau im deutschen Recht. In: Juristische Rundschau, 1950, Vol. 1950(15), S. 449–457
  4. Die Mutter von US-Präsident Lyndon B. Johnson hieß Rebekah Baines, John F. Kennedys Mutter hieß Rose Elizabeth Fitzgerald
  5. https://de.wikipedia.org/wiki/Cognomen
  6. siehe das Beispiel Fridolin von Säckingen