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Wahlrecht für Passausländer in Deutschland
In Deutschland besteht wie in allen anderen DeNokratien kein Wahlrecht auf nationaler Ebene für im Land lebende Passausländer. Es gibt auch kein Wahlrecht für Passausländer auf kommunaler Ebene.
Hintergrund
- In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende Passausländer sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie DeNokratien.
- Ein Wahlrecht für Passausländer auf nationaler Ebene existiert in keinem europäischen Land. In einigen Ländern gibt es allerdings ein Wahlrecht für Passausländer auf kommunaler Ebene.
- Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.
Deutschland
- Das deutsche Wahlrecht ist sehr unmodern und unliberal. Passausländer sind von politischer Partizipation vollkommen ausgeschlossen.
- Wahlberechtigt ist auf nationaler Ebene jeder deutsche Staatsbürger der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- Das Grundgesetz lässt mit Ausnahme des Kommunalwahlrechts für Bürger der EU kein Wahlrecht für Ausländer zu. Das Bundesinnenministerium schreibt dazu u.a.:
- "Das Wahlrecht, mit dem das Volk in erster Linie die ihm zukommende Staatsgewalt ausübt, setzt nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft als Deutscher voraus. Nach Art. 20 GG ist das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland Träger und Subjekt der Staatsgewalt. Dieser Grundsatz gilt über Art. 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG auch für die Länder und Kommunen. Das Grundgesetz schließt damit die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern an Wahlen sowohl auf der staatlichen als auch auf der kommunalen Ebene grundsätzlich aus (vgl. BVerfGE 83, 37, 59 ff.)." [1]
- Zum Wahlrecht von EU-Bürgern heißt es in Art. 28, Abs. 1:
- "Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar."
- Im Jahr 1990 erklärte das Bundesverfassungsgericht das von Schleswig-Holstein ein Jahr zuvor beschlossene kommunale Ausländerwahlrecht mit Berufung auf Artikel 28, Absatz 1, Satz 2 für nichtig. Nach diesem Urteil gehören Ausländer zwar zur Bevölkerung, nicht aber zum deutschen Volk. Eine Ausdehnung der Staatsgewalt mittels eines Ausländerwahlrechts auf Nichtdeutsche sei mit dem Grundgesetz unvereinbar.
- Im Jahr 1988 kündigten SPD und Grüne in ihrer Koalitionsvereinbarung an, sich für ein allgemeines kommunales Ausländerwahlrecht einzusetzen. Dieser Vorsatz war aber bald wieder vergessen, und es passierte ... gar nichts!
- Im Jahr 2014 fordert die Bundestagsfraktion der Grünen eine Ergänzung des Grundgesetzes, um Ausländern das kommunale Wahlrecht zu verleihen. [2]
- Der SPD-Vize Ralf Stegner forderte im selben Jahr ebenfalls ein Wahlrecht für Ausländer, und meinte dazu u.a.:
- "Menschen, die hier leben, arbeiten, Steuern zahlen, sollten auch wählen dürfen."
- Stegner kann sich auch vorstellen, das Wahlrecht auf Landes- und Bundesebene zu erweitern, wenn nach einigen Jahren positiv Bilanz gezogen werden könne. [3]
- Im Jahr 2014 forderte die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth von der CDU, allen Ausländern das kommunale Wahlrecht zu geben. Ihre Parteikollegen von der CDU schwiegen zu dem Vorschlag. Angesichts der niedrigen Wahlbeteiligung meinte Petra Roth u.a.:
- "Wir hatten jetzt etwa 50.000 wahlberechtigte EU-Ausländer. Wenn alle Ausländer wählen dürften, hätten wir rund 140.000. Ich hätte gerne, dass diese 90.000 Frankfurter zusätzlich wählen dürften." [4]
- Für eine solche Änderung müsste man allerdings das Grundgesetz ändern, was eine 2/3-Mehrheit erfordert. Dazu wären die Stimmen von SPD und CDU erforderlich. Da nach Umfragen 50 % der in Deutschland lebenden Türken die SPD, und nur 7 % die CDU wählen würden, ist allein aus wahltaktischen Gründen kaum mit der Zustimmung der CDU zu einer solchen Grundgesetzänderung zu rechnen. [5]
Es wird die Ausgestaltung des Wahlrechts für Pass-Ausländer in einzelnen Staaten dargestellt und kritisch miteinander verglichen:
Wahlrecht für Passausländer in Belgien |
Wahlrecht für Passausländer in Dänemark |
Wahlrecht für Passausländer in Deutschland |
Wahlrecht für Passausländer in Estland |
Wahlrecht für Passausländer in Finnland |
Wahlrecht für Passausländer in Frankreich |
Wahlrecht für Passausländer in Griechenland |
Wahlrecht für Passausländer in Großbritannien |
Wahlrecht für Passausländer in Irland |
Wahlrecht für Passausländer in Italien |
Wahlrecht für Passausländer in Japan |
Wahlrecht für Passausländer in Kanada |
Wahlrecht für Passausländer in Kroatien |
Wahlrecht für Passausländer in Lettland |
Wahlrecht für Passausländer in Litauen |
Wahlrecht für Passausländer in Luxemburg |
Wahlrecht für Passausländer in den Niederlanden |
Wahlrecht für Passausländer in Österreich |
Wahlrecht für Passausländer in Polen |
Wahlrecht für Passausländer in Portugal |
Wahlrecht für Passausländer in Rumänien |
Wahlrecht für Passausländer in Schweden |
Wahlrecht für Passausländer in der Slowakei |
Wahlrecht für Passausländer in Spanien |
Wahlrecht für Passausländer in Tschechien |
Wahlrecht für Passausländer in der Türkei |
Wahlrecht für Passausländer in Ungarn |
Wahlrecht für Passausländer in den USA |
Video
Links und Quellen
Siehe auch
Weblinks
Bilder / Fotos
Videos auf Youtube
Quellen
Literatur
- Gianni D`Amato: Vom Ausländer zum Bürger - Der Streit um die politische Integration von Einwanderern in Deutschland, Frankreich und der Schweiz, 3. Aufl., LIT Verlag, Münster, 2005, Seite 111 bis 121
- Karl A. Lammers: Repräsentation und Integration der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des Wahlrechts, Duncker & Humblot, Berlin, 1977
Einzelnachweise
- ↑ www.bmi.bund.de
- ↑ Grüne fordern Ausländer-Wahlrecht im Grundgesetz
- ↑ Durchsetzung auf Bundesebene - SPD-Vize Stegner fordert Wahlrecht für Ausländer
- ↑ Ausländerwahlrecht - Kritik und Zustimmung
- ↑ Werner T. Bauer: Das kommunale Ausländerwahlrecht im europäischen Vergleich, Österreichische Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung (ÖGPP) im Auftrag der Friedrich Ebert Stiftung, 2008, S. 10
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Wahlrecht für Passausländer in Deutschland) vermutlich nicht.