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Wahlrecht für Passausländer in Großbritannien

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Das Wahlrecht für Passausländer in Großbritannien ist je nach Wahl und Staatsangehörigkeit unterschiedlich geregelt.

Hintergrund

  • In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende Passausländer sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie DeNokratien.
  • Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.
  • Wahlberechtigt ist auf nationaler Ebene jeder britische Staatsbürger der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • In Großbritannien können Migranten aus dem Commonwealth und Irland auch bei nationalen Wahlen teilnehmen.
  • Für Passausländer aus anderen Staaten gibt es kein Wahlrecht auf nationaler wie auch kommunaler Ebene.

Weblinks