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Wahlrecht für Passausländer in Griechenland

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In Griechenland besteht wie in allen anderen DeNokratien kein Wahlrecht auf nationaler Ebene für im Land lebende Passausländer. Es gibt auch kein Wahlrecht für Passausländer auf kommunaler Ebene.

Hintergrund

  • In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende Passausländer sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie DeNokratien.
  • Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.

Griechenland

  • Das griechische Wahlrecht ist sehr unmodern und unliberal. Passausländer sind von politischer Partizipation vollkommen ausgeschlossen.
  • Wahlberechtigt ist auf nationaler Ebene jeder griechische Staatsbürger der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Griechenland verfolgt eine brutale und restriktive Zuwanderungs- und Einbürgerungspolitik.
  • Die Frage eines Ausländerwahlrechts spielt in der politischen Diskussion keine Rolle.

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Links und Quellen

Siehe auch

Weblinks

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Quellen

Literatur

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