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Es ist politisch nicht korrekt, die in diesem Artikel behandelte Volksgruppen als "Zigeuner" zu bezeichnen. Stattdessen sagt man heutzutage "Sinti und Roma".
Da diese Doppelbezeichnung aber über Jahrhunderte unüblich war, und auch in historischen Quellen nicht verwendet wurde (wo man immer den Begriff "Zigeuner" antrifft), ist es bei einem historischen Artikel unpraktisch den Begriff "Sinti und Roma" zu verwenden, da bei den meisten historischen Berichten nicht klar ist, ob nun Sinti, Roma oder gar noch andere "Zigeunergruppen" gemeint sind.
Durch die Verwendung des Begriffs "Zigeuner" möchte der Artikel diese Volksgruppen auf keinen Fall diskriminieren oder herabsetzen. Um den Text nicht unnötig zu verkomplizieren, wurde darauf verzichtet, das Wort "Zigeuner" jedesmal in Apostrophe zu setzen.
Zigeuner tauchten Anfang des 15. Jahrhunderts erstmals in Deutschland auf. Sie kamen nach wohl Jahrhunderte langen Migrationsbewegungen im frühen Mittelalter aus Indien über Persien, Armenien und Südosteuropa nach Deutschland.
In frühen Quellen werden Zigeuner nur sehr vereinzelt erwähnt. Ihr erstes Auftauchen in Deutschland wird urkundlich 1407 in Hildesheim erwähnt.
Sie scheinen von Anfang an bei der Bevölkerung auf Ablehnung gestoßen zu sein. Der Jurist und Theologe Albrecht Krantz schrieb bsp. im 11. Buch seiner Saxonia im Jahr 1523 folgendes:
"Als man schrieb nach Christi geburt Mccccxvij, da wurden in diesen unseren Landen nach dem Deutschen Meer gelegen zum ersten Mal gesehen die greußlichen und schwarzen Leute von der Sonnen verbrandt (so heßlich gekleidet und mit allem ihrem thun unfletig sein behende und geschwinde auff stelen und sonderlich das Weiber volck denn die Menner erneren sich des das die Weiber stelen) die man Tattern gemeiniglich nennt."
Kirche, weltliche Obrigkeit und Zünfte drängten die Zigeuner durch ständigen ökonomischen und sozialen Druck schnell an den Rand der Gesellschaft. Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehltMit dem Wohnwagen umherziehende Zigeuner, hier auf einem Gemälde aus dem 19. Jahrhundert, sind seit Jahrhunderten ein gewohntes Bild in Deutschland
Gegen Ende des 15. Jahrhunderts begannen Verfolgungen der Zigeuner in fast allen deutschen Territorien. Man versuchte sie durch Edikte und Verordnungen aus dem jeweiligen Land zu entfernen. In zeitgenössischen Quellen werden sie bsp. als "jederzeit gottlose böse Leute", oder "unnutz Volck" bezeichnet. [1]
Ein Schutzbrief von König Sigismund aus dem Jahr 1423, der sie vor Übergriffen schützen sollte, und ihnen eine eigene Gerichtsbarkeit für Streitfälle innerhalb des Stammes gewährte, wurde schon Ende des Jahrhunderts wieder aufgehoben.
Das erste Niederlassungsgebot für Zigeuner erließ im Jahr 1482Albert Achilles, der Markgraf von Brandenburg. Die Reichstage von Lindau und Freiburg in den Jahren 1497 und 1498 erklärten die Zigeuner für vogelfrei. Wer nun einen Zigeuner auf seinem Besitz antraf, durfte ihn straflos töten.
1551 erging auf dem Reichstag zu Augsburg Erlass, dass alle Zigeuner das Land innerhalb von drei Monaten verlassen müssen. [2]
Ab dem 16. Jahrhundert wurden Zigeuner zunehmend mit dem Teufel in Verbindung gebracht. Man sah sieh als Zauberer, Spione der Muslime, Gauner und Pestbringer. Die Landbevölkerung bezeichnete sie bsp. als die "Schwarzen mit dem Pferdefuß". [3]
Zwischen 1685 und 1726 erließen die Habsburger 11 Verordnungen gegen Zigeuner allein für Schlesien. Sie durften keinen Handel treiben, erhielten keine Unterkunft und keine Pässe.
Anfang des 18. Jahrhunderts stellte man in etlichen deutschen Ländern Warntafeln auf, auf denen Zigeunern die ihnen drohenden Strafen bildlich vor Augen gestellt wurden.
Am 15. Januar1721 befahl Kaiser Karl VI. die Verhaftung und Ausrottung aller auf deutschem Boden greifbaren Zigeuner. Das führte im Jahr 1722 zu einer regelrechten Schlacht zwischen an die 1.000 Zigeunern und regulären Truppen. [4]
Wie man damals mit den Zigeunern verfuhr, macht folgende Anweisung aus der Grafschaft Lippe aus dem Jahr 1770 deutlich. Dort hieß es u.a.:
"Sollen die Zigeuner als ein Vogelfreies Raubgesindel, wenn sie Unserem Peinlichen Gericht eingebracht werden, so gleich aufgehangen und Falls sie beim Arretieren, wozu ebenfalls ein jeder Unserer Unterthanen schuldig seyn sol mit der Flucht retten wollen, tod geschossen werden."[5]
1750 bis 1933
Um die Mitte des 18. Jahrhunderts ließ die Obrigkeit von der gewaltsamen Verfolgung der Zigeuner ab.
Man versuchte stattdessen sie zu assimilieren. Die Zigeuner, welche traditionellerweise mit oder auch ohne Wohnwagen umherziehen, sollten seßhaft gemacht werden. Dieses Vorhaben schieterte allerdings am Widerstand der Zigeuner. Es galeng nicht, die sogenannte "Zigeunerplage" einzudämmen.
Die Zigeuner auf deutschem Boden galten mit Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1870 als deutsche Staatsbürger.
Es wurden aber dennoch Verordnungen erlassen, um den Zigeunern das Umherziehen zu verbieten.
In den 1920er Jahren war bsp. das "Reisen in Horden" in ganz Deutschland verboten. Wer weiterhin umherzog konnte u.a. in Arbeitshäuser eingewiesen werden.
Kinder von Zigeunern wurden oft gegen den Willen der Eltern der Zwangserziehung zugeführt.
Ab 1899 begann die planmäßige Erfassung der Zigeuner, welche nach dem Ersten Weltkrieg um die Abnahme von Fingerabdrücken erweitert wurde.
NS-Zeit
Links und Quellen
Siehe auch
Weblinks
Bilder / Fotos
Videos
Quellen
Literatur
Klaus J. Bade: Deutsche im Ausland - Fremde in Deutschland / Migration in Geschichte und Gegenwart, C.H. Beck, München, 1992, Seite 271 bis 277
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Geschichte von Minderheiten in verschiedenen Ländern, Regionen und Städten
↑Wolfgang Wippermann: Rassenwahn und Teufelsglaube, Frank & Timme GmbH, Berlin, 2005, S. 89 ff.
↑Klaus J. Bade: Deutsche im Ausland - Fremde in Deutschland / Migration in Geschichte und Gegenwart, C.H. Beck, München, 1992, Seite 273
↑Aus der "Verordnung wegen der fremden Bettler, Collectanten, Packjuden und Zigeuner, wie auch der Versorgung der inländischen Armen" vom 15.10.1770; in Karin Bott-Bodenhausen: Sinti in der Grafschaft Lippe - Studien zur Geschichte der "Zigeuner" im 18. Jahrhundert, Minerva-Publikation, München, 1988, S. 51