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verfassungsfeindlich

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Das Beiwort

„"verfassungsfeindlich" wird häufig mit "verfassungswidrig" verwechselt. "Verfassungswidrig" ist aber gleichbedeutend mit verboten. Die Verfassungswidrigkeit einer Partei - und damit ihr Verbot[ext] - kann nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. Sonstige Organisationen können, wenn sie sich gegen die verfassungs­mäßige Ordnung richten, vom Bundesminister des Innern oder vom Innen­minister bzw. Innen­senator des jeweiligen Bundeslandes verboten werden. Solange eine extremistische Organisation nicht verboten ist, kann sie sich frei betätigen. Doch muss sie es hinnehmen, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet und öffentlich als "verfassungs­feindlich" bezeichnet wird.“

Verfassungsschutz Brandenburg[1]

Verfassungsfeindlichkeit ohne Verfassung

Die Tatsache, dass von "verfassungsfeindlich", "verfassungswidrig", "Bundesverfassungsgericht" und "Verfassungsschutz" gesprochen wird, wo es doch in der Bundesrepublik Deutschland doch nur ein (von den alliierten Besatzungs­mächten auferlegtes und genehmigtes) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gibt, bleibt rätselhaft. Mit dem Grundgesetz wurde - in den Worten des Staats- und Völkerrechts­lehrers Prof. Dr. Carlo Schmid - "kein (souveräner) Staat errichtet", sondern "lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges". Mit anderen Worten: Es wurde einem besetzten Land ein Besatzungsstatut auferlegt, das den Besetzten in inneren Angelegenheiten freie Hand lässt. Den Besatzer kümmert es nicht, ob in deutschen Eckkneipen geraucht wird oder ob die Deutschen ein Dosenpfand einführen. Sie beschränken sich darauf wesentliche Dinge zu kontrollieren, beispielsweise den operativen Einsatz "fliegender Standgerichten" (Willy Wimmer zu den US-Kampfdrohnen der US-Militärbasis Ramstein) von deutschem Boden aus, die Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation[ext], die Beteiligung der Bundeswehr an imperialistischen Kriegen und die NATO-Osterweiterung. Dem deutschen Michel kann man leicht einreden, dass die BRD ein souveräner Staat und das Grundgesetz eigentlich seine Verfassung sei, weil die Besatzer sich wenig in die inneren Angelegenheiten Deutschlands einmischen. Die fehlende Souveränität ist somit im alltäglichen Leben nicht spürbar. Allerdings ist den Bewohnern dieses Landes, die angeblich der "demokratische Souverän" ihres Landes sind, ein "Nein" zu den Sanktionen gegen Russland, zur NATO-Osterweiterung oder zur Invasion so genannter Flüchtlinge (siehe Migrationswaffe) nicht gestattet.

Widerstandsrecht

Das Streben nach Souveränität, der Widerstand gegen Besatzung und Verteidigung des Staatsgebietes gegen die Landnahme durch als Flüchtlinge getarnte Invasoren kann gar nicht verboten werden. Widerstand ist jederzeit möglich und bedarf keiner wie auch immer gearteten "Erlaubnis".

Manipulation der Sprache

Die Begriffe ""verfassungsfeindlich" und "verfassungswidrig" sind in einem besetzten Land mit einem Grundgesetz abwegig und dem orwell'schen Neusprech zuzuordnen:

"Krieg ist Frieden,
Freiheit ist Sklaverei,
Unwissenheit ist Stärke."[2]

In diesem Sinne:

Die Manipulation von Sprache als Mittel der Machtausübung und Unterdrückung ist vermutlich so alt wie die Sprache selbst. Gerade auch in der Zeit des Faschismus wurde Neusprech politische und propagandistische Realität. Hitler hat nicht immer von Krieg gesprochen, wie uns das eine vereinfachende Geschichts­deutung weismachen will. Er hat in den ersten Jahren der Machtausübung immer wieder von Frieden gesprochen, aber Krieg gemeint. Das Gift des Bösen war durchaus auch in Zucker getaucht. Wenn es der Geschichts­unterricht an den Schulen nicht wagt, diesen geschickt gestreuten "Zucker" zu beschreiben, dann können die Mechanismen der Propaganda nicht verstanden werden.

Auch heute wird Sprache zur Desinformation missbraucht.[2] Allerdings hat nicht nur Adolf Hitler Propaganda und Desinformation betrieben. Heute wird "imperialistischer Krieg" euphemistisch als "Kampf gegen den Terror" beschrieben, Grundgesetze mutieren zu Verfassungen, das Besatzungs­statut wird zu einer "demokratischen Ordnung" umdefiniert[4] und transatlantisch fremdgesteuerte Politiker vertreten angeblich den Willen des Volkes.

Einzelnachweise

  1. Verfassungsschutz Brandenburg: Extremismus allgemein - Der Beobachtungsauftrag der Verfassungsschutzbehörden
  2. 2,0 2,1 Neusprech - Propaganda - Greenwash und Sprache, BUND - Regionalverband Südlicher Oberrhein am 23. Februar 2016
  3. ""Besatzungsrecht" bedeutet, eine fremde Macht ist der (gesetzgebende und machtausübene) Souverän, "demokratische Ordnung" hingegen setzt voraus, dass Macht und Regierung vom demokratischen Souverän, also vom Staatsvolk ausgehen. Beispielsweise ist die Gründung der meisten heute existierenden deutschen Länder sind auf Weisung der alliierten Besatzer erfolgt.
  4. Beispielsweise bestehen die meisten deutschen Länder auf Besatzungsrecht. Ohne Besatzungsrecht gäbe es diese Länder juristisch gar nicht. Andererseits kann es ohne demokratische Legitimierung - also nur auf Besatzungsrecht fußend - gar keine demokratische Bundesrepublik, sprich freiheitlich-demokratische Grundordnung, geben.

Siehe auch

Externe Weblinks

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