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Deutsches Volk: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. Mai 2023, 16:36 Uhr

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Der Begriff Deutsches Volk wird in vielfältiger Weise verwendet. Er findet sich zum Beispiel als Inschrift über dem Westportal des Reichstagsgebäudes in Berlin.[1] Für die Definition der Deutschen als Volk bzw. Ethnie werden verschiedene subjektive und objektive Kriterien genannt, unter anderem deutsche Abstammung, deutsche Muttersprache, Pflege deutscher Kultur, das Bekenntnis zum deutschen Volkstum und zur deutschen Geschichte und der Glaube an diese Gemeinsamkeiten.

Entwicklung

Die Geschichte eines deutschen Volkes lässt sich theoretisch bis zur Zeit der Germanen zurückverfolgen, und zwar zunächst im Zusammenhang mit der Entstehung der deutschen Sprache. Das Heilige Römische Reich deutscher Nation war anfangs nur eine politische Idee, denn sein Gebiet erstreckte sich auch auf Länder, in denen nicht deutsch gesprochen wurde. Treibende Kräfte bei der Entwicklung des Volkes waren einzelne Herrscher, die aber manchmal ganz andere Interessen verfolgten,[2] und einige Schriftsteller. Dabei ist vor allem Martin Luther zu nennen, der mit seiner Bibelübersetzung nicht nur die Sprachentwicklung vortrieb, sondern letztlich auch den Anlass für den Dreißigjährigen Krieg lieferte. Dass „Deutschland“, das es als Staat damals noch nicht gab, durch diesen Krieg ein Drittel seiner Bevölkerung verlor, war sicher der Grund für die weitere langsame und friedliche Entwicklung des Volkes seit dem Westfälischen Frieden von 1648.

Die Inschrift am Reichstagsgebäude wurde in der Zeit vom 20. bis 24. Dezember 1916 angebracht. Die Eingangsformel Im Namen des Deutschen Volkes wird bei Gerichtsurtielen aufgrund ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit nicht mehr verwendet.[3] Nur für die Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen ist diese Formel in der Landesverfassung noch vorgesehen.[4]

Siehe auch

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Dem_deutschen_Volke
  2. Friedrich der Große liebte eher die französische Sprache
  3. Oestmann, Wege zur Rechtsgeschichte: Gerichtsbarkeit und Verfahren, Köln u. a. 2015, S. 262.
  4. Art. 72 Abs. 1 LVerf NRW

Weblinks

Andere Lexika