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Gustav Heinemann: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gustav Walter Heinemann''' (* [[23. Juli]] [[1899]] in Schwelm; † [[7. Juli]] [[1976]] in [[Essen]]) war ein [[Deutschland|deutscher]] [[Politiker]] (bis 1952 CDU, danach Gesamtdeutsche Volkspartei (GVP) und seit 1957 SPD) und der dritte [[Bundespräsident]] der [[Bundesrepublik Deutschland]].
'''Gustav Walter Heinemann''' (* [[23. Juli]] [[1899]] in Schwelm; † [[7. Juli]] [[1976]] in [[Essen]]) war ein [[Deutschland|deutscher]] [[Politiker]] (bis 1952 CDU, danach Gesamtdeutsche Volkspartei (GVP) und seit 1957 SPD) und der dritte [[Bundespräsident]] der [[Bundesrepublik Deutschland]].
Der [[Bundesgerichtshof]] (BGH) urteilte im Jahre 1974 zu den [[Kommunismus|kommunistischen]] Machenschaften während der Weimarer Zeit und nach der [[Machtübernahme]] durch die Nationalsozialisten:
:„[…] So erschien es dem Gericht auch billig, daß es besonders ‚in der ersten Zeit‘ nach der Machtübernahme ‚eine staatspolitische, im Interesse der Sicherheit des deutschen Volkes erforderliche Notwendigkeit gewesen sei, mit gewissen schärferen Maßnahmen vorzugehen‘ – ‚um die ganzen Zusammenhänge aufzuklären und das Lügengewebe zu zerreißen, mit dem die KPD ihr [[Hochverrat|hochverräterisches]] Treiben zu verdecken bemüht war‘“.<ref>[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41708488.html DER SPIEGEL 24/1974 vom 10.06.1974] zum Mord an Otto Blöcker: „Bundespräsident [[Gustav Heinemann|Heinemann]] feierte den […] Kommunisten [[Fiete Schulze]] als Widerstandskämpfer, die ''[[National-Zeitung]]'' bezeichnete ihn als ‚Mörder‘. Der [[Bundesgerichtshof|BGH]] gab dem [[Rechts]]-Blatt recht.“</ref>


{{Navigationsleiste Deutscher Bundespräsident}}
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Version vom 11. Dezember 2017, 18:55 Uhr

Gustav Walter Heinemann (* 23. Juli 1899 in Schwelm; † 7. Juli 1976 in Essen) war ein deutscher Politiker (bis 1952 CDU, danach Gesamtdeutsche Volkspartei (GVP) und seit 1957 SPD) und der dritte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte im Jahre 1974 zu den kommunistischen Machenschaften während der Weimarer Zeit und nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten:

„[…] So erschien es dem Gericht auch billig, daß es besonders ‚in der ersten Zeit‘ nach der Machtübernahme ‚eine staatspolitische, im Interesse der Sicherheit des deutschen Volkes erforderliche Notwendigkeit gewesen sei, mit gewissen schärferen Maßnahmen vorzugehen‘ – ‚um die ganzen Zusammenhänge aufzuklären und das Lügengewebe zu zerreißen, mit dem die KPD ihr hochverräterisches Treiben zu verdecken bemüht war‘“.[1]