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Bundestag: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Dieser Artikel|behandelt den Bundestag in [[Deutschland]]; zum Gebäude mit Sitz des Bundestages siehe [[Reichstagsgebäude]]. Zu weiteren Bedeutungen des Wortes siehe [[Bundestag (Begriffsklärung)]]}}
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Der '''Bundestag''' ist das nationale Parlament der [[Bundesrepublik Deutschland]]. Seine Abgeordneten werden alle vier Jahre (Legislaturperiode) in allen 16 deutschen [[Bundesland|Bundesländern]] gleichzeitig zur Hälfte in [[Wahlkreis]]en und zur Hälfte über [[Landesliste]]n gewählt. Im Normalfall ist der Bundestag jene Instanz, welche die in ganz Deutschland geltenden Gesetze berät und beschließt. Manche Gesetze bedürfen danach noch der Zustimmung des [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrats]]. In Kraft treten kann ein Gesetz allerdings erst nach Unterzeichnung des [[Bundespräsident]]en, der in aller Regel - jedoch nicht immer - die Gesetze unterschreibt und damit zu geltendem Recht in allen deutschen Ländern macht. Im Fall eines so genannten "Gesetzgebungsnotstands" nach Artikel 81 Grundgesetz ist es der [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] möglich, mit Erlaubnis und unter der ständiger Aufsicht des Bundespräsidenten Gesetze für sechs Monate nur mittels Hilfe des Bundesrats am Bundestag vorbei zu erlassen.
Der '''Bundestag''' ist das nationale [[Parlament]] als [[Legislative]] der [[Bundesrepublik Deutschland]]. Seine Abgeordneten werden alle vier Jahre ([[Legislaturperiode]]) in allen 16 deutschen [[Bundesland|Bundesländern]] gleichzeitig zur Hälfte in [[Wahlkreis]]en und zur Hälfte über [[Landesliste]]n gewählt. Der Bundestag ist die Instanz, welche die in ganz Deutschland geltenden [[Gesetz]]e berät und beschließt. Manche Gesetze bedürfen danach noch der Zustimmung des [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrats]]. In Kraft treten kann ein Gesetz allerdings erst nach Unterzeichnung des [[Bundespräsident]]en, der in aller Regel - jedoch nicht immer - die Gesetze unterschreibt und damit zu geltendem Recht in allen deutschen Ländern macht. Im Fall eines so genannten "Gesetzgebungsnotstands" nach Artikel 81 Grundgesetz ist es der [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] möglich, mit Erlaubnis und unter der ständiger Aufsicht des Bundespräsidenten Gesetze für sechs Monate nur mittels Hilfe des Bundesrats am Bundestag vorbei zu erlassen.


Es gibt 299 Direktkandidaten, mit einfacher Mehrheit über die ''Erststimme'' gewählt werden. Zu diesen 299 Abgeordneten kommen mindestens 299 Listenplätze hinzu, die aus den 16 [[Bundesland|Bundesländern]] nach dem prozentualen Stimmenverhältnis der ''Zweitstimme'' gewählt werden ([[Listenwahl]]). Bei den Listenplätzen gilt die [[Fünf-Prozent-Hürde]]. Durch die prozentuale Verteilung kann es zu ''Überhangmandaten'' kommen, so dass insgesamt mehr als die regulären 598 Abgeordneten einen Sitz im Bundestag erhalten können.
Die Zahl der Mitglieder des Bundestages hat sich seit Gründung der Bundesrepublik immer wieder verändert. [[1990]] kamen zu den damals 522 Abgeordneten aus [[Westdeutschland]] weitere 140 aus der ehemaligen [[DDR]] dazu, so dass mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 die Zahl auf 662 stieg.<ref>Kürschners Volkshandbuch, Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode 1990</ref>


In der 19. [[Legislaturperiode]], die 2017 begann, gibt es im Bundestag 709 Mandate,<ref>{{Internetquelle|autor=Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH|url=http://www.faz.net/1.5215820|titel=Neuer Bundestag: Und wo sitzt die AfD?|datum=2017-09-25|zugriff=2017-09-25}}</ref> womit der Deutsche Bundestag gegenwärtig das größte frei gewählte nationale Einkammer-[[Parlament]] der Welt ist.<ref>Die Parlamente von z.&nbsp;B. [[Französisches Parlament|Frankreich]] (577+348=925) und [[Italienisches Parlament|Italien]] (630+315=945) haben jeweils über 900 Abgeordnete in zwei Kammern, mehr als Bundestag und Bundesrat zusammen.</ref>
Es gibt 299 [[Direktkandidat]]en, die in den [[Bundestagswahlkreis|Wahlkreisen]] mit einfacher Mehrheit über die ''Erststimme'' gewählt werden. Zu diesen 299 Abgeordneten kommen mindestens 299 Listenplätze hinzu, die aus den Bundesländern nach dem prozentualen Stimmenverhältnis der ''Zweitstimme'' gewählt werden (Listenwahl). Bei den Listenplätzen gilt die [[Fünf-Prozent-Hürde]]. Durch die prozentuale Verteilung kann es zu ''Überhangmandaten'' kommen, so dass insgesamt mehr als die regulären 598 Abgeordneten einen Sitz im Bundestag erhalten können. 2021 waren es 736 Abgeordnete.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
*[https://www.bundestag.de Offizielle Internetseite]
*[https://www.bundestag.de Offizielle Internetseite]
*[https://www.bundestag.de/abgeordnete Die Abgeordneten]
*[https://www.bundestag.de/abgeordnete Aktuelles Verzeichnis der Abgeordneten]


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[:Kategorie:Bundestagswahl]]
*[[Bundesrat (Deutschland)]]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Aktuelle Version vom 10. März 2025, 21:55 Uhr

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Dieser Artikel behandelt den Bundestag in Deutschland; zum Gebäude mit Sitz des Bundestages siehe Reichstagsgebäude. Zu weiteren Bedeutungen des Wortes siehe Bundestag (Begriffsklärung)
Bundestag
Kategorie
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Das Wichtigste in Kürze
Slogan Weniger ist mehr.
Beschreibung Kurzartikel auf PlusPedia
Weiterführende Infos Informationen bei der Bundeszentrale für politische Bildung
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Deutscher Bundestag im Reichstagsgebäude

Der Bundestag ist das nationale Parlament als Legislative der Bundesrepublik Deutschland. Seine Abgeordneten werden alle vier Jahre (Legislaturperiode) in allen 16 deutschen Bundesländern gleichzeitig zur Hälfte in Wahlkreisen und zur Hälfte über Landeslisten gewählt. Der Bundestag ist die Instanz, welche die in ganz Deutschland geltenden Gesetze berät und beschließt. Manche Gesetze bedürfen danach noch der Zustimmung des Bundesrats. In Kraft treten kann ein Gesetz allerdings erst nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten, der in aller Regel - jedoch nicht immer - die Gesetze unterschreibt und damit zu geltendem Recht in allen deutschen Ländern macht. Im Fall eines so genannten "Gesetzgebungsnotstands" nach Artikel 81 Grundgesetz ist es der Bundesregierung möglich, mit Erlaubnis und unter der ständiger Aufsicht des Bundespräsidenten Gesetze für sechs Monate nur mittels Hilfe des Bundesrats am Bundestag vorbei zu erlassen.

Die Zahl der Mitglieder des Bundestages hat sich seit Gründung der Bundesrepublik immer wieder verändert. 1990 kamen zu den damals 522 Abgeordneten aus Westdeutschland weitere 140 aus der ehemaligen DDR dazu, so dass mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 die Zahl auf 662 stieg.[1]

Es gibt 299 Direktkandidaten, die in den Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit über die Erststimme gewählt werden. Zu diesen 299 Abgeordneten kommen mindestens 299 Listenplätze hinzu, die aus den Bundesländern nach dem prozentualen Stimmenverhältnis der Zweitstimme gewählt werden (Listenwahl). Bei den Listenplätzen gilt die Fünf-Prozent-Hürde. Durch die prozentuale Verteilung kann es zu Überhangmandaten kommen, so dass insgesamt mehr als die regulären 598 Abgeordneten einen Sitz im Bundestag erhalten können. 2021 waren es 736 Abgeordnete.

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Kürschners Volkshandbuch, Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode 1990