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Direktkandidat

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Als Direktkandidat wird in der Bundesrepublik Deutschland ein Bewerber bezeichnet, der bei einer Parlamentswahl in seinem Wahlkreis antritt und als gewählt gilt, wenn er die meisten Stimmen erhält. Es gibt sowohl bei der Wahl zum deutschen Bundestag als auch für die meisten Landtage solche Direktkandidaten. Durch die Änderung des Wahlrechts können seit der Bundestagswahl 2025 einzelne Direktkandidaten keinen Sitz mehr erringen, sondern stattdessen nur über die Landesliste einziehen.

Situation in den Ländern

Eine Besonderheit besteht bei der Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg: Hier werden Direktmandate, die in Baden-Württemberg Erstmandate genannt werden, an die Gewinner der jeweiligen Wahlkreise sowie Zweitmandate an die unterlegenen Wahlkreiskandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen vergeben. In Bremen gibt es nur die Listenwahl, in Hamburg und im Saarland gibt es keine Direktwahl für einzelne Personen.

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