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Fünf-Prozent-Hürde

Aus PlusPedia
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Wirkung der Fünf-Prozent-Hürde - Bundestagswahl 1949
 %
40
30
20
10
0
31,0
29,2
11,9
5,7
4,2
4,0
3,1
2,9
1,8
6,2
CDU/
CSU
SPD
FDPc
DP
DZP
WAV
DKP-
DRP
Sonst.j
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
c mit Demokratischer Volkspartei (DVP) und Bremer Demokratischer Volkspartei (BDV)
j davon: Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 0,3 %, Parteilose 4,8 %












Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine in Deutschland verbreitete Klausel bei Wahlen. Sie gilt insbesondere bei der Bundestagswahl und allen Landestagswahlen. Es betrifft in der Regel die Wahl von Abgeordneten nur, soweit es sich um Listenwahlen handelt. Dieser Grundsatz wurde bereits für die erste Bundestagswahl 1949 eingeführt. Bis 2009 galt auch bei Europawahlen die Fünf-Prozent-Hürde. In Bayern können in den Landtag nur Direktkandidaten von Parteien einziehen, die mehr als fünf Prozent der gültigen Stimmen bekommen. Im Land Bremen wird die Fünf-Prozent-Hürde bei der Landtagswahl in den zwei Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven getrennt angewendet.

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