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Bundestagswahlkreis

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Bundestagswahlkreise wurden erstmals 1949 in Westdeutschland für eine Bundestagswahl festgelegt und seit 1956 jeweils durch das Bundeswahlgesetz gändert.[1] In diesen Wahlkreisen werden die Direktkandidaten aufgestellt, die mit einfacher Mehrheit über die Erststimme gewählt werden. Die Wahlkreise orientieren sich meist an den Verwaltungsgrenzen innerhalb eines Bundeslandes, die meisten hat Nordrhein-Westfalen, seit 2002 sind es dort 64. Große Städte sind oft in mehrere Wahlkreise unterteilt, so gibt es in Berlin zwölf Wahlkreise.

Geschichte

  • 1949 gab es 242 Wahlkreise
  • 1957 wurde die Zahl zunächst auf 242 und 1965 weiter auf 248 erhöht
  • 1990–1998 gab es durch die Deutsche Wiedervereinigung vorübergehend 328 Wahlkreise
  • 2002 wurde die Zahl auf 299 gesenkt

Weblinks

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Bundestagswahlkreis) vermutlich nicht.

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Einzelnachweise