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Listenwahl

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Bei der Listenwahl wird von einer Partei oder Wählervereinigung zunächst eine Liste mit Kandidaten aufgestellt. Die Wähler können dann - je nach Wahlsystem - entweder nur zwischen den verschiedenen Listen wählen oder teilweise auch Einfluss auf die Reihenfolge innerhalb einer Liste nehmen. Bei der Wahl zum deutschen Bundestag und in den meisten Landtagen werden wenigstens die Hälfte der Sitze aufgrund einer Listenwahl vergeben. Im Gegensatz zur Direktwahl wird von den Wahlberechtigten meist keine bestimmte Person gewählt, gleichwohl hat der Spitzenkandidat (Platz 1 der Liste) einen gewissen Einfluss auf das Wahlverhalten. Bei einigen Wahlen kann jedoch im Nachhinein Einfluss auf die Rangfolge genommen werden.

Die Listenwahl soll im Wahlsystem im Falle eines Rücktritts oder beim Tod einen Nachfolger für den Abgeordneten zur Verfügung stellen. Durch die Änderung des Wahlrechts können seit der Bundestagswahl 2025 einzelne Direktkandidaten keinen Sitz mehr erringen, sondern stattdessen nur noch über die Landesliste einziehen. Somit bekommt die sogenannte Zweitstimme des Wählers dabei ein größeres Gewicht.

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