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Verfassungsfeindlich: Unterschied zwischen den Versionen

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Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
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Widerstandsrecht: falsch verstanden
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{{Zitat|Solange eine extremistische Organisation nicht verboten ist, kann sie sich frei betätigen. Doch muss sie es hinnehmen, dass sie vom [[Verfassungsschutz]] beobachtet und öffentlich als „verfassungsfeindlich“ bezeichnet wird.|Verfassungsschutz Brandenburg<ref>Verfassungsschutz Brandenburg: [http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/sixcms/detail.php/lbm1.c.336355.de Extremismus allgemein - Der Beobachtungsauftrag der Verfassungsschutzbehörden]</ref>}}
{{Zitat|Solange eine extremistische Organisation nicht verboten ist, kann sie sich frei betätigen. Doch muss sie es hinnehmen, dass sie vom [[Verfassungsschutz]] beobachtet und öffentlich als „verfassungsfeindlich“ bezeichnet wird.|Verfassungsschutz Brandenburg<ref>Verfassungsschutz Brandenburg: [http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/sixcms/detail.php/lbm1.c.336355.de Extremismus allgemein - Der Beobachtungsauftrag der Verfassungsschutzbehörden]</ref>}}


== Widerstandsrecht ==
== Abgrenzung ==
Das Streben nach [[Souveränität]], der Widerstand gegen {{W|Okkupation|Besatzung}} und Verteidigung des Staatsgebietes gegen die [[Landnahme]] durch als [[Flüchtling]]e getarnte [[Invasor]]en kann gar nicht verboten werden.
Das Streben nach nationaler [[Souveränität]], der Widerstand gegen Besatzung und die Verteidigung des Staatsgebietes sind in Deutschland durch das [[Grundgesetz]] gerechtfertigt. Im Artikel 20 des Grundgesetzes heißt es:„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html</ref> Das Widerstandsrecht richtet sich somit ausdrücklich gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen, wenn eine andere Abhilfe nicht möglich ist.<ref>Jarass/Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Kommentar, 10. Aufl., Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-58375-9, Art. 20 Rn 130</ref>
{{W|Résistance|Widerstand}} ist jederzeit möglich und bedarf keiner wie auch immer gearteten "Erlaubnis".


== Manipulation der Sprache ==
== Manipulation der Sprache ==

Version vom 6. September 2017, 20:00 Uhr

verfassungsfeindlich ist ein Eigenschafts- oder Beiwort. Es wird häufig mit „verfassungswidrig“ gleichgesetzt.

Ob eine Partei verfassungswidrigkeit ist und damit verboten werden kann, stellt nur das Bundesverfassungsgericht[ext] fest. Sonstige Organisationen können, wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, vom Bundesminister des Innern oder vom Innenminister bzw. Innensenator des jeweiligen Bundeslandes verboten werden.

„Solange eine extremistische Organisation nicht verboten ist, kann sie sich frei betätigen. Doch muss sie es hinnehmen, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet und öffentlich als „verfassungsfeindlich“ bezeichnet wird.“

Verfassungsschutz Brandenburg[1]

Abgrenzung

Das Streben nach nationaler Souveränität, der Widerstand gegen Besatzung und die Verteidigung des Staatsgebietes sind in Deutschland durch das Grundgesetz gerechtfertigt. Im Artikel 20 des Grundgesetzes heißt es:„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“[2] Das Widerstandsrecht richtet sich somit ausdrücklich gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen, wenn eine andere Abhilfe nicht möglich ist.[3]

Manipulation der Sprache

Die Begriffe ""verfassungsfeindlich" und "verfassungswidrig" sind in einem besetzten Land mit einem Grundgesetz abwegig und dem orwell'schen Neusprech zuzuordnen:

"Krieg ist Frieden,
Freiheit ist Sklaverei,
Unwissenheit ist Stärke."[4]

In diesem Sinne:

Die Manipulation von Sprache als Mittel der Machtausübung und Unterdrückung ist vermutlich so alt wie die Sprache selbst. Gerade auch in der Zeit des Faschismus wurde Neusprech politische und propagandistische Realität. Hitler hat nicht immer von Krieg gesprochen, wie uns das eine vereinfachende Geschichts­deutung weismachen will. Er hat in den ersten Jahren der Machtausübung immer wieder von Frieden gesprochen, aber Krieg gemeint. Das Gift des Bösen war durchaus auch in Zucker getaucht. Wenn es der Geschichts­unterricht an den Schulen nicht wagt, diesen geschickt gestreuten "Zucker" zu beschreiben, dann können die Mechanismen der Propaganda nicht verstanden werden.

Einzelnachweise

  1. Verfassungsschutz Brandenburg: Extremismus allgemein - Der Beobachtungsauftrag der Verfassungsschutzbehörden
  2. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
  3. Jarass/Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Kommentar, 10. Aufl., Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-58375-9, Art. 20 Rn 130
  4. Neusprech - Propaganda - Greenwash und Sprache, BUND - Regionalverband Südlicher Oberrhein am 23. Februar 2016
  5. ""Besatzungsrecht" bedeutet, eine fremde Macht ist der (gesetzgebende und machtausübene) Souverän, "demokratische Ordnung" hingegen setzt voraus, dass Macht und Regierung vom demokratischen Souverän, also vom Staatsvolk ausgehen. Beispielsweise ist die Gründung der meisten heute existierenden deutschen Länder sind auf Weisung der alliierten Besatzer erfolgt.

Siehe auch

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